21-0723

Lichtsignalanlagen für Fußgänger*innen in Bergedorf

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

Letzte Beratung: 28.01.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.7

Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Mirbach, Jobs, Gruber, Heilmann, Westberg - Fraktion DIE LINKE

 

In Hamburg werden Lichtsignalanlagen für Fußgänger*innen, die sich in Kreuzungsbereichen befinden, grundsätzlich parallel mit dem KFZ-Verkehr geschaltet. Man muss als Fußgänger*in also nicht drücken, um grün zu bekommen. Das wiederum bedeutet, dass sich die Wartezeiten für Fußgänger*innen verkürzen.

 

Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Welche Lichtsignalanlagen für Fußgänger*innen in Kreuzungsbereichen im Bezirk Bergedorf sind nicht parallel mit dem KFZ-Verkehr geschaltet, sprich: An welchen Lichtsignalanlagen müssen die Fußgänger*innen drücken, um grün zu bekommen?

 

 

Petitum/Beschluss

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