Looki e.V. muss bleiben
Letzte Beratung: 22.01.2020 Umweltausschuss Ö 8.1
Antrag der BAbg. Emrich, Wegner und Fraktion der CDU
Am 11. September 2019 war die Vorsitzende des "LOOKI e.V." als Referentin zu Gast im Umweltausschuss der Bezirksversammlung Bergedorf. Inhaltlich ging es darum, über die Arbeit des Vereins zu berichten und Handlungsempfehlungen für Politik und Verwaltung, im Hinblick auf den besseren Schutz von heimischen Wildtieren, zu geben.
Die Ehrenamtlichen von LOOKI e.V. arbeiten mit viel Engagement und sehr professionell zum Wohle von heimischen Wildtieren. Insbesondere kranke oder verletzte Igel und Eichhörnchen werden über Wochen hinweg aufgepäppelt und nach erfolgreicher Behandlung wieder ausgewildert. Dazu wird nach Möglichkeit auch der anliegende kleine Wald genutzt.
Die Arbeit von LOOKI e.V. wird ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden finanziert. Es gibt keine regelhafte städtische Zuwendung. Daher hat die Bezirksversammlung Bergedorf in den letzten Jahren mit Sondermitteln die wertvolle Arbeit unterstützt, beispielsweise eine Solaranlage für die Tierkrankenstation finanziert.
Vor diesem Hintergrund waren die Mitglieder des Umweltausschusses sehr über die Information überrascht, dass LOOKI e.V. wohl seinen jetzigen Standort aufgeben müsse. Dies habe der Bezirksamtsleiter im Rahmen einer Veranstaltung dem Verein mitgeteilt.
Hintergrund ist die Entwicklung des Bebauungsplanverfahrens Bergedorf 99. Eingeleitet worden ist das Planverfahren zur Ansiedlung eines Innovationsparks nördlich der BAB 25, östlich des Curslacker Neuen Deichs. Ursprünglich soll das Plangebiet deutlich vor der gepachteten Vereinsfläche enden. Durch die weitergehende Rahmenplanung "Urbanes Bergedorf-Südost", die jetzt in Auftrag gegeben wurde, werden jetzt auch die Flächen bis zum Pollhof in Augenschein genommen. Dies beträfe damit auch die Fläche von LOOKI e.V. Zwar ist hierüber noch keine Entscheidung getroffen worden, und es gibt hierzu auch noch keinen politischen Beschluss, aber auf die Belange des Vereins ist im weiteren Verfahren eine besondere Rücksicht zu nehmen.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten,
---
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.