21-1612

Leerstehende städtische Wohngebäude zur Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge nutzen

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
04.04.2023
09.02.2023
07.02.2023
Ö 4.1
26.01.2023
Ö 11.4
Sachverhalt

Antrag der BAbg. Emrich, Froh, Noetzel und Fraktion der CDU

 

Im Bezirk Bergedorf stehen Wohngebäude leer, die sich mittel- oder unmittelbar im Eigentum der Stadt Hamburg befinden.

 

Vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingsbewegungen ist der Bedarf und die Notwendigkeit vorhanden, jede verfügbare Wohnung zur Unterbringung zu nutzen. Insbesondere (nicht ausschließlich) für ukrainische Flüchtlinge sind auch befristete Unterbringungsmöglichkeiten akzeptabel, da die Rückkehrperspektive wahrscheinlich am größten ist.

 

So sind am Mittleren Landweg 49 + 51 zwei leerstehende Gebäude im Eigentum der SAGA. Da die IBA nun offiziell die Flächenherrichtung für Oberbillwerder erst per Mitte 2024 angekündigt hat, könnten die etwa acht Wohnungen für eine befristete Unterbringung genutzt werden.

Ein weiteres Gebäude am Allermöher Deich 113 (linke Hälfte) steht ebenfalls leer. Hierbei handelt es sich um eine große Wohneinheit, die für Unterbringungszwecke gut geeignet erscheint.

 

Außerdem steht ein Haus am Allermöher Deich 303 seit mindestens 3 Jahren leer, welches sich im Eigentum des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen befindet.

 

 

Petitum/Beschluss

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten,

  1. umgehend die Geeignetheit, Verfügbarkeit und Bezugsfertigkeit der benannten Immobilien zur Unterbringung vornehmlich ukrainischer Flüchtlinge zu prüfen.
  2. sich mit den Eigentümern bzw. Besitzern in Verbindung zu setzen um eine mögliche Belegung veranlassen zu können.
  3. zu prüfen, welche weiteren leerstehenden städtischen Gebäude im Bezirk für die vorübergehende Unterbringung von Flüchtlingen geeignet sind.
  4. dem Hauptausschuss über die Ergebnisse zu berichten.

 

 

Anhänge

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