21-1408.01

Mobility Hubs - Was hat die Konzeptstudie der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen ergeben?

Antwort

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22.09.2022
25.08.2022
Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Froh, Emrich, Eggebrecht und Fraktion der CDU

 

Auf unser Auskunftsersuchen „Mobility Hubs - Die Lösung der Parkplatzprobleme?“ (Drs. 21-950.1) bliebt die zuständige Behörde die meisten Antworten schuldig, da eine Konzeptstudie, die das Nutzungskonzept, das Betreibermodell sowie das Gebäude- und Umsetzungskonzept erarbeiten sollte, zum Zeitpunkt der Fragestellungen erst angelaufen war.

Im Rahmen eines Projektdialogs am 23.11.2021 wurde von der IBA dargestellt, dass die Konzeptstudie Ende des ersten Quartals 2022 fertiggestellt sei. Insofern ist davon auszugehen, dass die zuständige Behörde nunmehr die im September 2021 gestellten und noch offenen Fragen beantworten kann.

 

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) nimmt zum o.g. Auskunftsersuchen der Bezirksversammlung Bergedorf zu den Fragen 1-11 wie folgt Stellung, das Bezirksamt zu Frage 12:

 

Die Entwicklung der Mobility Hubs in Oberbillwerder wird im Förderprogramm Nationale Projekte des Städtebaus des Bundesinstituts für Bau- Stadt- und Raumplanung gefördert. Im Rahmen dieses Projektes werden die Konzeptstudie, das Nutzungskonzept, das Betreibermodell und das Gebäude- und Umsetzungskonzept erarbeitet. Das Konzept befindet sich noch in der Erstellung und Abstimmung. Daher können viele der Fragen auch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden.

 

  1. Nach den Erkenntnissen aus Wien und Kopenhagen, wie teuer wird ein Stellplatz für die Anwohner Oberbillwerders stündlich, täglich, wöchentlich und monatlich sein?

 

Die Ermittlung der Stellplatzkosten ist Teil der Konzeptstudie und noch nicht abschließend bearbeitet.

 

  1. Wenn hierzu noch keine Berechnungen angestellt wurden, auf welche Kosten belaufen sich die Stellplätze in Wien und Kopenhagen? Bitte für beide Städte einzeln ausführen, jeweils stündlich, täglich,

wöchentlich und monatlich.

 

In Wien, in der Quartiersgarage SEEHUB der Seestadt Aspern, lagen die Tarife im September 2021 bei 1,90 € Stundentarif, 4,50 € Tageshöchsttarif und 90 € Monatstarif.

 

  1. Wird sich dieser Kostenrahmen bei Anwohnern und Gästen unterscheiden?

 

Siehe Antwort zu 1.

 

  1. Der erste Mobility Hub Oberbillwerders soll durch die Stadt erstellt werden. Die Größe des Premieren-Baus soll mit 2500 Quadratmeter Grund- und 15.000 Quadratmeter Brutto-Geschossfläche und sechs Etagen bereits feststehen. Was wird die Erstellung eines Mobility Hubs inklusive Grundstücksankauf kosten? Wenn hierüber noch keine Schätzungen existieren, wie hoch waren die Erstellungskosten in Wien und Kopenhagen?

 

Die Ermittlung der Kosten des ersten Mobility Hub ist Teil der aktuell noch nicht abgeschlossenen Konzeptstudie. Zum zweiten Teil der Frage liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor.

 

  1. Wie viele Stellplätze wird ein Mobility Hub in Oberbillwerder durchschnittlich haben?

 

Die Ermittlung der genauen Anzahl an Stellplätzen ist Teil der aktuell noch nicht abgeschlossenen Konzeptstudie.

 

  1. Wird es in den Mobility Hubs grundsätzlich eine Videoüberwachung geben? Wenn ja, wird diese lückenlos sein?

 

Welche Technologien eingesetzt werden, um Sicherheit in den Mobility Hubs zu gewährleisten, wird erst in einer späteren Entwicklungsphase detailliert betrachtet. Diese hängt zusätzlich von der spezifischen Lage und Ausprägung des Hubs ab.

 

  1. Wird es in den Mobility Hubs Aufsichtspersonal geben? Wenn ja, in welchem Umfang?

 

Auch diese Frage wird erst in einem zukünftigen Entwicklungsschritt detailliert

betrachtet.

  1. Soll in den Mobility Hubs immer ein Kontingent für Anwohner freigehalten werden? Wenn ja, wieviel Prozent? Wenn nein, werden die Parkplatzsuchenden dann zum nächsten freien Mobility Hub geleitet?

 

Nach derzeitigem Planungsstand ist ein Kontingent für Anwohner vorgesehen. Zu der Prozentzahl kann momentan aufgrund der Planungstiefe noch keine Auskunft erteilt werden.

 

  1. Oberbillwerder wird mit ca. 6.500 Wohnungen, 15.000 Einwohnern und

5.000 Arbeitsplätzen geplant. Hierfür werden 5.000 Parkplätze veranschlagt, die sukzessive, bei geringerer Nachfrage, verringert werden sollen. Hierfür soll in den Mobility Hubs so konstruiert werden, dass jede Etage umgebaut werden kann, etwa zu Wohnungen oder weiteren Geschäften und Büros. Wie sollen die Eigentümer bzw. Betreiber hierzu verpflichtet werden und wer entscheidet letztlich über den Zeitpunkt und die Form des Umbaus?

 

Die Betrachtung von möglichen Betreibermodellen ist Teil der aktuell noch nicht abgeschlossenen Konzeptstudie. Daher können zu diesem Zeitpunkt noch keine Aussagen über mögliche vertragliche Vorgaben zu Umbauten gemacht werden.

 

  1. Laut Antwort der Behörde aus dem September 2021 sollen die für Oberbillwerder geplanten elf Mobility Hubs ausreichend sein. Hat sich an dieser Aussage mit Beendigung der Konzeptstudie etwas geändert? Haben sich die Planungen zwischenzeitlich geändert?

 

Die Anzahl der notwendigen Mobility Hubs ist ebenfalls Teil der noch nicht abgeschlossenen Konzeptstudie. Daher können noch keine abschließenden Äußerungen getätigt werden.

 

  1. Soll die Nachfrage nach Stellplätzen gesteuert werden, z.B. durch Erhöhung der Gebühren?

 

Dazu gibt es aktuell keine Planung. Das Ziel ist es, die Anzahl von Stellplätzen so konzipieren, dass die Mobilitätsbedarfe der Bewohner und Besucher von Oberbillwerder gedeckt werden.

 

  1. Laut Antwort der Behörde aus dem September 2021 gab es zu damaliger Zeit konkrete Überlegungen zur Errichtung weiterer Mobility Hubs in Bergedorf.

Wie ist der Sachstand zu

a)     Mobility Hub Quartierszentrum Bergedorf-West. Das Wettbewerbsergebnis sollte bereits vorgelegen haben und die Konkretisierung der Funktionsplanung und die Vorbereitung der Bebauungsplanung sollte erfolgen.

 

Das Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens für das Quartierszentrum Bergedorf-West, dass auch einen Mobility Hub beinhaltet, liegt vor. Die Funktionsplanung wird derzeit überarbeitet und abgestimmt. Über die Ergebnisse wird der Stadtentwicklungsausschuss zu gegebener Zeit unterrichtet.

 

b)     Mobility Hub für Bestände der Bergedorf-Bille in Bergedorf- West.

 

Dem Stadtentwicklungsausschuss wurde am 01.06.22 die Vorgehensweise der Bergedorf-Bille bzgl. eines Mobility Hubs vorgestellt. In der zweiten Jahreshälfte sind weitere Befassungen/Informationen zu den Ergebnissen der Studie vorgesehen.

 

c)     Rahmenplanung Bergedorf-Südost und Funktionsplanung Innovationspark. Mehrere Mobility Hubs sollten sich in der Grobplanung befinden. Eine weitere Konkretisierung sollte im Rahmen vertiefender Planungen erfolgen.

 

Die Rahmenplanung Bergedorf-Südost sieht für Teilbereiche grundsätzlich Mobility Hubs vor. Im Rahmen der konkreten Projektentwicklungen werden diese konkreter geprüft und untersucht, bspw. im Rahmen der Funktionsplanung für den geplanten Innovationspark. Konkrete Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor.

 

 

Petitum/Beschluss

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