21-1408

Mobility Hubs - Was hat die Konzeptstudie der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen ergeben?

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.06.2022
Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Froh, Emrich, Eggebrecht und Fraktion der CDU

 

Auf unser Auskunftsersuchen „Mobility Hubs - Die Lösung der Parkplatzprobleme?“ (Drs. 21-950.1) bliebt die zuständige Behörde die meisten Antworten schuldig, da eine Konzeptstudie, die das Nutzungskonzept, das Betreibermodell sowie das Gebäude- und Umsetzungskonzept erarbeiten sollte, zum Zeitpunkt der Fragestellungen erst angelaufen war.

Im Rahmen eines Projektdialogs am 23.11.2021 wurde von der IBA dargestellt, dass die Konzeptstudie Ende des ersten Quartals 2022 fertiggestellt sei. Insofern ist davon auszugehen, dass die zuständige Behörde nunmehr die im September 2021 gestellten und noch offenen Fragen beantworten kann.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Nach den Erkenntnissen aus Wien und Kopenhagen, wie teuer wird ein Stellplatz für die Anwohner Oberbillwerders stündlich, täglich, wöchentlich und monatlich sein?
  2. Wenn hierzu noch keine Berechnungen angestellt wurden, auf welche Kosten belaufen sich die Stellplätze in Wien und Kopenhagen? Bitte für beide Städte einzeln ausführen, jeweils stündlich, täglich, wöchentlich und monatlich.
  3. Wird sich dieser Kostenrahmen bei Anwohnern und Gästen unterscheiden?
  4. Der erste Mobility Hub Oberbillwerders soll durch die Stadt erstellt werden. Die Größe des Premieren-Baus soll mit 2500 Quadratmeter Grund- und 15.000 Quadratmeter Brutto-Geschossfläche und sechs Etagen bereits feststehen. Was wird die Erstellung eines Mobility Hubs inklusive Grundstücksankauf kosten?

Wenn hierüber noch keine Schätzungen existieren, wie hoch waren die Erstellungskosten in Wien und Kopenhagen?

  1. Wie viele Stellplätze wird ein Mobility Hub in Oberbillwerder durchschnittlich haben?
  2. Wird es in den Mobility Hubs grundsätzlich eine Videoüberwachung geben? Wenn ja, wird diese lückenlos sein?
  3. Wird es in den Mobility Hubs Aufsichtspersonal geben? Wenn ja, in welchem Umfang?
  4. Soll in den Mobility Hubs immer ein Kontingent für Anwohner freigehalten werden? Wenn ja, wieviel Prozent? Wenn nein, werden die Parkplatzsuchenden dann zum nächsten freien Mobility Hub geleitet?
  5. Oberbillwerder wird mit ca. 6.500 Wohnungen,15.000 Einwohnern und 5.000 Arbeitsplätzen geplant. Hierfür werden 5.000 Parkplätze veranschlagt, die sukzessive, bei geringerer Nachfrage, verringert werden sollen. Hierfür sollen die Mobility Hubs so konstruiert werden, dass jede Etage umgebaut werden kann, etwa zu Wohnungen oder weiteren Geschäften und Büros. Wie sollen die Eigentümer bzw. Betreiber hierzu verpflichtet werden und wer entscheidet letztlich über den Zeitpunkt und die Form des Umbaus?
  6. Laut Antwort der Behörde aus dem September 2021 sollen die für Oberbillwerder geplanten elf Mobility Hubs ausreichend sein. Hat sich an dieser Aussage mit Beendigung der Konzeptstudie etwas geändert? Haben sich die Planungen zwischenzeitlich geändert?
  7.  Soll die Nachfrage nach Stellplätzen gesteuert werden, z.B. durch Erhöhung der Gebühren?
  8. Laut Antwort der Behörde aus dem September 2021 gab es zu damaliger Zeit konkrete Überlegungen zur Errichtung weiterer Mobility Hubs in Bergedorf.

Wie ist der Sachstand zu

a)      Mobility Hub Quartierszentrum Bergedorf-West. Das Wettbewerbsergebnis sollte bereits vorgelegen haben und die Konkretisierung der Funktionsplanung und die Vorbereitung der Bebauungsplanung sollte erfolgen.

b)      Mobility Hub für Bestände der Bergedorf-Bille in Bergedorf-West.

c)      Rahmenplanung Bergedorf-Südost und Funktionsplanung Innovationspark. Mehrere Mobility Hubs sollten sich in der Grobplanung befinden. Eine weitere Konkretisierung sollte im Rahmen vertiefender Planungen erfolgen.

 

 

 

Petitum/Beschluss

---

 

Anhänge

---