22-0825

Kurzzeitparken auf dem Lohbrügger Wochenmarkt prüfen

Antrag

Letzte Beratung: 28.05.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 13.3

Sachverhalt

Antrag
des BAbg. Gündogan und SPD-Fraktion
der BAbg. Pelch, Froh und CDU-Fraktion
der BAbg. Detmer, Vlamynck und Fraktion Die Grünen

Die Marktbeschicker des Lohbrügger Wochenmarktes haben sich dazu entschieden, die Aufstellung der Verkaufswagen zu verändern, um bestehende Lücken zwischen den Marktständen zu schließen und den Markt insgesamt kompakter und attraktiver zu gestalten. DieseUmstrukturierung wurde inzwischen umgesetzt.

Durch die neue Wagenkonstellation ist im Bereich zur Leuschnerstraße hin jedoch eine zusätzliche freie Marktfläche entstanden. Diese Fläche wird derzeit überwiegend zum ungeordneten Parken genutzt. Gleichzeitig besteht weiterhin der Wunsch, die Erreichbarkeit des Wochenmarktes für Besucherinnen und Besucher zu verbessern und insbesondere kurze Besorgungen auf dem Markt zu erleichtern.

Die Diskussion um eine bessere Steuerung der Parkplatznutzung am Lohbrügger Markt wurde bereits durch den Antrag zur Einführung einer generellen Höchstparkdauer von vier Stunden aufgegriffen (Drs. 21-0258). Ziel dieses Ansatzes ist es, die Stellflächen stärker für Kundinnen und Kunden der umliegenden Geschäfte, Praxen und Einrichtungen verfügbar zu machen und eine dauerhafte Nutzung durch Pendlerverkehr einzuschränken.

Die nun frei gewordene Marktfläche bietet die Möglichkeit, diesen Ansatz sinnvoll zu ergänzen. Während die allgemeine Vier-Stunden-Regelung auf eine bessere Steuerung der vorhandenen Parkflächen abzielt, könnte auf der zusätzlichen Fläche gezielt ein Kurzzeitparkangebot für Besucherinnen und Besucher des Wochenmarktes geschaffen werden. Eine Parkmöglichkeit von beispielsweise bis zu einer Stunde würde insbesondere kurzeEinkäufe auf dem Markt erleichtern und die Attraktivität des Wochenmarktes stärken.

Vor diesem Hintergrund sollte geprüft werden, ob die frei gewordene Fläche zu den Marktzeiten als Kurzzeitparkzone ausgewiesen werden kann. Eine zeitlich begrenzte Gesamtparkmöglichkeit beispielsweise für bis zu eine Stunde nnte dazu beitragen, den Wochenmarkt insbesondere für ältere Menschen, Familien sowie Kundinnen und Kunden mit kurzen Einkaufswegen attraktiver zu machen. Gleichzeitig könnte durch eine geordnete Nutzung der Fläche die derzeitige ungeplante Parksituation verbessert werden.

Petitum/Beschluss

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten,

  • zu prüfen, ob die durch die veränderte Wagenkonstellation frei gewordene Marktfläche des Lohbrügger Wochenmarktes im Bereich zur Leuschnerstraße während der Marktzeiten als Kurzzeitparkfläche genutzt werden kann,
  • hierzu mit den zuständigen Fachbehörden ins Gespräch zu gehen mit dem Ziel, dass durch die Fachbehörde(n) ein Gesamtkonzept erstellt wird, das die bereits diskutierte allgemeine Höchstparkdauer von vier Stunden auf dem Lohbrügger Markt mit zusätzlichen Kurzzeitparkmöglichkeiten für Marktbesucherinnen und Marktbesucher verbindet, und diesen Prozess inhaltlich zu begleiten,
  • dem Ausschuss für Verkehr und Inneres unter Zuladung des Ausschusses für Wirtschaft, Handel und Tourismus zu berichten.
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
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Anhänge

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Lokalisation Beta
Leuschnerstraße Lohbrügger Markt

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