21-0747

Öffentliche Sportstätten: Bewegungsinseln

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage der BAbg. Mirbach, Jobs, Heilmann, Gruber, Westberg – Fraktion DIE LINKE

 

Dauerhaft zugängliche und kostenfreie Flächen bieten allen Menschen die Möglichkeit, Sport zu treiben. Zu solchen Flächen zählen auch die in ganz Hamburg verteilten „Bewegungsinseln“, von denen es bisher zwei Stück in Bergedorf gibt, die jeweils aus verschieden Geräten bestehen.

 

Durch die Corona-Pandemie und daraus resultierenden Schließungen der Sportstätten, sind die noch offenen, gemeinschaftlich nutzbaren Flächen noch stärker frequentiert als bisher.
Diese große Beliebtheit und der hohe Andrang führen dazu, dass sowohl am Wochenende als auch unter der Woche viele Sportler:innen an den Bewegungsinseln trainieren möchten. Es wird eng auf den Flächen und es kommt zu Wartezeiten an den Geräten. Zudem werden die Bewegungsinseln generell eher von Sportler:innen genutzt, die in der Nähe dieser Flächen wohnen und einen kürzeren Weg dorthin haben.

 

Bei einem höheren Angebot und einer guten räumlichen Verteilung der Bewegungsinseln in gesamt Bergedorf könnten noch mehr Personen diese frei zugänglichen, gemeinschaftlichen Sportstätten nutzen.

 

Dazu fragen wir das Bezirksamt:

  1. Welche Stellen sind zuständig für die Erstellung und den Betrieb der Bewegungsinseln?
  2. Aus welchen Mitteln wurden die Bewegungsinseln im Bezirk finanziert?
  3. Mit welchen Kosten ist für Bau und Betrieb einer Bewegungsinsel zu rechnen?
  4. Wurde evaluiert, wie stark die vorhandenen Bewegungsinseln im Bezirk frequentiert werden?
    4.1 Wenn ja, wann und auf welchen Flächen fand diese Evaluierung statt?
    4.2 Was haben die Ergebnisse der Evaluierung gezeigt?
  5. Bestehen seitens des Bezirksamtes Überlegungen, weitere Flächen anzulegen?
    5.1 Wenn ja, wo und wann?
    5.2 Wenn nein, warum nicht?
  6. Was sind die Voraussetzungen für das Errichten solcher Bewegungsinseln?

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

---

 

Anhänge

---