22-0580

Missbräuchliche Weitervermietung von Sozialwohnungen

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage

des BAbg. Zaum und der CDU-Fraktion

Sozialwohnungen werden mit öffentlichen Mitteln gefördert, um Menschen mit geringem Einkommen bezahlbaren Wohnraum zu sichern. In jüngerer Zeit mehren sich jedoch Hinweise darauf, dass solche Wohnungen missbräuchlich weitervermietet werden teilweise zimmerweise und zu deutlich überhöhten Preisen von 500 bis 600 Euro pro Zimmer.

Diese Praxis widerspricht dem sozialen Zweck der Wohnraumförderung und führt zu einer erheblichen Wettbewerbsverzerrung auf dem Wohnungsmarkt. Leidtragende sind zum einen diejenigen, für die die Förderung gedacht ist. Zum anderem Mieter, die auf dem aufgeheizten Wohnungsmarkt anders nicht fündig werden.

Die missbräuchliche Untervermietung von Sozialwohnungen untergräbt den sozialen Auftrag des geförderten Wohnungsbaus und schadet der Glaubwürdigkeit staatlicher Förderung. Es ist Aufgabe der Verwaltung, sicherzustellen, dass öffentlich geförderter Wohnraum tatsächlich den Menschen zugutekommt, für die er bestimmt ist.

Vor diesem Hintergrund frage ich:

  1. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen derzeit, um gegen die gewerbliche oder überteuerte Untervermietung von Sozialwohnungen vorzugehen?
  1. Wie wird derzeit kontrolliert, ob Sozialwohnungen zweckentsprechend genutzt werden insbesondere bei Verdacht auf unzulässige Untervermietung?
  1. In welchem Umfang sind der Verwaltung in den vergangenen fünf Jahren entsprechende Fälle bekannt geworden?
  1. Welche Maßnahmen werden derzeit ergriffen, um solchen Missbrauch zu verhindern oder zu sanktionieren?
  1. Plant die Verwaltung, die Auflagen oder Meldepflichten bei Untervermietung von Sozialwohnungen zu verschärfen, um eine wirksamere Kontrolle zu ermöglichen?
Petitum/Beschluss

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