Mobility Hubs - Hat die Konzeptstudie der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen jetzt endlich Ergebnisse erbracht?
Auskunftsersuchen
nach § 27 BezVerwG
der BAbg. Froh, Emrich, Eggebrecht und Fraktion der CDU
Auf unsere Auskunftsersuchen "Mobility Hubs - Die Lösung der Parkplatzprobleme?" (Drs. 21-950.1) und Mobility Hubs - Was hat die Konzeptstudie der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen ergeben? (Drs. 21-1408.01) blieb die zuständige Behörde die meisten Antworten schuldig, da das Ende der Konzeptstudie, die das Nutzungskonzept, das Betreibermodell sowie das Gebäude- und Umsetzungskonzept erarbeiten sollte, immer wieder verschoben wurde.
Laut letzter Information sollte das Ergebnis nun Ende des ersten Quartals 2023 vorgelegt werden.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) nimmt zum o.g. Auskunftsersuchen der Bezirksversammlung Bergedorf wie folgt Stellung:
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Das Betreiberkonzept der Mobility Hubs steht aktuell noch nicht fest, daher können zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Aussagen zur Preisstruktur getroffen werden.
Hinsichtlich der Preisgestaltung soll in Kurz- und Langzeitparken unterschieden werden.
a) Entsprechen diese Planungen noch dem bisherigen Stand? Wenn nein, was hat sich geändert?
b) Was wird die Erstellung eines Mobility Hubs inklusive Grundstücksankauf kosten?
Es steht noch nicht fest, ob der erste Mobility Hub mit einem städtischen oder privaten Investitionsmodell erstellt wird. Ziel ist es jedoch, dass der aus dem hochbaulich-architektonischen Wettbewerb hervorgegangene Siegerentwurf für den Mobility Hub 7 umgesetzt wird. An dieser Planung wurde bisher keine Änderung vorgenommen. Die Kosten zur Erstellung des Mobility Hubs sowie des potenziellen Grundstücksankaufes stehen noch nicht fest.
Die Kapazität der Mobility Hubs bewegt sich je nach Gesamtzahl der Stellplätze in der Regel zwischen ca. 300 und ca. 400 pro Mobility Hub. Mit einem automatisiertem Parksystem können auch mehr Stellplätze in einem Mobility Hub untergebracht werden.
Welche Technologien eingesetzt werden, um Sicherheit in den Mobility Hubs zu gewährleisten, wird erst in einer späteren Entwicklungsphase detailliert betrachtet. Diese hängt zusätzlich von der spezifischen Lage und Ausprägung des Hubs ab.
Die Frage des Einsatzes von Aufsichtspersonal wird erst in einem zukünftigen Entwicklungsschritt detailliert betrachtet. Im Übrigen siehe Antwort zu 5.
Derzeit ist vorgesehen 50 bis 70 Prozent der Stellplätze Bewohnerinnen und Bewohnern zur Verfügung zu stellen.
Siehe Antwort zu 1.
Ob, wann und inwieweit ein Umbau der Mobility Hubs möglich ist, hängt von der Wahl der Baustoffe, der Konstruktion und vom Betreibermodell ab. Da diese aktuell noch nicht feststehen, können zu diesem Zeitpunkt noch keine Aussagen über mögliche vertragliche Vorgaben oder sonstigen Sicherungen und Vereinbarungen zu Umbauten gemacht werden.
Wie viele Mobility Hubs in Oberbillwerder errichtet werden, hängt von der Zahl der Stellplätze ab, die insgesamt erforderlich werden.
Die Anzahl der Stellplätze wird sich aus den mittelfristigen Mobilitätsbedarfen der Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher ergeben. Im Rahmen des Monitorings und der Steuerung kann auf veränderte Bedarfe reagiert werden.
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