20-1243.01

Liegt zwischen Bezirksamt und Körberstiftung eine Vereinbarung vor, über die die Bezirksversammlung im Unklaren gelassen wurde?

Antwort

Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Wegner und der CDU-Fraktion

 

Im Tätigkeitsbericht 2016 des Bezirksamts wird auf Seite 54 unter der Überschrift „KörberHaus“ erwähnt, dass es zwischen dem Bezirksamt und der Körberstiftung eine Eckpunktevereinbarung gäbe.

 

Vorbemerkung:

Die Entwicklung des KörberHauses ist kontinuierlich Gegenstand in den Beratungen der Bezirksversammlung sowie ihrer Ausschüsse gewesen. Unter anderem in den Sitzungen vom 30.6.2016, 29.9.2016, 24.11.2016, 7.12.2016, 26.1.2017, 21.4.2017. Der jeweils aktuelle Sachstand wurde durch mündliche Informationen sowie durch Antworten zu Schriftlichen Kleinen Anfragen dargelegt.

Dies vorausgeschickt beantwortet das Bezirksamt die Fragen vom 12.06.2017 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund frage ich:

  1. Um was für eine Eckpunktevereinbarung handelt es sich hier genau?

 

Zu 1. und 4.:

Es handelt sich um eine Vereinbarung über die Eckpunkte der Zusammenarbeit zwischen dem Bezirksamt Bergedorf sowie der Körber Stiftung zur Realisierung des KörberHauses. Die Vereinbarung wurde durch die Bezirksamtsleitung sowie alle Vorstände der Körber Stiftung unterzeichnet. Auf Seiten des Bezirksamtes haben außerdem die Dezernenten D1, D3 sowie D4 mitgewirkt. In der Eckpunktevereinbarung sind insbesondere die Zielsetzungen des KörberHauses sowie das Vorgehen für den Realisierungswettbewerb dargestellt. Die Inhalte der Vereinbarung finden sich größtenteils wortgleich in den Ausschreibungsunterlagen zum Realisierungswettbewerb wieder.

 

 

  1. Wann wurde diese Eckpunktevereinbarung zwischen den Parteien geschlossen?

 

Zu 2.:

Am 25.11.2016

 

 

  1. Seit wann gab es Verhandlungen über die Inhalte zwischen den Parteien?

 

Zu 3.:

Entfällt

 

  1. Was ist der Inhalt dieser Vereinbarung ?

 

 

Zu 4.

Siehe oben.

 

 

  1. Wurden die Mitglieder der Bezirksversammlung über die Inhalte Informiert?

a) Wenn ja, wann und zu welchem Anlass?

b) Wenn nein, warum nicht und dann bitte diese Eckpunktevereinbarung als Antwort zu dieser Anfrage als Anlage beifügen.

 

Zu 5.:

a)      Siehe Vorbemerkung sowie Antwort zu 1. und 4.

b)      entfällt

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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