Eckpunktevereinbarung zum KörberHaus ist nicht transparent
Kleine Anfrage des BAbg. Wegner und der CDU-Fraktion
Die Antwort des Bezirksamts auf meine Anfrage Drs. 20-1243.1 „Liegt zwischen Bezirksamt und Körberstiftung eine Vereinbarung vor, über die die Bezirksversammlung im Unklaren gelassen wurde?“ wirft einige Nachfragen auf.
Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 29.06.2017 wie folgt:
Zu 1:
Es handelt sich um eine interne Vereinbarung über die Eckpunkte einer Zusammenarbeit, die keinen rechtlich bindenden Charakter hat. In den dargestellten kontinuierlichen Informationen gegenüber der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse sind die Inhalte weit überwiegend kommuniziert worden. Es besteht keine Verpflichtung der Verwaltung alle internen Konzeptionen öffentlich zu machen.
Zu 2:
Es handelt sich um kein Schriftstück, das einer Veröffentlichungspflicht nach dem Gesetz unterliegt.
Zu 3. und 4.:
Da die Eckpunktevereinbarung lediglich die im kontinuierlichen dialogischen Prozess entwickelten Positionen fixiert, lässt sich kein Startzeitpunkt im Sinne der Fragen benennen.
ZU 5.:
Der Bezirksamtsleiter hat die Idee gegenüber der Körber-Stiftung im Herbst 2015 ins Spiel gebracht.
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