20-1743.01

Neue Skateranlage am Spielplatz Gleisdreieck / Marschbahndamm in Kirchwerder

Antrag

Sachverhalt

Antrag der BAbg. Froh, Garbers, Frau Pelch und CDU-Fraktion

Seit einiger Zeit wird im Regionalausschuss über den Neu-Aufbau der abgängigen Skateranlage hinter der Wohnunterkunft „Am Sülzbrack“ beraten. Da die Beratungen noch nicht zu einem Ergebnis gekommen sind, sind Bürger aus Kirchwerder auf die Antragsteller zugekommen, ob man nicht einen neuen Standort für eine feste Skateranlage in Kirchwerder prüfen könne. Am Gleisdreieck/Marschbahndamm befände sich ein großer Erlebnis-Spielplatz, der sehr gut angenommen würde. Im Umfeld wäre auch noch Platz für die Erweiterung um eine Skateranlage vorhanden.

Dieser Ort hätte vielfältige Vorteile. Zum einen wäre es eine passende Ergänzung des Spielplatzes. Eltern mit Kindern in verschiedenem Alter hätten hier eine Anlaufstation. Rollgeräusche würden an dieser Stelle keine Belästigung für Anwohner darstellen, da die Wohnhäuser einen ausreichenden Abstand haben. Die Örtlichkeit liegt mit vier Zuwegungen zentral in Kirchwerder, liegt am Elbwanderweg und ist für viele Menschen gut und schnell zu erreichen.

Viele Argumente sprechen für diese Idee. Problematisch könnte allenfalls der durchgehende Weg zwischen den Spielgeräten sein. Hier wäre zu prüfen, ob dieser auf einen der außenliegenden Wege umgeleitet werden kann, da es durch Radfahrer zu Gefahrensituationen kommen könnte, wenn ein Kind von einem zum anderen Spielgerät läuft.

Ebenfalls sollte geprüft werden, ob eine (Teil-) Finanzierung durch GAK–Mittel möglich ist. Ebenfalls sollten Stellungnahmen von den anliegenden Schulen, Kindergärten und Vertretern der Wohnunterkunft eingeholt werden.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Regionalausschuss möge beschließen:

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten,

  1. zu prüfen, ob der vorgeschlagene Standort für eine Skateranlage geeignet ist.

 

  1. zu prüfen, ob der jetzige Weg, der zwischen den Spielgeräten verläuft, verlegt werden kann.

 

  1. zu prüfen, ob für ein solches Projekt Finanzierungsmittel von der zuständigen Behörde zur Verfügung stehen.

 

  1. zu prüfen, ob ggf. GAK–Mittel für den Bau einer festen Skateranlage eingeworben werden können.

 

  1. das Ergebnis der Prüfungen dem RgA vorzustellen, um dann weitere Schritte für eine Umsetzung festzulegen.

 

Anhänge

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