21-1739

Mobility Hubs - Hat die Konzeptstudie der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen jetzt endlich Ergebnisse erbracht?

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

Letzte Beratung: 27.04.2023 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.7

Sachverhalt

 

Auskunftsersuchen

nach § 27 BezVerwG

der BAbg. Froh, Emrich, Eggebrecht und Fraktion der CDU

 

Auf unsere Auskunftsersuchen "Mobility Hubs - Die Lösung der Parkplatzprobleme?" (Drs. 21-950.1) und Mobility Hubs - Was hat die Konzeptstudie der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen ergeben? (Drs. 21-1408.01) blieb die zuständige Behörde die meisten Antworten schuldig, da das Ende der Konzeptstudie, die das Nutzungskonzept, das Betreibermodell sowie das Gebäude- und Umsetzungskonzept erarbeiten sollte, immer wieder verschoben wurde.

Laut letzter Information sollte das Ergebnis nun Ende des ersten Quartals 2023 vorgelegt werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie teuer wird ein Stellplatz für die Anwohner Oberbillwerders stündlich, täglich, wöchentlich und monatlich sein?
  2. Wird sich dieser Kostenrahmen bei Anwohnern und Gästen unterscheiden?
  3. Der erste Mobility Hub Oberbillwerders soll nach bisherigen Kenntnissen durch die Stadt erstellt werden. Die Größe des Premieren-Baus soll mit 2500 Quadratmeter Grund- und 15.000 Quadratmeter Brutto-Geschossfläche und sechs Etagen bereits feststehen.

a) Entsprechen diese Planungen noch dem bisherigen Stand? Wenn nein, was hat sich geändert?

b) Was wird die Erstellung eines Mobility Hubs inklusive Grundstücksankauf kosten?

  1. Wie viele Stellplätze wird ein Mobility Hub in Oberbillwerder durchschnittlich haben?
  2. Wird es in den Mobility Hubs grundsätzlich eine Videoüberwachung geben? Wenn ja, wird diese lückenlos sein?


 

  1. Wird es in den Mobility Hubs Aufsichtspersonal geben? Wenn ja, in welchem Umfang?
  2. Laut letzter Auskunft soll in den Mobility Hubs immer ein Kontingent für Anwohner freigehalten werden. Ist zwischenzeitlich geklärt, wieviel Prozent der zur Verfügung stehenden Plätze?
  3. Ist zwischenzeitlich geklärt, mit welchen Betreibermodell die Mobility Hubs betrieben werden sollen? Wenn ja, wie sieht dieses aus?
  4. Oberbillwerder wird mit ca. 6.500 Wohnungen, 15.000 Einwohnern und 5.000 Arbeitsplätzen geplant. Hierfür werden 5.000 Parkplätze veranschlagt, die sukzessive, bei geringerer Nachfrage, verringert werden sollen. Hierfür soll in den Mobility Hubs so konstruiert werden, dass jede Etage umgebaut werden kann, etwa zu Wohnungen oder weiteren Geschäften und Büros. Wie sollen die Eigentümer bzw. Betreiber hierzu verpflichtet werden und wer entscheidet letztlich über den Zeitpunkt und die Form des Umbaus?
  5. Laut bisheriger Antworten der Behörde sollen die für Oberbillwerder geplanten elf Mobility Hubs ausreichend sein. Hat sich an dieser Aussage mit Beendigung der Konzeptstudie etwas geändert? Haben sich die Planungen zwischenzeitlich geändert?
  6. Laut letzter Auskunft ist es das Ziel der Planer, die Anzahl von Stellplätzen so zu konzipieren, dass die Mobilitätsbedarfe der Bewohner und Besucher von Oberbillwerder gedeckt werden. Heißt dies im Fall von Stellplatzknappheit auch, dass eventuell zusätzliche Mobility Hubs hergestellt oder die Vorhandenen aufgestockt werden könnten?

 

Petitum/Beschluss

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