Mobiles Kundenzentrum in den Vier- und Marschlanden
Die Finanzbehörde nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 29.11.2018, Drucksache 20-1823.01, wie folgt Stellung:
„Das Projekt „Neuorganisation Kundenzentren in Hamburg“ hat geprüft, ob mobile Kundenzentrumsleistungen in weiteren regionalen Zentren einzelner Stadtteile eingerichtet werden können.
Als mögliche Standorte wurden Bankfilialen oder auch Schulen sowie weitere Standorte von Behörden überprüft. Schulen oder nicht mit den notwendigen sicherheitsrelevanten Maßnahmen ausgestattete Standorte kommen aus sicherheitstechnischen Gründen nicht in Frage. Eine Kooperation mit Banken oder Sparkassen, die über ein Filialnetz in Hamburg verfügen, ist in Prüfung. Die Klärungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Sobald diese abgeschlossen sind, wird die Finanzbehörde Bericht erstatten. Die weiteren Fragen zu möglichen Standorten und möglichen Öffnungszeiten können ebenfalls erst nach Abschluss der Klärungen beantwortet werden.“
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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