21-0723.01

Lichtsignalanlagen für Fußgänger*innen in Bergedorf

Antwort

Letzte Beratung: 25.02.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.2

Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Mirbach, Jobs, Gruber, Heilmann, Westberg - Fraktion DIE LINKE

 

In Hamburg werden Lichtsignalanlagen für Fußgänger*innen, die sich in Kreuzungsbereichen befinden, grundsätzlich parallel mit dem KFZ-Verkehr geschaltet. Man muss als Fußgänger*in also nicht drücken, um grün zu bekommen. Das wiederum bedeutet, dass sich die Wartezeiten für Fußgänger*innen verkürzen. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende beantwortet das Auskunftsersuchen vom 21.01.2021 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Welche Lichtsignalanlagen für Fußgänger*innen in Kreuzungsbereichen im Bezirk Bergedorf sind nicht parallel mit dem KFZ-Verkehr geschaltet, sprich: An welchen Lichtsignalanlagen müssen die Fußgänger*innen drücken, um grün zu bekommen?

 

An den im Folgenden genannten Lichtsignalanlagen wird die Freigabe für den Fußverkehr an bestimmten Furten nur auf Anforderung, das heißt nicht automatisch zum parallel laufenden Kfz-Verkehr geschaltet.

 

  1. Lohbrügger Landstraße/Ladenbeker Furtweg
  2. Bergedorfer Straße/P+R Haus Bergedorf-Nord
  3. Nettelnburger Landweg/Fanny-Lewald-Ring (Süd)

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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