21-0900

Neukonstituierung des Integrationsbeirats auf Landesebene

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 27.05.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.2

Sachverhalt

 

Senat und Bürgerschaft bitten die Bezirksversammlung Bergedorf bis zum 27.08.2021 Bergedorfer Vertretende für den Integrationsbeirat auf Landesebene zu entsenden.

 

Der Integrationsbeirat auf Landesebene dient migrantischer Selbstorganisation als Interessenvertretung in eigener Sache und bildet eine Schnittstelle zu Politik und Verwaltung.

Die Bürgerschaft hat den Senat mit Drucksache 22/1120 am 02.09.2020 ersucht, eine stärkere Verzahnung zwischen Landes- und Bezirksebene zu verwirklichen und den Integrationsbeirat durch entsprechende Anpassungen in seiner Unabhängigkeit und öffentlichen Wahrnehmung zu stärken. Mit Drucksache 22/3791 vom 30.03.2021 hat der Senat in einer Mitteilung an die Bürgerschaft Eckpunkte für die Neukonstituierung des Beirats vorgelegt. Dem Beirat sollen grundsätzlich 19 Mitglieder angehören: 14 Personen aus den Bezirken, die die vier Herkunftsregionen Afrika, Asien, Amerika, Europa (inkl. Türkei) repräsentieren, sowie fünf Fachexpertinnen oder Fachexperten aus den Bereichen Bildung, Arbeit, Gesundheit, Wohnen und Antidiskriminierung/ Antirassismus.

 

Frau Dr. Leonhardt hat die BV mit Schreiben vom 04.05.21 um die Mitwirkung bei folgenden Aufgaben gebeten:

Die Bezirksversammlungen entsenden jeweils zwei Mitglieder mit jeweils einer Vertretung.

  • Vorab müssen – sofern vorhanden – die bezirklichen Integrationsbeiräte oder sonstige Integrationsgremien einbezogen werden. Diesen steht das Vorschlagsrecht zu. In Bergedorf gibt es derzeit keine entsprechenden aktiven Gremien.
  • In den Bezirken, wie dem Bezirk Bergedorf, in denen es keine entsprechenden Integrationsgremien gibt, steht das Vorschlagsrecht den Bezirksversammlungen zu.
    • Es ist auf Vielfalt (unterschiedliches Geschlecht, unterschiedliche Herkunftsregionen…) und mehrjährige Erfahrung in der Integrationsarbeit zu achten.
    • Es können nur Personen vorgeschlagen werden, die in dem jeweiligen Bezirk wohnen, deren Integrationsarbeit im jeweiligen Bezirk stattfindet oder deren Community dort ihren Sitz einnimmt.
    • Die zu entsendenden Mitglieder sollen nicht zugleich Abgeordnete der Bürgerschaft und/oder der Bezirksverammlungen sein.
  • Das Auswahl- und Ernennungsverfahren für die entsendeten Mitglieder aus den Bezirken soll auf Ebene der FHH durch eine Kommission durchgeführt werden, die aus Vertretenden der Fach- und Rechtsabteilung der Sozialbehörde sowie des federführenden Bezirksamtes Hamburg Nord gebildet wird.
  • Die Sozialbehörde erbittet von den Bezirksversammlungen eine Liste mit zwei weiteren Personen, die den beiden unterrepräsentierten Herkunftsregionen angehören. Falls die bezirklich vorgeschlagenen Personen insgesamt nicht die vorgesehene Quotierung bezüglich der Herkunftsregionen abbilden, werden weitere, passsende Personen aus den Listen der Bezirke als zusätzliche Beiratsmitglieder ausgelost.
  • Das Vorschlagsrecht und die Auswahl der fünf vorgesehenen Fachexpertinnen und -experten stehen den Mitgliedern des Hamburger Integrationsbeirats und seiner/ seinem Vorsitzenden zu.

 

Die Arbeit des Beirats ist an die Legislaturperiode der Bürgerschaft geknüpft. Im 2. Halbjahr 2021 soll sich ein neuer Integrationsbeirat für die laufende Periode konstituieren.

 

Die Bezirksversammlung ist aufgefordert, entsprechend den oben beschriebenen Eckpunkten, von ihrem Vorschlagsrecht Gebrauch zu machen und zwei Mitglieder mit jeweils einer Vertretung zu entsenden.

 

 

 

Vorschlag zum Verfahren:

 

Für Information, Vorschläge und Auswahl der von der BV Bergedorf zu entsendenden Vertretenden wird folgendes Verfahren vorgeschlagen:

 

 

Schritt 1: Das vorgeschlagene Verfahren wird der BV in Ihrer Sitzung am 27.05.21 vorgestellt und dort beschlossen.

 

Schritt 2:  Nach Zustimmung der BV wird von B/SR1 eine Einladung zu einer digitalen Infoveranstaltung an alle migrantischen Organisationen und der Verwaltung bekannten engagierten Einzelpersonen verschickt. Terminvorschlag für die Veranstaltung ist die 25. KW (21. – 25.06.21).  Im Rahmen der Veranstaltung wird über den geplanten neuen Beirat informiert und das Verfahren vorgestellt.

 

Schritt 3: Der Ausschuss SGI bestimmt bei seiner Sitzung am 01.06.21 Vertretende aus seinen Reihen, die gemeinsam mit Vertretenden der Verwaltung – D3, SR–L/SR10 - ? ein Auswahlgremium bilden und legt ggf. Auswahlkriterien fest.

 

Schritt 4:  An der Mitgliedschaft im neuen Beirat Interessierte können sich an B/SR121 wenden und dort Beratung und die von der Sozialbehörde vorbereiteten Bewerbungsunterlagen bekommen. Die ausgefüllten Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 24.07.21 bei B/SR121 eingehen und werden dort für das Auswahlgremium aufbereitet.

 

Schritt 5:

Das Auswahlgremium trifft sich zu Beginn der 32 KW (9. – 11.8.21) und erstellt die Vorschlagsliste, die der BV als Beschlussvorlage vorgelegt wird.

 

Schritt 6: Die BV beschließt in ihrer Sitzung am 26.08.21 die Entsendung der Bergedorfer Mitglieder.

 

Schritt 7: Die Gremienbetreuung teilt der Sozialbehörde am 27.08.21 fristgerecht die von der BV bestimmten Personen mit und übermittelt die Bewerbungsunterlagen der betreffenden Personen.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung stimmt dem oben beschriebenen Verfahren zu.

 

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