Missbräuchliche Weitervermietung von Sozialwohnungen
Kleine Anfrage
des BAbg. Zaum und der CDU-Fraktion
Sozialwohnungen werden mit öffentlichen Mitteln gefördert, um Menschen mit geringem Einkommen bezahlbaren Wohnraum zu sichern. In jüngerer Zeit mehren sich jedoch Hinweise darauf, dass solche Wohnungen missbräuchlich weitervermietet werden – teilweise zimmerweise und zu deutlich überhöhten Preisen von 500 bis 600 Euro pro Zimmer.
Diese Praxis widerspricht dem sozialen Zweck der Wohnraumförderung und führt zu einer erheblichen Wettbewerbsverzerrung auf dem Wohnungsmarkt. Leidtragende sind zum einen diejenigen, für die die Förderung gedacht ist. Zum anderem Mieter, die auf dem aufgeheizten Wohnungsmarkt anders nicht fündig werden.
Die missbräuchliche Untervermietung von Sozialwohnungen untergräbt den sozialen Auftrag des geförderten Wohnungsbaus und schadet der Glaubwürdigkeit staatlicher Förderung. Es ist Aufgabe der Verwaltung, sicherzustellen, dass öffentlich geförderter Wohnraum tatsächlich den Menschen zugutekommt, für die er bestimmt ist.
Vor diesem Hintergrund frage ich:
Die Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen regelt das Hamburgische Wohnungsbindungsgesetz (HmbWoBindG) in Verbindung mit dem Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetz (HmbWoFG). Verstöße werden mit bis zu 50.000 Euro je Wohnung geahndet, s. Bußgeldkatalog der Hamburgischen Bezirksämter ab 7.1 in der jeweils gültigen Fassung.
Für die Sozialwohnungen im Bezirk erfolgt quartalsweise eine stichprobenartige Prüfung der Meldedaten. Unregelmäßigkeiten wird im Einklang mit §18 Absatz 4 HmbWoFG nachgegangen.
Dem Wohnamt sind keine Fälle in Bergedorf bekannt.
s. Antwort zu Frage 2. Darüber hinaus ist das Wohnamt auf Meldungen von Betroffenen angewiesen.
Der Verwaltung sind keine Pläne zur Novellierung des Wohnraumbindungsgesetzes oder des Wohnraumförderungsgesetzes bekannt.
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