21-0747.01

Öffentliche Sportstätten: Bewegungsinseln

Antwort

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25.02.2021
Sachverhalt

Kleine Anfrage der BAbg. Mirbach, Jobs, Heilmann, Gruber, Westberg – Fraktion DIE LINKE

 

Dauerhaft zugängliche und kostenfreie Flächen bieten allen Menschen die Möglichkeit, Sport zu treiben. Zu solchen Flächen zählen auch die in ganz Hamburg verteilten „Bewegungsinseln“, von denen es bisher zwei Stück in Bergedorf gibt, die jeweils aus verschieden Geräten bestehen.

 

Durch die Corona-Pandemie und daraus resultierenden Schließungen der Sportstätten, sind die noch offenen, gemeinschaftlich nutzbaren Flächen noch stärker frequentiert als bisher.
Diese große Beliebtheit und der hohe Andrang führen dazu, dass sowohl am Wochenende als auch unter der Woche viele Sportler:innen an den Bewegungsinseln trainieren möchten. Es wird eng auf den Flächen und es kommt zu Wartezeiten an den Geräten. Zudem werden die Bewegungsinseln generell eher von Sportler:innen genutzt, die in der Nähe dieser Flächen wohnen und einen kürzeren Weg dorthin haben.

 

Bei einem höheren Angebot und einer guten räumlichen Verteilung der Bewegungsinseln in gesamt Bergedorf könnten noch mehr Personen diese frei zugänglichen, gemeinschaftlichen Sportstätten nutzen.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 11.02.2021 wie folgt:

 

Dazu fragen wir das Bezirksamt:

 

  1. Welche Stellen sind zuständig für die Erstellung und den Betrieb der Bewegungsinseln?

 

Zuständig für die Erstellung und den Betrieb einer Bewegungsinsel ist der Grundeigentümer. Da sich die Bewegungsinseln in Grünanlagen befinden, ist das Fachamt Management des öffentlichen Raums des Bezirksamtes zuständig.

 

 

  1. Aus welchen Mitteln wurden die Bewegungsinseln im Bezirk finanziert?

 

Die vorhandenen Bewegungsinseln im Bezirk Bergedorf wurden aus unterschiedlichen Mitteln finanziert:

 

  • Die Bewegungsinseln am Wiesnerring und an der Ecke Hermann-Löns-Höhe/An der Sternwarte sind vom Landessportamt,
  • die Bewegungsinsel am Allermöher See je zur Hälfte aus RISE-Mitteln und aus dem Grünhaushalt,
  • die Fitness-Geräte im Grünen Zentrum Lohbrügge durch Spenden finanziert worden.

 

 

  1. Mit welchen Kosten ist für Bau und Betrieb einer Bewegungsinsel zu rechnen?

 

Der Bau einer Bewegungsinsel kostet ca. 60.000 €. Die Unterhaltungskosten werden durch das Bezirksamt statistisch nicht erfasst und können daher nicht benannt werden.

 

 

  1. Wurde evaluiert, wie stark die vorhandenen Bewegungsinseln im Bezirk frequentiert werden?

 

Nein.

 

 

4.1 Wenn ja, wann und auf welchen Flächen fand diese Evaluierung statt?

 

Entfällt.

 

4.2 Was haben die Ergebnisse der Evaluierung gezeigt?

 

Entfällt.

 

 

  1. Bestehen seitens des Bezirksamtes Überlegungen, weitere Flächen anzulegen?

 

Nein.

 

5.1 Wenn ja, wo und wann?

 

Entfällt.

 

5.2 Wenn nein, warum nicht?

 

Es finden aktuell keine Überlegungen zur Anlage neuer Bewegungsinseln statt, da die Mittel zur Finanzierung der Baukosten nicht vorhanden sind.

 

 

  1. Was sind die Voraussetzungen für das Errichten solcher Bewegungsinseln?

 

Voraussetzung für das Errichten einer Bewegungsinsel sind eine gesicherte Finanzierung sowie das Vorhandensein einer geeigneten Fläche.

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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