21-0994.02

Notfall-Treffpunkte an Badeseen und in Grün- und Erholungsanlagen in den Vier- und Marschlanden einführen

Mitteilung

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09.11.2021
28.10.2021
Sachverhalt

 

Zum Beschluss der Bezirksversammlung, Drs. 21-0994.01, nimmt die Behörde für Inneres und Sport wie folgt Stellung:

 

 

1. Die Bezirksamtsleitung prüft mit den verantwortlichen Führungskräften der örtlichen Polizei und Feuerwehr für den Bezirk Bergedorf / Vier- und Marschlande in einem ersten Schritt ab, ob eine solche vorgeschlagene Ausschilderung sinnvoll und zielführend ist, damit die Einsatzörtlichkeit bei einem Notfall in der jeweiligen Rettungsleitstelle schneller lokalisiert werden können.

 

Aus Einsatztaktischer Sicht sind Notfalltreffpunkt-Hinweistafeln r die schnelle Lokalisation von Lagen in Bereichen, welche keine offensichtlichen zuordenbare Landschaftsmerkmale vorweisen können, wie zum Beispiel Straßen und Hausnummern, ein Vorteil.  Die Tafeln  sollen  der  Bevölkerung  im  Alltag  das  Bewusstsein r  die Bedeutung sowie den Nutzen von Notfalltreffpunkten schaffen. Neben dem offensichtlichen Nutzen im Akutfall liefern aufgestellte Notfallstützpunkte einen langfristigen Mehrwert im Evakuierungsfall und/oder der Notfallkommunikation während einer Großschadenslage, wie zum Beispiel flächendeckender Stromausfall, Kommunikationsausfall, Unwetterereignisse o. ä.. Daher wird die Errichtung von Notfalltreffpunkt-Hinweistafeln begrüßt.

 

Im Bereich Bergedorf bestehen bereits vier Notfalltreffpunkt-Hinweistafeln. Aktuell soll der Bereich Hohendeicher See um weitere Notfalltreffpunkt-Hinweistafeln ertüchtigt werden. Dies wird von allen Akteuren positiv bewertet.

 

2. Sollten die Verantwortlichen von Polizei und Feuerwehr die Ausschilderung an wichtigen Örtlichkeiten für sinnvoll halten und zustimmen, wird in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt geprüft bzw. vorangetrieben,

- an welchen Örtlichkeiten eine entsprechende Beschilderung sinnvoll ist.

- wie das Hinweisschild ausgestaltet wird.

 - dass die entsprechenden Hinweisschilder mit den entsprechenden Informationen im Polizei und Feuerwehreinsatzleitsystem der Leitstellen, sowie im Geoinfoportal eingepflegt werden.

 - dass ggf. die neuen Notrufstandorte in bestehende APP-Anwendungen aufgenommen werden.

 

Aus Sicht Polizei und Feuerwehr sollte der Hohendeicher See primär in die Betrachtung gezogen werden. Hier wurden auf Arbeitsebene bereits erste Gespräche zu den Notfalltreffpunkten geführt, jedoch nicht weitervertieft . Wiederholt haben Rettungseinsätze aufgezeigt, dass Anrufer keine gesicherten Ortsangaben machen konnten. Die Beschilderung sollte analog dem bereits bestehenden Beschilderungssystem (inkl. App) erfolgen. Eine Umsetzung wäre nach Einschätzung der Feuerwehr zeitnah realisierbar.

 

Die Umsetzung sowie die Identifizierung anderweitiger Notfall-Treffpunkte sollte in Abstimmung mit dem örtlich zuständigen Polizeikommissariat 43, der FuRW 26 sowie den Freiwilligen Feuerwehren der Vier- und Marschlande erfolgen.

 

 

Hinweis:

 

In Hamburg sind über 100 Notfall-Treffpunkte in Wald- und Moorgebieten eingerichtet. Diese wurden 2016 georeferenziert und mit einer eindeutigen fortlaufenden Kennung versehen. Sie sind im Hamburger Einsatzleitsystem (HELS) als Adressobjekte hinterlegt und können auf einer Karte angezeigt werden. Im Notfall kann die Polizei / Feuerwehr anhand der Kennung die hinterlegten GPS-Koordinaten abrufen und Einsatzkräfte zielgenau zum Notfallort leiten. Eine Erweiterung ist möglich.

 

Im Rahmen der Notruf-APP (Nora) ist eine Ortung des notrufsendenden Gerätes möglich. Hinsichtlich weiterer Detailfragen wird diesbezüglich auf die betreuende Entwicklerfirma Bevuta verwiesen.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

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