20-1705.01

Nutzen eines bezirklichen Ordnungsdienstes - ergänzte Fassung

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28.02.2019
Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Emrich, Froh, Helm und Fraktion der CDU

 

Die Bezirksversammlung Altona hat im April 2018 den klugen Beschluss gefasst, den bezirklichen Ordnungsdienst (BOD) wieder einzuführen. Dieser Antrag der CDU-Fraktion Altona resultierte folgerichtig aus intensiven Ausschussberatungen unter Hinzuladung von Fachleuten, sodass dieser Beschluss auch einhellig von allen Fraktionen getragen wurde. Dass die Finanzbehörde dem Beschluss nicht entsprechen wird, ist bedauerlich. Hier scheint weiterer politischer Druck auch aus anderen Bezirken und der Bürgerschaft (vgl. CDU-Antrag, Drucksache 21/13082) erforderlich.

 

Entscheidend wird dafür letztlich sein, einen entsprechenden Nutzen des BOD zu belegen. Nicht zuletzt auch anhand der Aufgaben, die derzeit nicht im erforderlichen Umfang erledigt werden.

 

Das Auskunftsersuchen vom 09.08.2018 wird wie folgt beantwortet:

Das Bezirksamt Hamburg Mitte beantwortet die Fragen 1, und 8, der Landesbetrieb Verkehr beantwortet die Fragen 3-6, das Bezirksamt Bergedorf die Fragen 2, 7, 9, 10 und 11.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

Allgemeines:

1.Wie wurden welche Aufgaben des ehemaligen BODs mit welcher Stellenkapazität wohin verteilt?

 

Die Aufgaben des BOD sind hauptsächlich im Ordnungswidrigkeiten-Management (Owi) und Hundekontrolldienst (HKD) eingeflossen. Zum Stand 31.12.2013 waren nachfolgend aufgelistete Personen beim BOD beschäftigt, deren Stellen in die benannten Bereiche übergegangen sind.

Die in der Spalte „Differenz“ aufgeführten Personen haben sich anderweitig beworben, wurden beim Landesbetrieb Verkehr (z.B. bei der Parkraumbewachung) angestellt bzw. sind aus Altersgründen ausgeschieden.

 

Bezirk

BOD-Mitarbeiter, Stand 31.12.2013

zum Owi ab 01.01.2014

zum HKD ab 01.01.2014

Differenz

Hamburg-Mitte

23

6

7

10

Altona

12

6

0

6

Eimsbüttel

7

6

0

1

Hamburg-Nord

9

5

0

4

Wandsbek

19

6

0

13

Bergedorf

7

4

0

3

Harburg

11

8

0

3

 

 

2.Wie viele Beschwerden, Anzeigen oder Aufträge aus dem Bezirk Bergedorf aus der Aufgabenzuständigkeit des früheren BODs wurden nicht binnen einer Woche durch die zuständigen Stellen abgearbeitet?

 

Beschwerden, Anzeigen oder Aufträge aus der Aufgabenzuständigkeit des früheren BODs Bergedorf wurden mit der Organisationsänderung an andere zentrale Stellen übertragen. Etwaige nun uns bekanntgewordene Vorgänge bzw. Aufträge etc. werden demzufolge durch das Bezirksamt an die nun zuständigen Stellen gemeldet. Eine Statistik über die Anzahl der Vorgänge und / oder gar deren Erledigung wird im Bezirksamt hingegen nicht geführt. Daher kann das Bezirksamt auch nicht über den Stand deren Abarbeitung berichten.

 

Parken:

3.Wie viele Einsatzstunden war der Landesbetrieb Verkehr (LBV) in den letzten drei Jahren in Bergedorf vor Ort aktiv (bitte für jedes Jahr einzeln auflisten)?

 

Wie in allen Kontrollgebieten, ist LBV PRM jeweils an drei unterschiedlichen Wochentagen präsent. Eine nachträgliche Auszählung der Einsatzstunden je Überwachungsgebiet erfolgt nicht.

 

 

4.Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl von Gebieten, die schwerpunktmäßig bestreift werden?

 

Grundsätzlich werden alle Gebiete mit bewirtschafteten Parkflächen bestreift.

 

Seit April 2016 wird der Bezirk Bergedorf durch das Parkraum-Management überwacht. Zu Beginn einer neuen Kontrolltätigkeit in einem Gebiet werden anfangs stets mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt, da noch ein erhöhter Rede- und Aufklärungsbedarf bei den Bürgerinnen und Bürgern vorhanden ist, bis nach einer gewissen Zeit weniger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Gebiet bei gleicher Effektivität bestreifen können.

 

Die Einteilungen der Kontrollen in den einzelnen Kontrollgebieten erfolgen nach allgemeinen Vorgaben, nämlich an drei unterschiedlichen Wochentagen, 2-fach am Tag. Die Kontrollintensität ist dabei auch stark abhängig von den zur Verfügung stehenden Personalressourcen.

 

Kriterien, nach denen außerplanmäßig schwerpunktmäßig Kontrollen in den einzelnen Gebieten durchgeführt werden, können darüber hinaus beispielweise Bürgerbeschwerden sein, die Einführung von neuen Kontroll- oder Bewohnerparkgebieten oder andere besondere Vorkommnisse.

 

 

5.Inwiefern greift der LBV Beschwerden aus dem Bezirk Bergedorf auf, um an diesen Stellen intensiver zu kontrollieren? Wie viele Beschwerden sind innerhalb der letzten fünf Jahre beim LBV eingegangen?

 

Eingegangene Bürgerbeschwerden werden im Rahmen der Kontrolltätigkeit vor Ort durch die Außendienstmitarbeiter/-innen überprüft und dann in regelmäßigen Abständen nachkontrolliert.

Eine Auswertung über die Anzahl der Bürgerbeschwerden in den letzten fünf Jahren ist nicht möglich, da keine derartigen Statistiken geführt werden.

 

 

6.Hat der LBV das Ziel, sich durch die Erteilung von Bußgeldern selbst zu finanzieren oder sogar Überschüsse zu erwirtschaften? Falls nein, wie erklärt es sich, dass hauptsächlich in der Hamburger Innenstadt kontrolliert wird?

 

Nein, der LBV hat nicht das Ziel, sich durch die Erteilung von Bußgeldern selbst zu finanzieren oder sogar Überschüsse zu erwirtschaften.

 

Im Rahmen der primären Aufgabe, der Kontrolle des bewirtschafteten Parkraums, werden aber auch andere Verstöße im ruhenden Verkehr, wie z.B. das Parken in zweiter Reihe, das Zuparken von Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegen, Ladezonen, Gehwegen, Feuerwehrzufahrten, Behindertenparkplätzen oder von ausschließlich für Elektrofahrzeuge reservierten Parkflächen etc., die auf den Kontrollgängen festgestellt werden, geahndet.

 

Bei der Gebietsplanung durch das Parkraum-Management, werden im Allgemeinen alle Kontrollgebiete gleichermaßen berücksichtigt.

 

Es ist festzuhalten, dass in der Hamburger Innenstadt ein deutlich erhöhtes Verkehrsaufkommen, gegenüber anderen Bezirken, besteht. Um eine ausreichende Verkehrssicherheit zu gewährleisten, ergibt sich daher die Notwendigkeit die Kontrollintensität entsprechend anzupassen.

 

 

Hundekontrolldienst (HDK):

7.Wie viele sogenannte Listenhunde sind in Bergedorf gemeldet und wie werden etwaige Auflagen kontrolliert?

 

Gefährliche Hunde gem. § 2 Abs. 1 Hundegesetz (unwiderruflich gefährliche Hunde): 13

Gem. § 2 Abs. 3 (widerrufliche gefährliche Hunde): 59

 

 

8.Wie viele Aufträge wurden vom Bezirksamt Bergedorf in den letzten drei Jahren an den HDK gegeben (bitte für jedes Jahr einzeln auflisten)?

 

Aufträge aus Bergedorf:

2016:23

2017:25

Bis Oktober 2018: 27

 

 

9.Gemäß Schriftlicher Kleiner Anfrage des BAbg. Dennis Gladiator, Drucksache 21/6688, kamen vom 01.01.16 - 11.11.16 von hamburgweit 1075 Aufträgen an den HDK nur 21 aus Bergedorf. Wie erklärt sich diese auch für Bergedorf sehr niedrige Zahl?

 

Die Aufträge werden ausschließlich anlassbezogen erteilt, mehr Anlässe haben sich im angegebenen Zeitraum nicht ergeben.

 

 

 

Sicherheit und Sauberkeit:

10.2010 wurden die Grünanlagen in Bergedorf 989 mal bestreift und 317 Ordnungswidrigkeiten festgestellt. Wie oft wurde diese Aufgabe in 2017 und von wem wahrgenommen?

 

Das Bezirksamt bestreift keine Grünanlagen.

 

 

11.Wie oft wurden in den letzten drei Jahren illegale Müllablagerungen im Bezirk Bergedorf festgestellt? In wie vielen Fällen davon wurde der Verursacher ermittelt?

 

Das Verbraucherschutzamt erhält zwecks Ahndung weit überwiegend konkrete Hinweise aus dem Polizierevier 43 und gelegentlich auch vom Management des öffentlichen Raums. Dem sind regelmäßig bereits Ermittlungen des Verursachers vorausgegangen. Die Aufgabe des Verbraucherschutzamts beschränkt sich in diesem Zusammenhang daher auf die Ahndung des Tatbestands eienr illegalen Abfallentsorgung.

Die Frage nach der erfolgreichen Ermittlung des Verursachers ist insoweit mit dem bestandskräftigen Abschuss eines Busgeldverfahrens verbunden. Eine Statistik darüber wird nicht geführt.

 

 

Petitum/Beschluss

 

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Anhänge

 

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