22-0580.01

Missbräuchliche Weitervermietung von Sozialwohnungen

Antwort

Sachverhalt

Kleine Anfrage

des BAbg. Zaum und der CDU-Fraktion

Sozialwohnungen werden mit öffentlichen Mitteln gefördert, um Menschen mit geringem Einkommen bezahlbaren Wohnraum zu sichern. In jüngerer Zeit mehren sich jedoch Hinweise darauf, dass solche Wohnungen missbräuchlich weitervermietet werden teilweise zimmerweise und zu deutlich überhöhten Preisen von 500 bis 600 Euro pro Zimmer.

Diese Praxis widerspricht dem sozialen Zweck der Wohnraumförderung und führt zu einer erheblichen Wettbewerbsverzerrung auf dem Wohnungsmarkt. Leidtragende sind zum einen diejenigen, für die die Förderung gedacht ist. Zum anderem Mieter, die auf dem aufgeheizten Wohnungsmarkt anders nicht fündig werden.

Die missbräuchliche Untervermietung von Sozialwohnungen untergräbt den sozialen Auftrag des geförderten Wohnungsbaus und schadet der Glaubwürdigkeit staatlicher Förderung. Es ist Aufgabe der Verwaltung, sicherzustellen, dass öffentlich geförderter Wohnraum tatsächlich den Menschen zugutekommt, für die er bestimmt ist.

Vor diesem Hintergrund frage ich:

  1. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen derzeit, um gegen die gewerbliche oder überteuerte Untervermietung von Sozialwohnungen vorzugehen?

Die Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen regelt das Hamburgische Wohnungsbindungsgesetz (HmbWoBindG) in Verbindung mit dem Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetz (HmbWoFG). Verstöße werden mit bis zu 50.000 Euro je Wohnung geahndet, s. Bußgeldkatalog der Hamburgischen Bezirksämter ab 7.1 in der jeweils gültigen Fassung.

  1. Wie wird derzeit kontrolliert, ob Sozialwohnungen zweckentsprechend genutzt werden insbesondere bei Verdacht auf unzulässige Untervermietung?

r die Sozialwohnungen im Bezirk erfolgt quartalsweise eine stichprobenartige Prüfung der Meldedaten. Unregelmäßigkeiten wird im Einklang mit §18 Absatz 4 HmbWoFG nachgegangen.

  1. In welchem Umfang sind der Verwaltung in den vergangenen fünf Jahren entsprechende Fälle bekannt geworden?

Dem Wohnamt sind keine Fälle in Bergedorf bekannt.

  1. Welche Maßnahmen werden derzeit ergriffen, um solchen Missbrauch zu verhindern oder zu sanktionieren?

s. Antwort zu Frage 2. Darüber hinaus ist das Wohnamt auf Meldungen von Betroffenen angewiesen.

  1. Plant die Verwaltung, die Auflagen oder Meldepflichten bei Untervermietung von Sozialwohnungen zu verschärfen, um eine wirksamere Kontrolle zu ermöglichen?

Der Verwaltung sind keine Pläne zur Novellierung des Wohnraumbindungsgesetzes oder des Wohnraumförderungsgesetzes bekannt.

Petitum/Beschluss

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