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Notfall-Treffpunkte an Badeseen und in Grün- und Erholungsanlagen in den Vier- und Marschlanden einführen

Antrag

Letzte Beratung: 10.08.2021 Regionalausschuss Ö 7

Sachverhalt

 

Antrag der BAbg. Froh, Garbers, Pelch, Capeletti, Woller und Fraktion der CDU

 

Leider wurden bis 2016 in Hamburg über 180 Notrufsäulen, 17 davon im Bezirk Bergedorf, im öffentlichen Raum ersatzlos abgebaut. Auch ein Dringlichkeitsantrag der CDU, im Sommer 2014 (20-0052 Notrufsäule See hinterm Horn), konnte den Abbau von den letzten Notrufsäulen nicht verhindern.

 

Hintergrund für den umfänglichen Rückbau war, dass die Nutzung der im Unterhalt sehr teuren Notrufsäulen mit der zunehmenden Verbreitung von Mobiltelefonen deutlich zurückgegangen ist. Mit der Handynutzung entstand aber eine neue Problematik. Denn nach Informationen von Einsatzkräften der Polizei und Feuerwehr kommt es bei der Meldung von Notfällen immer wieder zu Ungenauigkeiten, wo der genaue Standort des hilfesuchenden Anrufers ist, dieser nicht schnell genug lokalisiert werden kann und dadurch wichtige Zeit vergeht. Dabei ist bei einem Notfall jede Sekunde wertvoll, um ggf. Menschenleben zu retten oder andere Hilfs- und Rettungsmaßnahmen schnell einzuleiten.

 

Eine Lösung hierfür wäre die Installation sogenannter Notfall-Treffpunkte in Form von Hinweis­tafeln.

 

In Hamburg existieren hiervon bereits weit über 100 in Wald- und Moorgebieten. Diese wurden 2016 georeferenziert, mit einer eindeutigen und fortlaufenden Kennung versehen und im Ein­satz­leitsystem der Rettungsleitstellen von Feuerwehr und Polizei hinterlegt. Geschieht ein Not­fall, muss der Erst-Helfer nur den Notruf 112 wählen und die Kennung des Notfall-Treff­punk­tes der Rettungsleitstelle bzw. Polizeieinsatzzentrale mitteilen. Die Rettungskräfte der Feuerwehr Hamburg können dann über die hinterlegten GPS-Koordinaten und die Anfahrtsbeschreibung zielgenau zum Notfallort gelangen. Solche Notfall-Treffpunkte fehlen in Hamburg aber an Bade­seen und in Grün- und Erholungsanlagen bisher gänzlich.

 

Die in einigen Bundesländern eingeführten Handy-Apps sind hierzu keine Alternative, denn zum einen müssten diese erst einmal auf dem jeweiligen Handy eines Notfall-Anrufers gespeichert sein und zum anderen ist man nie direkt mit den Rettungskräften verbunden, sondern erreicht nur ein Call-Center, welches dann auch erst über die jeweilige Auskunft der Polizei oder Feuer­wehr an die jeweilige Einsatzleitstelle vermittelt wird. Allein hierdurch entsteht wieder eine Verzögerung. Weiterer Nachteil dieser Lösung ist, dass die Call-Center-Mitarbeiter den Notruf­meldenden keine adäquate Erste-Hilfe-Anweisungen oder Verhaltensregeln mitteilen können und dürfen.

 

Ein weiterer Vorteil dieser Notfall-Treffpunkt-Hinweistafeln sind die geringen Kosten, die unter 100/ Stk. liegen, und dadurch ca. alle 200 m aufgestellt werden könnten und somit immer auffindbar wären.

 

Aus den genannten Gründen sollte im Bezirk Bergedorf, in den Vier- und Marschlande, ein entsprechendes Pilotprojekt auf den Weg gebracht werden. In einer ersten Projektphase könnte die Aufstellung bei den Badeseen, beim Sommerbad Altengamme und entlang des Marsch- und Vierländerbahndamms beginnen.

 

Petitum/Beschluss

 

Wir beantragen daher, der Regionalausschuss möge beschließen:

  1. Der Bezirksamtsleiter prüft mit den verantwortlichen Führungskräften der örtlichen Polizei und Feuerwehr für den Bezirk Bergedorf/Vier- und Marschlande in einem ersten Schritt ab, ob eine solche vorgeschlagene Ausschilderung sinnvoll und zielführend ist, damit die Einsatzörtlichkeit bei einem Notfall in der jeweiligen Rettungsleitstelle schneller lokalisiert werden können.

 

  1. Sollten die Verantwortlichen von Polizei und Feuerwehr die Ausschilderung an wichtigen Örtlichkeiten für sinnvoll halten und zustimmen, wird in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt geprüft bzw. vorangetrieben,

-          an welchen Örtlichkeiten eine entsprechende Beschilderung sinnvoll ist.

-          wie das Hinweisschild ausgestaltet wird.

-          dass die entsprechenden Hinweisschilder mit den entsprechenden Informationen im Polizei- und Feuerwehreinsatzleitsystem der Leitstellen, sowie im Geoinfoportal ein gepflegt werden.

-          dass ggf. die neuen Notrufstandorte in bestehende APP-Anwendungen aufgenommen werden.

 

  1. Das Ergebnis der Prüfung und ggf. Umsetzung, ist dem Regionalausschuss unter Zuladung des V+I und ggf. des UA im November vorzustellen.

 

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Muster: - Bilder eines Notfalltreffpunkts in Hamburg

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