21-1065.01

Niedrigschwellige Terminbuchung für das Bille-Bad

Mitteilung

Letzte Beratung: 10.01.2022 Fachausschuss für Sport und Bildung Ö 3

Sachverhalt

 

 Drs. 21-1065

  1. Die Bezirksamtsleitung soll zügig mit Bäderland Gespräche führen, um auch Menschen, die keinen Internetzugang haben oder mit der Online-Buchung überfordert sind, die Nutzung des Bille-Bades zu ermöglichen. Dabei sollte insbesondere geprüft werden, ob Bäderland eine Terminhotline schalten oder eine andere Möglichkeit schaffen kann, damit Zeitfenster telefonisch gebucht werden können, und wie die Zahlungsabwicklung ohne Internetzugang erfolgen kann.
  2. Über das Ergebnis der Bemühungen soll die Bezirksamtsleitung in der November-Sitzung des SGI berichten.

 

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt unter Beteiligung von Bäderland Hamburg (BLH) zum o.g. Beschluss, Drs.21-1065, wie folgt Stellung:

 

Die Tatsache, dass es für Menschen, die keinen Zugang zum Internet haben oder die nicht mit dem Internet vertraut sind, derzeit erschwert ist Tickets für den Schwimmbadbesuch bei BLH zu erwerben, ist bekannt. Zu diesem Thema haben bereits einige Gespräche zwischen BLH und der BUKEA stattgefunden.

 

Eine Telefonhotline bzw. telefonische Ticketbuchung kann seitens BLH leider nicht angeboten werden. Der Grund hierfür ist, dass es keine telefonische Zahlungsmöglichkeit gibt, die beiden beteiligten Parteien ausreichend Sicherheit bietet. Ohne sofortige Zahlung besitzen telefonisch reservierte Tickets jedoch eine deutlich niedrigere Nutzungsverbindlichkeit. So ist aus der deutschen Bäderbranche bekannt, dass bei telefonischer Reservierung rd. 40 % der reservierten Tickets nicht genutzt werden. Diese nicht wahrgenommenen Tickets können nicht erneut angeboten werden, da stets das gesamte Zeitfenster für den potenziellen Besucher bzw. Besucherin freigehalten wird. Mit Blick auf die corona-bedingt deutlich reduzierte Besucherkapazitäten könnten so noch weniger Badegäste das limitierte Besucherkontingent nutzen. Eine telefonische Ticketbuchung kann daher nicht angeboten werden.

Bei fehlender Affinität mit dem Internet oder fehlenden technischen Geräten ist es in vielen Fällen durch etwas Unterstützung aus der Familie oder dem Freundes- und Bekanntenkreis möglich online ein Ticket für den Badeintritt zu erwerben. Die Tickets verfügen über eine Buchungs- und Ticketnummer, die – beispielsweise auf einem Zettel notiert – ausreicht, um das Ticket bei BLH im Kassensystem zuzuordnen. So stellte BLH in den vergangenen Monaten fest, dass derzeit unter Corona anteilig unverändert viele ältere Gäste die Bäder besuchen. Außerdem gibt es die Möglichkeit, wenn kein Online-Ticket erworben wurde, kurz vor dem geplanten Besuch telefonisch freie Kapazitäten im gewünschten Schwimmbad zu erfragen und die Tickets dann vor Ort zu kaufen.

 

Im Oktober wurde nun nach langer corona-bedingter Pause zudem der Schwimmclub bei BLH wieder aufgenommen. Auch Neuanmeldungen für den Schwimmclub sind wieder möglich. Dieser bietet ein niedrigschwelliges Angebot zum Schwimmen und wird vor allem von Senior*innen gern und häufig genutzt. In der Zeit von 6:30 bis 9:00 Uhr nutzen die Mitglieder die 14 teilnehmenden BLH-Standorte – darunter auch das Bille-Bad – exklusiv, und die Notwendigkeit der vorherigen Ticketbuchung bzw. Voranmeldung für den Badbesuch entfällt. Im erweiterten Mitgliedschaftsmodell („Flexi Card“) können die Mitglieder sogar über das morgendliche Zeitfenster hinaus jederzeit ohne Voranmeldung schwimmen. Für die Mitglieder wird ein monatlicher Mitgliedsbeitrag fällig. Im Grundmodell („Basis Card“) kostet ein Badbesuch bei zwei Badbesuchen die Woche grob überschlagen rd. 3,90 EUR. Ein normales Ticket für 1,5 Stunden Schwimmen kostet hingegen rd. 6,60 EUR, was der vergleichbare Preis im regulären Verkauf ohne Clubmitgliedschaft wäre. Weiter ergeben sich für Mitglieder Rabatte, beispielsweise beim Kauf einer Sauna-Tageskarte oder eine Tageskarte außerhalb der Club-Schwimmzeiten. Die Anmeldung zum Schwimmclub ist auch offline in den BLH-Standorten über ein Vertragsformular möglich.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

 

 

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