Lichtsignalanlagen für Fußgänger*innen in Bergedorf
Auskunftsersuchen der BAbg. Mirbach, Jobs, Gruber, Heilmann, Westberg - Fraktion DIE LINKE
In Hamburg werden Lichtsignalanlagen für Fußgänger*innen, die sich in Kreuzungsbereichen befinden, grundsätzlich parallel mit dem KFZ-Verkehr geschaltet. Man muss als Fußgänger*in also nicht drücken, um grün zu bekommen. Das wiederum bedeutet, dass sich die Wartezeiten für Fußgänger*innen verkürzen. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende beantwortet das Auskunftsersuchen vom 21.01.2021 wie folgt:
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
An den im Folgenden genannten Lichtsignalanlagen wird die Freigabe für den Fußverkehr an bestimmten Furten nur auf Anforderung, das heißt nicht automatisch zum parallel laufenden Kfz-Verkehr geschaltet.
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