22-0912

Mobile Toilettenanlage auf dem Straßenbegleitgrün der Lohbrügger Landstraße

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage

des BAbg. Potthast und Fraktion der GRÜNEN

Sachverhalt

Auf dem Straßenbegleitgrün vor der Lohbrügger Landstraße 58 steht seit mehreren Monaten eine mobile Toilettenanlage. Nach übereinstimmenden Aussagen von Anwohnenden wurde die Anlage im Zusammenhang mit Bauarbeiten am Haus Nummer 58 aufgestellt und nach Abschluss der Arbeiten nicht entfernt.

Die Aufstellung beeinträchtigt die Verkehrssicherheit erheblich. Die Toilettenanlage verdeckt die Sichtachsen der Ausfahrten der Hausnummern 58 und 60, sodass Fahrzeugführende beim Ausfahren keinen ausreichenden Einblick in den fließenden Verkehr erhalten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

  1. Liegt für die Aufstellung der mobilen Toilettenanlage auf dem Straßenbegleitgrün vor der Lohbrügger Landstraße 58 eine gültige Sondernutzungsgenehmigung vor, und wenn ja, bis wann ist diese befristet?
  2. Wird die verkehrssicherheitsrechtliche Verträglichkeit von Sondernutzungen auf Straßenbegleitgrün durch die Verwaltung grundsätzlich geprüft?
  3. Wurde eine solche Verträglichkeitsprüfung für die genannte Toilettenanlage durchgeführt, und wenn nein, wie bewertet die Verwaltung die aktuelle Situation, in der die Anlage die Sichtachsen der Ausfahrten der Hausnummern 58 und 60 in den fließenden Verkehr einschränkt?
  4. Welche Maßnahmen leitet die Verwaltung ein, um die Entfernung der Anlage zu veranlassen, sofern keine gültige Genehmigung mehr vorliegt?
Petitum/Beschluss

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Anhänge

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Lokalisation Beta
Lohbrügger Landstraße

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