21-0472.02

Neue Lichtmasten zukunftsweisend im öffentlichen Raum aufstellen

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13.10.2020
24.09.2020
Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung Bergedorf hat sich in ihrer Sitzung am 27.08.2020 beschlossen:

 

1. Der Bezirksamtsleiter setzt sich dafür ein, dass weitere, neu aufzustellende Lichtmasten am Allermöher Deich im bestehenden Abstand der jetzigen Holzmasten zum Straßenrand aufgestellt werden, wenn technisch durchführbar.

 

2. Der Bezirksamtsleiter setzt sich dafür ein, dass bei ähnlichen Maßnahmen an Deichen

und Straßen im Bezirk, die bedeutsam sind für Infrastrukturmaßnahmen für die Vier- und Marschlande, zukünftig bei der Aufteilung von vorhandenem öffentlichen Verkehrsraum im Blick gehalten wird, wie dieser besser genutzt werden und zur Verfügung gestellt werden kann.

 

3. Das Bezirksamt stellt zukünftig solche großen Maßnahmen mit Außenwirkung in den

entsprechenden Ausschüssen vor.

 

4. Das Ergebnis ist dem Regionalausschuss in der nächsten Sitzung vorzustellen.

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende hat mit Schreiben vom 16.09.2020 folgende Stellungnahme abgegeben:

 

 

Zu 1. bis 4.:

Die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA) führt als Realisierungsträger der FHH alle Leistungen im Leistungsfeld der öffentlichen Beleuchtung durch. Die Planung und Umsetzung für Neubauten, Grundinstandsetzungsmaßnahmen und Wartung erfolgen dabei selbstständig durch die HHVA.

 

Dazu gehört auch der stetige Rückbau der Holzmasten auf Hamburger Gebiet und deren Ersatz durch Stahlmasten mit modernen, zeitgemäßen Leuchten. Die Planung der neuen Beleuchtungsanlage erfolgt dabei nach lichttechnischen Gesichtspunkten und verkehrstechnischen Notwendigkeiten. Dabei ist im Regelfall ein Mindestabstand zum Fahrbahnrand von 0,65 m einzuhalten, um das Lichtraumprofil nicht zu verletzen. Ist ein Gehweg vorhanden oder geplant, wird die Planung entsprechend angepasst. Im vorliegenden Fall ist die Planung noch nicht in der Phase, in der die Träger Öffentlicher Belange über die Maßnahme informiert werden und konnte daher nicht berücksichtigt werden. Nach dem Bekanntwerden der in Aussicht stehenden Planungsziele wurden umgehend alle bis dahin nicht gestellten Masten an die erwartete Gehwegsituation gestellt. Die Erneuerungsmaßnahme wurde aus Mitteln der Grundinstandsetzung finanziert. Das Umsetzen der zuvor gestellten Masten an später als geeignet vermutete Positionen ist überdies nicht sinnvoll, es stehen keine Mittel zur Verfügung. Sie kann und sollte daher mit gleichem Aufwand – unabhängig vom Anschluss an das Stromnetz – im Zuge der späteren Herstellung des Gehwegs erfolgen, wenn die genauen, möglichen Standorte bekannt sein werden.

 

Die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH ist bereits mit dem Bezirksamt im Gespräch und gerne bereit, bei einer Anpassung der Planungsabstimmung mitzuwirken, um in Zukunft vorausschauend bei der Aufteilung von vorhandenem öffentlichen Verkehrsraum agieren zu können.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

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