Mobility Hubs - Was hat die Konzeptstudie der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen ergeben?
Letzte Beratung: 22.09.2022 Stadtentwicklungsausschuss Ö 3
Auskunftsersuchen der BAbg. Froh, Emrich, Eggebrecht und Fraktion der CDU
Auf unser Auskunftsersuchen „Mobility Hubs - Die Lösung der Parkplatzprobleme?“ (Drs. 21-950.1) bliebt die zuständige Behörde die meisten Antworten schuldig, da eine Konzeptstudie, die das Nutzungskonzept, das Betreibermodell sowie das Gebäude- und Umsetzungskonzept erarbeiten sollte, zum Zeitpunkt der Fragestellungen erst angelaufen war.
Im Rahmen eines Projektdialogs am 23.11.2021 wurde von der IBA dargestellt, dass die Konzeptstudie Ende des ersten Quartals 2022 fertiggestellt sei. Insofern ist davon auszugehen, dass die zuständige Behörde nunmehr die im September 2021 gestellten und noch offenen Fragen beantworten kann.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) nimmt zum o.g. Auskunftsersuchen der Bezirksversammlung Bergedorf zu den Fragen 1-11 wie folgt Stellung, das Bezirksamt zu Frage 12:
Die Entwicklung der Mobility Hubs in Oberbillwerder wird im Förderprogramm Nationale Projekte des Städtebaus des Bundesinstituts für Bau- Stadt- und Raumplanung gefördert. Im Rahmen dieses Projektes werden die Konzeptstudie, das Nutzungskonzept, das Betreibermodell und das Gebäude- und Umsetzungskonzept erarbeitet. Das Konzept befindet sich noch in der Erstellung und Abstimmung. Daher können viele der Fragen auch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden.
Die Ermittlung der Stellplatzkosten ist Teil der Konzeptstudie und noch nicht abschließend bearbeitet.
wöchentlich und monatlich.
In Wien, in der Quartiersgarage SEEHUB der Seestadt Aspern, lagen die Tarife im September 2021 bei 1,90 € Stundentarif, 4,50 € Tageshöchsttarif und 90 € Monatstarif.
Siehe Antwort zu 1.
Die Ermittlung der Kosten des ersten Mobility Hub ist Teil der aktuell noch nicht abgeschlossenen Konzeptstudie. Zum zweiten Teil der Frage liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor.
Die Ermittlung der genauen Anzahl an Stellplätzen ist Teil der aktuell noch nicht abgeschlossenen Konzeptstudie.
Welche Technologien eingesetzt werden, um Sicherheit in den Mobility Hubs zu gewährleisten, wird erst in einer späteren Entwicklungsphase detailliert betrachtet. Diese hängt zusätzlich von der spezifischen Lage und Ausprägung des Hubs ab.
Auch diese Frage wird erst in einem zukünftigen Entwicklungsschritt detailliert
betrachtet.
Nach derzeitigem Planungsstand ist ein Kontingent für Anwohner vorgesehen. Zu der Prozentzahl kann momentan aufgrund der Planungstiefe noch keine Auskunft erteilt werden.
5.000 Arbeitsplätzen geplant. Hierfür werden 5.000 Parkplätze veranschlagt, die sukzessive, bei geringerer Nachfrage, verringert werden sollen. Hierfür soll in den Mobility Hubs so konstruiert werden, dass jede Etage umgebaut werden kann, etwa zu Wohnungen oder weiteren Geschäften und Büros. Wie sollen die Eigentümer bzw. Betreiber hierzu verpflichtet werden und wer entscheidet letztlich über den Zeitpunkt und die Form des Umbaus?
Die Betrachtung von möglichen Betreibermodellen ist Teil der aktuell noch nicht abgeschlossenen Konzeptstudie. Daher können zu diesem Zeitpunkt noch keine Aussagen über mögliche vertragliche Vorgaben zu Umbauten gemacht werden.
Die Anzahl der notwendigen Mobility Hubs ist ebenfalls Teil der noch nicht abgeschlossenen Konzeptstudie. Daher können noch keine abschließenden Äußerungen getätigt werden.
Dazu gibt es aktuell keine Planung. Das Ziel ist es, die Anzahl von Stellplätzen so konzipieren, dass die Mobilitätsbedarfe der Bewohner und Besucher von Oberbillwerder gedeckt werden.
Wie ist der Sachstand zu
a) Mobility Hub Quartierszentrum Bergedorf-West. Das Wettbewerbsergebnis sollte bereits vorgelegen haben und die Konkretisierung der Funktionsplanung und die Vorbereitung der Bebauungsplanung sollte erfolgen.
Das Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens für das Quartierszentrum Bergedorf-West, dass auch einen Mobility Hub beinhaltet, liegt vor. Die Funktionsplanung wird derzeit überarbeitet und abgestimmt. Über die Ergebnisse wird der Stadtentwicklungsausschuss zu gegebener Zeit unterrichtet.
b) Mobility Hub für Bestände der Bergedorf-Bille in Bergedorf- West.
Dem Stadtentwicklungsausschuss wurde am 01.06.22 die Vorgehensweise der Bergedorf-Bille bzgl. eines Mobility Hubs vorgestellt. In der zweiten Jahreshälfte sind weitere Befassungen/Informationen zu den Ergebnissen der Studie vorgesehen.
c) Rahmenplanung Bergedorf-Südost und Funktionsplanung Innovationspark. Mehrere Mobility Hubs sollten sich in der Grobplanung befinden. Eine weitere Konkretisierung sollte im Rahmen vertiefender Planungen erfolgen.
Die Rahmenplanung Bergedorf-Südost sieht für Teilbereiche grundsätzlich Mobility Hubs vor. Im Rahmen der konkreten Projektentwicklungen werden diese konkreter geprüft und untersucht, bspw. im Rahmen der Funktionsplanung für den geplanten Innovationspark. Konkrete Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor.
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