20-1823

Mobiles Kundenzentrum in den Vier- und Marschlanden

Antrag

Sachverhalt

 

Antrag der BAbg. Froh, Garbers und CDU-Fraktion

Im März 2017 hat der Senat im Rahmen seiner Serviceoffensive mobile Kundenzentren eingerichtet.

Mitarbeiter/ innen sind laut einer Pressemitteilung (PM) des Senates vom 1.8.2018 z.B. in Altenheimen, Gefängnissen, Universitäten, im AK Ochsenzoll und in Ausnahmefällen auch bei Einzelpersonen im Einsatz. In Bramfeld und Walddörfer in Volksdorf wurden seit dem 1.10.2018 mobile Kundenzentren eingerichtet.

Der Finanzsenator hat in dieser PM erklärt, dass sich diese Service-Ergänzung bereits bewährt hat.

Ein solcher Service wäre auch für die Vier- und Marschlanden wünschenswert. Insbesondere für viele ältere Menschen in den Vier- und Marschlanden ist der Besuch des Bergedorfer Kundenzentrums mit einem erheblichen Aufwand verbunden, teilweise für Leistungen, die nur einen kurzen Aufenthalt benötigen. Die mittelfristig einzurichtenden online Angebote erreichen auch nicht alle Bürger. Hier wäre mit dem mobilen Kundenzentrum eine Möglichkeit gegeben, die Vier- und Marschlande vom Servicegedanken der Stadt ggü. seinen Bürgern an die städtischen Leistungsgegebenheiten anzunähern.

Für eine erfolgreiche Serviceoffensive sollte deshalb eine Prüfung in den Vier- und Marschlanden erfolgen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Regionalausschuss möge beschließen:

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten,

  1. zu prüfen, ob  in den Vier- und Marschlanden an zwei Standorten mobile Kundenzentren eingerichtet werden können.

 

  1. zu prüfen, an welchen Standorten zu welchen Tagen mobile Kundenzentren sinnvoll sind und sich ggü. der zuständigen Behörde dafür einzusetzen, dass an diesen Standorten monatlich ein mobiles Kundenzentrum eingerichtet wird.

 

  1. Nach sechs Monaten zu evaluieren, welche der mobilen Kundenzentren angenommen wurden.

 

  1. das Ergebnis ist dem RgA vorzustellen.

 

Anhänge

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