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Mehr Fernzugverbindungen für den Bergedorfer Bahnhof

Mitteilung

Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung Bergedorf hat am 31.05.2018 beschlossen, den Bezirksamtsleiter darum zu bitten, sich bei der Deutschen Bahn dafür einzusetzen, dass es zukünftig mindestens drei direkte Verbindungen sowohl von Berlin nach Bergedorf als auch von Bergedorf nach Berlin gibt.

 

 

Die DB Station&Service AG nimmt mit Schreiben vom 01.08.2018 wie folgt Stellung:

 

„Bei einer Entscheidung für zusätzliche Zughalte bewerten wir die Effekte aus der entsprechenden Verlangsamung der Züge für durchfahrende Kunden und möglichen Anschlussverlusten in den großen Knotenbahnhöfen Hamburg und Berlin zum möglichen Nachfragepotenzial eines zusätzlichen Haltes.

 

Ein Zusatzhalt in Hamburg-Bergedorf hat zur Folge, dass ein Eurocity/Intercity entweder ca. fünf Minuten früher in Hamburg abfahren oder in Berlin später ankommen müsste. Dadurch würden wichtige bestehende Anschlüsse so knapp werden, dass wir einige stark nachgefragte Anschlussverbindungen nicht mehr anbieten könnten. Da die derzeitigen EC/IC-Halte in Hamburg-Bergedorf trotz der attraktiven Zeitlage für Pendler und Geschäftsreisende z.B. nach Berlin nach unseren Analysen eher schwächer nachgefragt werden, würden deutlich mehr Kunden Nachteile durch Fahrzeitverlängerungen und damit drohenden Anschlussverlusten in Kauf nehmen müssen, als das zusätzliche Kunden von einem Zusatzhalt in Hamburg Bergedorf profitieren würden.

 

Hamburg-Bergedorf verfügt zudem über schnelle und eng getaktete S-Bahnanbindungen und ist damit über das Schienendrehkreuz Hamburg Hauptbahnhof sehr gut in das nationale und internationale Fernverkehrsnetz eingebunden.

 

 

 

„Fernzughalte in Bergedorf“ wurde bereits in der Vergangenheit mehrfach thematisiert. Ein Vertreter der DB Fernverkehr war Ende 2015 bei einer Tagung des Verkehrsausschusses und hat die Hintergründe der Fernverkehrsplanungen erläutert. An den Fakten hat sich auch bis heute nichts geändert und wir bitten daher um Verständnis für unsere unternehmerischen Entscheidungen.“

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

 

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