Leerstehende städtische Wohngebäude zur Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge nutzen
Letzte Beratung: 04.04.2023 Fachausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration Ö 3.1
Antrag der BAbg. Emrich, Froh, Noetzel und Fraktion der CDU
Im Bezirk Bergedorf stehen Wohngebäude leer, die sich mittel- oder unmittelbar im Eigentum der Stadt Hamburg befinden.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingsbewegungen ist der Bedarf und die Notwendigkeit vorhanden, jede verfügbare Wohnung zur Unterbringung zu nutzen. Insbesondere (nicht ausschließlich) für ukrainische Flüchtlinge sind auch befristete Unterbringungsmöglichkeiten akzeptabel, da die Rückkehrperspektive wahrscheinlich am größten ist.
So sind am Mittleren Landweg 49 + 51 zwei leerstehende Gebäude im Eigentum der SAGA. Da die IBA nun offiziell die Flächenherrichtung für Oberbillwerder erst per Mitte 2024 angekündigt hat, könnten die etwa acht Wohnungen für eine befristete Unterbringung genutzt werden.
Ein weiteres Gebäude am Allermöher Deich 113 (linke Hälfte) steht ebenfalls leer. Hierbei handelt es sich um eine große Wohneinheit, die für Unterbringungszwecke gut geeignet erscheint.
Außerdem steht ein Haus am Allermöher Deich 303 seit mindestens 3 Jahren leer, welches sich im Eigentum des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen befindet.
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten,
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