On-Demand-Verkehr in den Vier- und Marschlanden
Letzte Beratung: 24.07.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.3
Auskunftsersuchen
der BAbg. Detmer, Brodbeck, Scherhaufer und Fraktion der GRÜNEN
In den Vier- und Marschlanden verkehren derzeit nur wenige Buslinien in einem sehr eingeschränkten Takt, meist nur stündlich. Ausnahmen bilden einige Schulbuslinien. Nur auf wenigen Abschnitten, auf denen mehrere Linien denselben Streckenverlauf nutzen, sind dichtere Takte von 30 oder 20 Minuten möglich.
Einzelne Gebiete, wie beispielsweise das Spadenland entlang des Ruschorter Hauptdeichs, sind, abgesehen vom Schulbusverkehr, überhaupt nicht oder nur mit langen Fußwegen bis zur nächsten Haltestelle an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden.
Zudem endet der reguläre Linienbetrieb vieler Buslinien, wie etwa der Linien 221, 321 oder 227, meist schon gegen 21 oder 22 Uhr. Danach ist es für viele Bewohner*innen der Vier- und Marschlande kaum noch möglich, sich mit dem ÖPNV fortzubewegen. Sie sind in den Abend- und Nachtstunden weitgehend auf das eigene Auto angewiesen. Lediglich die Linien 124 sowie 225 (im Abschnitt Bf. Bergedorf Grundschule Kirchwerder) verkehren rund um die Uhr. Die Linie 228 (Bf. Bergedorf, Altengamme, Horster Moor) fährt immerhin bis kurz nach Mitternacht. Ein abendlicher Theater- oder Konzertbesuch ist für viele Menschen in den Vier- und Marschlanden daher nur mit dem Auto möglich.
Im Mai 2024 wurde der Abschlussbericht zum Mobilitätskonzept für die Vier- und Marschlande vorgestellt. Eine der drei zentralen Maßnahmen zur Umsetzung der Mobilitätswende ist darin die Einführung eines On-Demand-Verkehrs. Dabei handelt es sich um einen flexiblen Fahrservice, bei dem kleinere Fahrzeuge nur dann fahren, wenn sie vorab von Fahrgästen gebucht werden. Dadurch lassen sich Leerfahrten vermeiden. Zudem können mehrere Buchungen gebündelt werden, sodass mehrere Personen gemeinsam befördert werden.
Die Bezirksversammlung Bergedorf sprach sich bereits im November 2023 auf Empfehlung des Regionalausschusses (Drucksache 21-1922.01) für die zeitnahe Einführung eines solchen On-Demand-Shuttle-Services in den Vier- und Marschlanden aus. Seither liegt jedoch lediglich die Information vor, dass ein entsprechender Förderantrag beim Bund keinen Erfolg hatte. Eine Umsetzung des On-Demand-Verkehrs ist bislang nicht erfolgt.
Im Bezirk Harburg hingegen existiert bereits seit über zwei Jahren ein vergleichbares Angebot in Form des „hvv hop“-Dienstes. Dieser erfreut sich großer Beliebtheit: Die Zahl der monatlichen Fahrten stieg von 678 im Januar 2023 auf über 16.000 im Jahr 2024. Das zeigt, dass On-Demand-Angebote von der Bevölkerung gut angenommen werden und eine wichtige Rolle für eine gelingende Mobilitätswende spielen können.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende:
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
1. Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Einführung eines On-Demand-Verkehrs in den Vier- und Marschlanden, und wird an einer konkreten Umsetzung weiterhin aktiv gearbeitet?
Der Betrieb von On-Demand-Angeboten ist i.d.R. ungleich teurer als der Betrieb von liniengeführten Angeboten. Daher muss der Einsatz von öffentlich finanzierten On-Demand-Angeboten fundiert und zielgerichtet geplant werden. Derzeit erarbeitet der Hamburger Verkehrsverbund (hvv) eine On-Demand-Strategie für das gesamte hvv-Verbundgebiet, während parallel der Hamburg Takt fortgeschrieben und auf aktuelle technische, finanzielle und betriebliche Rahmenbedingungen im ÖPNV ausgerichtet wird. Daneben wird bei der Hamburger Hochbahn AG und der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH das Busnetz überplant. Alle drei Prozesse sind für die Planung des On-Demand-Verkehrs sehr relevant und werden weitere Planungen beeinflussen.
Außerdem befindet sich derzeit ein gemeinsamer Antrag der Intelligent Apps GmbH (bekannt durch die Marke FreeNow) und der Hansa Funktaxi e.G. auf Erteilung einer Genehmigung für Linienbedarfsverkehr nach § 44 Personenbeförderungsgesetz für einen Zeitraum von zunächst einem Jahr in der Bearbeitung. Mit diesem Verkehr soll es den Fahrgästen im Bediengebiet, welches auch Teile der Vier- und Marschlande umfasst, auf Bestellung möglich sein, zu einem im Vergleich zum Taxentarif günstigeren Preis zu einem S-Bahnhof oder von dort weg befördert zu werden. Der Betrieb findet nur in den Tagesrandlagen statt (also nicht tagsüber), richtet sich nach den Fahrplänen der S-Bahn und ist insbesondere ab 30 Minuten vor der ersten Zugabfahrt bzw. bis 30 Minuten nach der letzten fahrplanmäßigen Zugankunft an der jeweiligen Station vorgesehen.
2. Welche jährlichen Kosten werden für den Betrieb eines On-Demand-Systems in den Vier- und Marschlanden veranschlagt oder geschätzt?
3. Inwieweit ist die Freie und Hansestadt Hamburg bereit, die Betriebskosten für den On-Demand-Verkehr vollständig oder anteilig selbst zu übernehmen, sollte eine externe Förderung weiterhin ausbleiben?
Hierzu können derzeit keine Angaben gemacht werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.
4. Gibt es bereits einen konkreten Zeitrahmen, ab wann mit der Einführung eines On-Demand-Verkehrs in den Vier- und Marschlanden zu rechnen ist?
Nein.
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