21-1739.01

Mobility Hubs - Hat die Konzeptstudie der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen jetzt endlich Ergebnisse erbracht?

Antwort

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
31.08.2023
Ö 6.1
Sachverhalt

Auskunftsersuchen

nach § 27 BezVerwG

der BAbg. Froh, Emrich, Eggebrecht und Fraktion der CDU

 

Auf unsere Auskunftsersuchen "Mobility Hubs - Die Lösung der Parkplatzprobleme?" (Drs. 21-950.1) und Mobility Hubs - Was hat die Konzeptstudie der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen ergeben? (Drs. 21-1408.01) blieb die zuständige Behörde die meisten Antworten schuldig, da das Ende der Konzeptstudie, die das Nutzungskonzept, das Betreibermodell sowie das Gebäude- und Umsetzungskonzept erarbeiten sollte, immer wieder verschoben wurde.

Laut letzter Information sollte das Ergebnis nun Ende des ersten Quartals 2023 vorgelegt werden.

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) nimmt zum o.g. Auskunftsersuchen der Bezirksversammlung Bergedorf wie folgt Stellung:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie teuer wird ein Stellplatz für die Anwohner Oberbillwerders stündlich, täglich, wöchentlich und monatlich sein?

 

Das Betreiberkonzept der Mobility Hubs steht aktuell noch nicht fest, daher können zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Aussagen zur Preisstruktur getroffen werden.

 

  1. Wird sich dieser Kostenrahmen bei Anwohnern und Gästen unterscheiden?

 

Hinsichtlich der Preisgestaltung soll in Kurz- und Langzeitparken unterschieden werden.

 

  1. Der erste Mobility Hub Oberbillwerders soll nach bisherigen Kenntnissen durch die Stadt erstellt werden. Die Größe des Premieren-Baus soll mit 2500 Quadratmeter Grund- und 15.000 Quadratmeter Brutto-Geschossfläche und sechs Etagen bereits feststehen.

 

a)      Entsprechen diese Planungen noch dem bisherigen Stand? Wenn nein, was hat sich geändert?

b)      Was wird die Erstellung eines Mobility Hubs inklusive Grundstücksankauf kosten?

 

Es steht noch nicht fest, ob der erste Mobility Hub mit einem städtischen oder privaten Investitionsmodell erstellt wird. Ziel ist es jedoch, dass der aus dem hochbaulich-architektonischen Wettbewerb hervorgegangene Siegerentwurf für den Mobility Hub 7 umgesetzt wird. An dieser Planung wurde bisher keine Änderung vorgenommen. Die Kosten zur Erstellung des Mobility Hubs sowie des potenziellen Grundstücksankaufes stehen noch nicht fest.

 

  1. Wie viele Stellplätze wird ein Mobility Hub in Oberbillwerder durchschnittlich haben?

 

Die Kapazität der Mobility Hubs bewegt sich je nach Gesamtzahl der Stellplätze in der Regel zwischen ca. 300 und ca. 400 pro Mobility Hub. Mit einem automatisiertem Parksystem können auch mehr Stellplätze in einem Mobility Hub untergebracht werden.

 

  1. Wird es in den Mobility Hubs grundsätzlich eine Videoüberwachung geben? Wenn ja, wird diese lückenlos sein?

 

Welche Technologien eingesetzt werden, um Sicherheit in den Mobility Hubs zu gewährleisten, wird erst in einer späteren Entwicklungsphase detailliert betrachtet. Diese hängt zusätzlich von der spezifischen Lage und Ausprägung des Hubs ab.

 

  1. Wird es in den Mobility Hubs Aufsichtspersonal geben? Wenn ja, in welchem Umfang?

 

Die Frage des Einsatzes von Aufsichtspersonal wird erst in einem zukünftigen Entwicklungsschritt detailliert betrachtet. Im Übrigen siehe Antwort zu 5.

 

  1. Laut letzter Auskunft soll in den Mobility Hubs immer ein Kontingent für Anwohner freigehalten werden. Ist zwischenzeitlich geklärt, wieviel Prozent der zur Verfügung stehenden Plätze?

 

Derzeit ist vorgesehen 50 bis 70 Prozent der Stellplätze Bewohnerinnen und Bewohnern zur Verfügung zu stellen.

 

  1. Ist zwischenzeitlich geklärt, mit welchen Betreibermodell die Mobility Hubs betrieben werden sollen? Wenn ja, wie sieht dieses aus?

 

Siehe Antwort zu 1.

 

  1. Oberbillwerder wird mit ca. 6.500 Wohnungen, 15.000 Einwohnern und 5.000 Arbeitsplätzen geplant. Hierfür werden 5.000 Parkplätze veranschlagt, die sukzessive, bei geringerer Nachfrage, verringert werden sollen. Hierfür soll in den Mobility Hubs so konstruiert werden, dass jede Etage umgebaut werden kann, etwa zu Wohnungen oder weiteren Geschäften und Büros. Wie sollen die Eigentümer bzw. Betreiber hierzu verpflichtet werden und wer entscheidet letztlich über den Zeitpunkt und die Form des Umbaus?

 

Ob, wann und inwieweit ein Umbau der Mobility Hubs möglich ist, hängt von der Wahl der Baustoffe, der Konstruktion und vom Betreibermodell ab. Da diese aktuell noch nicht feststehen, können zu diesem Zeitpunkt noch keine Aussagen über mögliche vertragliche Vorgaben oder sonstigen Sicherungen und Vereinbarungen zu Umbauten gemacht werden.

 

  1.  Laut bisheriger Antworten der Behörde sollen die für Oberbillwerder geplanten elf Mobility Hubs ausreichend sein. Hat sich an dieser Aussage mit Beendigung der Konzeptstudie etwas geändert? Haben sich die Planungen zwischenzeitlich geändert?

 

Wie viele Mobility Hubs in Oberbillwerder errichtet werden, hängt von der Zahl der Stellplätze ab, die insgesamt erforderlich werden.

 

  1.  Laut letzter Auskunft ist es das Ziel der Planer, die Anzahl von Stellplätzen so zu konzipieren, dass die Mobilitätsbedarfe der Bewohner und Besucher von Oberbillwerder gedeckt werden. Heißt dies im Fall von Stellplatzknappheit auch, dass eventuell zusätzliche Mobility Hubs hergestellt oder die Vorhandenen aufgestockt werden könnten?

 

Die Anzahl der Stellplätze wird sich aus den mittelfristigen Mobilitätsbedarfen der Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher ergeben. Im Rahmen des Monitorings und der Steuerung kann auf veränderte Bedarfe reagiert werden. 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

 

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