21-0472

Neue Lichtmasten zukunftsweisend im öffentlichen Raum aufstellen

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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11.08.2020
16.07.2020
Sachverhalt

 

der BAbg. Froh, Pelch, Capeletti, Garbers, Woller und Fraktion der CDU

 

Am Montag, dem 6.7.2020, wurden am Allermöher Deich neue Stahllichtmasten gesetzt, obwohl dort Holzmasten mit modernen Sparlampen (vor ca. 2 Jahren für Neonröhren ersetzt) mit Oberleitungen stehen.

 

Den Antragstellern ist bekannt, dass in diesem Bereich mindestens ein Lichtmast für den Neubau des Feuerwehrhauses Allermöhe-Billwerder versetzt werden muss, sodass die Aufstellung in diesen Zusammenhang gebracht wurde. Als dann in den folgenden Tagen weitere Masten in Richtung der Allermöhe Kirche, und von dort in Richtung Bergedorf, gesetzt wurden, wurde offensichtlich, dass es sich nicht nur um die gedachte Maßnahme im Zusammenhang mit dem Feuerwehrhaus handelte. Als dann auch noch ein neuer Lichtmast mittig in einen bestehenden, 1,5 m breiten, Gehweg gesetzt wurde und Bürger die Antragssteller hierauf ansprachen, wurden die Maßnahmen genauer betrachtet.

 

Die neuen Lichtmasten ersetzen offensichtlich nicht die alten Holzmaste an ihren Standorten, sondern rücken wesentlich näher an den Straßenrand, Waren die alten Holzmaste ca. 2,5 m vom Straßenrand aufgestellt, sind es bei den Neuen lediglich 0,6 bis ca.1 m.

 

Dies wäre auf den ersten Blick nicht problematisch, wenn auf dem öffentlichen Grund neben dem Fahrbahnrand (der aktuell noch ein Grünstreifen ist), das Potential und die Absicht für die Herstellung von Gehwegen bestehen würde. Durch die Aufstellung der Lichtmaste, so nah am Fahrbahnrad, würde dieses Potential eingeschränkt, zumindest die spätere Herstellung von Gehwegen, durch die nötige Versetzung der jetzt aufgestellten Lichtmasten, erheblich verteuert.

 

Die Antragsteller nahmen daher Kontakt zum Tiefbauamt auf um die Situation dar zu stellen und darauf hinzuweisen, dass hier wichtiger Verkehrsraum für die Mobilität von Personen vernichtet wird und zukünftig, ohne verhinderbaren Aufwand, kein Gehweg von mindestens 1,5 m- 2 m mehr hergestellt werden kann.

 

Nach Ansicht der Antragsteller sollten diese öffentlichen Verkehrsflächen nicht einfach so hergegeben werden, sondern sollten vom Tiefbauamt entsprechend überplant werden. Da es an vielen Deichen und sonstigen Straßen, insbesondere in den Vier- und Marschlanden, an vielen Abschnitten keine ausreichende Verkehrsflächen gibt, sollte da wo es möglich ist, auch im Sinne der Mobilitätswende, genau hingeschaut werden.

 

Unklar ist, wieso die neuen Lichtmasten in diesem Bereich so nah am Fahrbahnrand aufgestellt werden müssen. Es ist zu vermuten, dass eine deichrechtliche Genehmigung für die Aufstellung durch Vattenfall vorliegt. Auch dürfte ein Aufgrabeschein im Bezirksamt vorhanden sein, denn die Zuständigkeit für die Überplanung der Verkehrsflächen und Stellung der Masten dürfte im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamts Bergedorf, im Amt MR liegen. Fraglich ist, ob die Planung, bzw. Genehmigung mit den jetzt umgesetzten Herstellungen übereinstimmen.

 

Vor dem Hintergrund der dargestellten Thematik wäre es wünschenswert, möglichst umgehend einen Baustopp auszusprechen. Dann sollte umgehend geprüft werden, ob die neuen Standorte sinnvoll und mit eventuell erteilten Genehmigungen übereinstimmen. Eile ist insofern geboten, da die neu gesetzten Lampen noch nicht an das Stromnetz angeschlossen wurden, was ein aufwendiges und teures Verfahren ist. Diese Kosten sollten vermieden werden.

 

Sollte sich herausstellen, dass hier die Standorte aufgrund Nichtkenntnis der Örtlichkeiten gewählt wurden ist anzuregen, dass zukünftig Baumaßnahmen vor Ort abzustimmen sind. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass bei zukünftigen ähnlichen Maßnahmen an den Deichen und anderen Straßenabschnitten geprüft werden sollte, ob eine Aufwertung und Verbesserung der Verteilung vom öffentlichen Verkehrsflächen nachhaltig möglich ist.

 

Petitum/Beschluss

 

Wir beantragen daher, der Hauptausschuss möge beschließen:

1. Der Bezirksamtsleiter setzt sich dafür ein, dass weitere, neu aufzustellende Lichtmasten am Allermöher Deich mit einem Mindestabstand von 2,5 m zum Straßenrand aufgestellt werden.

2. Der Bezirksamtsleiter setzt sich dafür ein, dass die bereits aufgestellten Lichtmasten entsprechend versetzt werden.

3. Der Bezirksamtsleiter setzt sich dafür ein, dass bei ähnlichen Maßnahmen an Deichen und Straßen im Bezirk zukünftig bei der Aufteilung von vorhandenem öffentlichen Verkehrsraum im Blick gehalten wird, wie dieser besser genutzt werden und zur Verfügung gestellt werden kann.

4. Das Bezirksamt stellt zukünftig solche großen Maßnahmen mit Außenwirkung in den entsprechenden Ausschüssen vor.

5. Das Ergebnis ist dem Regionalausschuss nächsten vorzustellen.

 

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