Kriminalstatistik ergänzen
Letzte Beratung: 27.08.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 10.5
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.04.2026 (Drs. 22-0790) wie folgt Stellung:
Petitum/Beschluss:
Vor diesem Hintergrund beantragen wir, die Bezirksversammlung möge beschließen:
Die Behörde für Inneres und Sport wird nach § 27 Bezirksverwaltungsgesetz gebeten, die dem Ausschuss für Verkehr und Inneres jährlich vorgestellte Kriminalstatistik für den Bezirk Bergedorf um folgende Punkte/Daten zu ergänzen:
Zwischen dem subjektiven Sicherheitsgefühl vieler Bürgerinnen und Bürger und der objektiven Sicherheitslage belegen empirische Studien eine deutliche Diskrepanz (sog. Kriminalitätsparadoxon). Das individuelle Sicherheitsempfinden wird nicht nur durch tatsächliche Kriminalitätslagen, sondern auch durch persönliche Lebensumstände, mediale Berichterstattung, gesellschaftliche Debatten und das Vertrauen in staatliche Institutionen beeinflusst. Hinzu kommen allgemeine gesellschaftliche Sorgen - wie politische oder wirtschaftliche Unsicherheiten, das Gefühl von Kontrollverlust oder die Sorge vor gesellschaftlicher Spaltung -, die das Sicherheitsgefühl zusätzlich beeinträchtigen.
Empirische Studien zeigen, dass sich insbesondere ältere Menschen häufiger unsicher fühlen, obwohl sie statistisch seltener Opfer von Straftaten werden. Ursache hierfür ist unter anderem eine erhöhte Vulnerabilität, vor allem im gesundheitlichen Bereich. Auch bei Frauen und Menschen mit geringem sozioökonomischem Status zeigt sich häufig ein ausgeprägteres Unsicherheitsgefühl, das ebenfalls auf eine höhere Vulnerabilität zurückzuführen ist.
Aus wissenschaftlicher Sicht gibt es keine Erkenntnisse, die belegen, dass repressive Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung das subjektive Sicherheitsgefühl verbessern. Vielmehr können Maßnahmen zur sozialen Sicherung und die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts das Sicherheitsgefühl nachhaltig stärken. Die Diskrepanz zwischen gefühlter und tatsächlicher Sicherheit ist ernst zu nehmen, da sie die Lebensqualität beeinträchtigen kann.
Die Analyse der Daten der Bevölkerungsbefragung „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland für Hamburg“ von 2020 (SKiD.Hamburg, SKiD-Ergebnisse 2020: Ergebnisbericht Teil 1) zeigt, dass das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger im Bezirk Bergedorf in der eigenen Wohngegend sowohl tagsüber als auch nachts allein/ ohne Begleitung im Hamburger Durchschnitt liegt. Darüber hinaus weist Bergedorf eine durchschnittliche deliktsbezogene Kriminalitätsfurcht auf, ebenso wie eine durchschnittliche Einschätzung des Risikos, im kommenden Jahr Opfer einer Straftat zu werden. Zukünftige Berichte mit Vergleichsdaten von SKiD.Hamburg 2024 werden weitere Einblicke ermöglichen, um die Entwicklung der Sicherheitswahrnehmung im Bezirk noch genauer zu beurteilen.
Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die Auswertung von PKS-Daten in Tabellenform als standardisierte Ergebnistabellen unterliegt einem bundesweit abgestimmten Prozess. Darin wird fachlich beschrieben, wie die PKS-Daten zu erheben sind und wie sie in den jeweiligenErgebnistabellen ausgewertet werden.
Die Aussagekraft der PKS ist auf Jahresauswertungen ausgelegt. Innerhalb eines Berichtsjahres unterliegt der PKS-Datenbestand einer ständigen Pflege, zum Beispiel durch Hinzufügen von nachträglich ermittelten Tatverdächtigen oder durch Herausnahme von Taten, die sich im Nachhinein nicht als Straftat erwiesen haben. Die statistische Erfassung eines Falles erfolgt mit Abschluss aller polizeilichen Ermittlungen durch die für die Endbearbeitung zuständige Dienststelle bei endgültiger Abgabe der entstandenen Ermittlungsvorgänge beziehungsweise des Schlussberichts an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. Der Zeitraum für die notwendigen Ermittlungen ist von Fall zu Fall sehr unterschiedlich. In der PKS wird ein Fall in demMonat gezählt, in dem er erfasst wurde. Die Tatzeit bleibt dabei unberücksichtigt und wird nicht in der PKS ausgewertet. Somit sind in der PKS eines Kalenderjahres regelmäßig Straftaten enthalten, die ein oder mehrere Jahre zuvor begangen wurden, während Straftaten mit Tatzeit aus dem aktuellen Kalenderjahr aufgrund der laufenden Ermittlungen noch nicht erfasst wurden. Die PKS kann Anhaltspunkte zum Beispiel für die kriminalpolitische Ausrichtung oder die Planung/Anpassung präventiver Maßnahmen liefern. Für die Erkennung aktueller Brennpunkte oder Problemlagen sowie die Planung kurzfristiger lageangepasster Maßnahmen der Polizei ist sie hingegen ungeeignet.
Dies vorausgeschickt, äußert sich die Behörde für Inneres und Sport zu den einzelnen Ziffern wie folgt:
Die Polizei wird ab dem PKS-Berichtsjahr 2026 ergänzend die Zahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (PKS-Schlüssel 100000) darstellen. Um diese besser einordnen zu können, wird zusätzlich die darin enthaltene Zahl der Fälle von Vergewaltigung (111700) ausgewiesen.
Die Polizei wird ab dem PKS-Berichtsjahr 2026 ergänzend die Zahl der Fälle von Kinder- und Jugendpornografie (PKS-Schlüssel 143200 und 143500) darstellen.
Einschränkend ist jedoch anzumerken, dass die Aussagekraft in diesem Deliktsbereich begrenzt ist. Nur in den Fällen, in denen ein Tatverdächtiger mit einem konkreten Handlungsort im Inland ermittelt werden kann, wird er in der PKS registriert. Häufig kann jedoch kein genauer Handlungsort festgestellt werden. Diese gibt meist nur den Standort des Servers an, nicht aber den tatsächlichen Aufenthaltsort oder die Identität des Täters. Täter können aus dem Ausland agieren, ausländische Server oder Anonymisierungsdienste nutzen oder sich mit falschen Personalien anmelden. In solchen Fällen erfolgt richtlinienkonform keine Erfassung in der PKS, auch wenn sie mit erheblichem Ermittlungsaufwand verbunden sind.
Fälle von Partnerschafts- bzw. Beziehungsgewalt werden in der PKS nicht gesondert gekennzeichnet bzw. ausgewiesen. Solche Fälle werden je nach Sachverhalt unter den jeweiligen Straftatenschlüsseln erfasst. Für die indirekte Auswertung von Beziehungsgewalt in der PKS können darin erfasste Daten zu Opfern im Zusammenhang mit dem zugehörigen Beziehungsgrad (Täter-Opfer-Beziehung) ausgewertet werden. Unter Partnerschaften werden „Ehepartner, eingetragene Lebenspartnerschaft, Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften und ehemalige Partnerschaften“ erfasst. Unter Familie sind „Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern, Geschwister, Schwiegereltern, -söhne, -töchter und sonstige Angehörige“ aufgeführt.
Allerdings kann über diese Kategorien nur ein Teil der Partnerschafts- bzw. Beziehungsgewalt abgebildet werden. Ein Opfer wird in der PKS nur bei „Delikten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter wie Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre und die sexuelle Selbstbestimmung“ erfasst. Darunter fallen Delikte wie Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung, Bedrohung und Nachstellung. Bei anderen Straftaten, die auch häufig bei Partnerschaftsgewalt beobachtet werden (z. B. Beleidigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Vortäuschen einer Straftat), findet keine Opfererfassung in der PKS statt.
Die Anzahl der Opferwerdungen entspricht nicht der Fallzahl: Im Gegensatz zur "Echttäterzählung" der Tatverdächtigen in der PKS handelt es sich bei der Opfererfassung um sog. "Opferwerdungen", d. h., wenn eine Person im Laufe eines Erfassungsjahres mehrfach Opfer von Straftaten geworden ist, wird sie auch mehrfach in der PKS erfasst. Daten zum Opfer werden nicht auf Basis der Fälle, sondern auf Basis der Erfassungen der Opferwerdungen ausgewertet.
Die Polizei wird ab dem PKS-Berichtsjahr 2026 ergänzend die Zahl der Opferwerdungen in Partnerschaften und Familien darstellen.
Die Polizei wird zukünftig ergänzend die Zahl der Fälle von Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten (PKS-Schlüssel 516500) darstellen.
Aus Sicht der Polizei erscheint eine Darstellung der Fallzahlen auf Bezirksebene allerdings nur sinnvoll, wenn sich auffällige Entwicklungen abzeichnen.
Die Tatbegehungsweise „Schockanruf“ wird in den standardisierten Tabellen der PKS nicht als eigene Kategorie ausgewiesen. Daher ist auf Grundlage der PKS keine Auskunft möglich.
Bei dem für dieses Deliktsfeld zuständigen Dienststelle des Landeskriminalamtes (LKA 43) werden Zahlen zu Schockanrufen in einem internen Monitoring erhoben. Diese Daten sind jedoch nicht qualitätsgesichert. Basierend auf diesen Daten wird die Polizei ergänzend Zahlen darstellen.
Siehe Antwort zu 3.
7. Opferspezifische Daten wie Alter, Geschlecht, Wohnort und Staatsangehörigkeit
Die Polizei wird ab dem PKS-Berichtsjahr 2026 ergänzend die Zahl der Opferwerdungen differenziert nach Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit (deutsch/nicht deutsch) bei Straftaten insgesamt darstellen. Der Wohnort von Opfern wird in der PKS nicht erfasst.
Bei der Interpretation ist zu berücksichtigen, dass Opferdaten zu Alter und Geschlecht geschätzt werden können, wenn diese nicht bekannt sind.
Daten zu Opfern werden in der PKS nur bei Delikten erfasst, für die im Straftatenkatalog eine Opfererfassung vorgesehen ist. Nach der bundeseinheitlich geltenden PKS-Richtlinie betrifft dies grundsätzlich Delikte gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre, sexuelle Selbstbestimmung).
Im Übrigen siehe Antwort zu 3.
Sachverhalt:
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.04.2026 (Drs. 22-0790) wie folgt Stellung:
Vor diesem Hintergrund beantragen wir, die Bezirksversammlung möge beschließen:
Die Behörde für Inneres und Sport wird nach § 27 Bezirksverwaltungsgesetz gebeten, die dem Ausschuss für Verkehr und Inneres jährlich vorgestellte Kriminalstatistik für den Bezirk Bergedorf um folgende Punkte/Daten zu ergänzen:
Zwischen dem subjektiven Sicherheitsgefühl vieler Bürgerinnen und Bürger und der objektiven Sicherheitslage belegen empirische Studien eine deutliche Diskrepanz (sog. Kriminalitätsparadoxon). Das individuelle Sicherheitsempfinden wird nicht nur durch tatsächliche Kriminalitätslagen, sondern auch durch persönliche Lebensumstände, mediale Berichterstattung, gesellschaftliche Debatten und das Vertrauen in staatliche Institutionen beeinflusst. Hinzu kommen allgemeine gesellschaftliche Sorgen - wie politische oder wirtschaftliche Unsicherheiten, das Gefühl von Kontrollverlust oder die Sorge vor gesellschaftlicher Spaltung -, die das Sicherheitsgefühl zusätzlich beeinträchtigen.
Empirische Studien zeigen, dass sich insbesondere ältere Menschen häufiger unsicher fühlen, obwohl sie statistisch seltener Opfer von Straftaten werden. Ursache hierfür ist unter anderem eine erhöhte Vulnerabilität, vor allem im gesundheitlichen Bereich. Auch bei Frauen und Menschen mit geringem sozioökonomischem Status zeigt sich häufig ein ausgeprägteres Unsicherheitsgefühl, das ebenfalls auf eine höhere Vulnerabilität zurückzuführen ist.
Aus wissenschaftlicher Sicht gibt es keine Erkenntnisse, die belegen, dass repressive Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung das subjektive Sicherheitsgefühl verbessern. Vielmehr können Maßnahmen zur sozialen Sicherung und die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts das Sicherheitsgefühl nachhaltig stärken. Die Diskrepanz zwischen gefühlter und tatsächlicher Sicherheit ist ernst zu nehmen, da sie die Lebensqualität beeinträchtigen kann.
Die Analyse der Daten der Bevölkerungsbefragung „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland für Hamburg“ von 2020 (SKiD.Hamburg, SKiD-Ergebnisse 2020: Ergebnisbericht Teil 1) zeigt, dass das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger im Bezirk Bergedorf in der eigenen Wohngegend sowohl tagsüber als auch nachts allein/ ohne Begleitung im Hamburger Durchschnitt liegt. Darüber hinaus weist Bergedorf eine durchschnittliche deliktsbezogene Kriminalitätsfurcht auf, ebenso wie eine durchschnittliche Einschätzung des Risikos, im kommenden Jahr Opfer einer Straftat zu werden. Zukünftige Berichte mit Vergleichsdaten von SKiD.Hamburg 2024 werden weitere Einblicke ermöglichen, um die Entwicklung der Sicherheitswahrnehmung im Bezirk noch genauer zu beurteilen.
Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die Auswertung von PKS-Daten in Tabellenform als standardisierte Ergebnistabellen unterliegt einem bundesweit abgestimmten Prozess. Darin wird fachlich beschrieben, wie die PKS-Daten zu erheben sind und wie sie in den jeweiligenErgebnistabellen ausgewertet werden.
Die Aussagekraft der PKS ist auf Jahresauswertungen ausgelegt. Innerhalb eines Berichtsjahres unterliegt der PKS-Datenbestand einer ständigen Pflege, zum Beispiel durch Hinzufügen von nachträglich ermittelten Tatverdächtigen oder durch Herausnahme von Taten, die sich im Nachhinein nicht als Straftat erwiesen haben. Die statistische Erfassung eines Falles erfolgt mit Abschluss aller polizeilichen Ermittlungen durch die für die Endbearbeitung zuständige Dienststelle bei endgültiger Abgabe der entstandenen Ermittlungsvorgänge beziehungsweise des Schlussberichts an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. Der Zeitraum für die notwendigen Ermittlungen ist von Fall zu Fall sehr unterschiedlich. In der PKS wird ein Fall in demMonat gezählt, in dem er erfasst wurde. Die Tatzeit bleibt dabei unberücksichtigt und wird nicht in der PKS ausgewertet. Somit sind in der PKS eines Kalenderjahres regelmäßig Straftaten enthalten, die ein oder mehrere Jahre zuvor begangen wurden, während Straftaten mit Tatzeit aus dem aktuellen Kalenderjahr aufgrund der laufenden Ermittlungen noch nicht erfasst wurden. Die PKS kann Anhaltspunkte zum Beispiel für die kriminalpolitische Ausrichtung oder die Planung/Anpassung präventiver Maßnahmen liefern. Für die Erkennung aktueller Brennpunkte oder Problemlagen sowie die Planung kurzfristiger lageangepasster Maßnahmen der Polizei ist sie hingegen ungeeignet.
Dies vorausgeschickt, äußert sich die Behörde für Inneres und Sport zu den einzelnen Ziffern wie folgt:
Die Polizei wird ab dem PKS-Berichtsjahr 2026 ergänzend die Zahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (PKS-Schlüssel 100000) darstellen. Um diese besser einordnen zu können, wird zusätzlich die darin enthaltene Zahl der Fälle von Vergewaltigung (111700) ausgewiesen.
Die Polizei wird ab dem PKS-Berichtsjahr 2026 ergänzend die Zahl der Fälle von Kinder- und Jugendpornografie (PKS-Schlüssel 143200 und 143500) darstellen.
Einschränkend ist jedoch anzumerken, dass die Aussagekraft in diesem Deliktsbereich begrenzt ist. Nur in den Fällen, in denen ein Tatverdächtiger mit einem konkreten Handlungsort im Inland ermittelt werden kann, wird er in der PKS registriert. Häufig kann jedoch kein genauer Handlungsort festgestellt werden. Diese gibt meist nur den Standort des Servers an, nicht aber den tatsächlichen Aufenthaltsort oder die Identität des Täters. Täter können aus dem Ausland agieren, ausländische Server oder Anonymisierungsdienste nutzen oder sich mit falschen Personalien anmelden. In solchen Fällen erfolgt richtlinienkonform keine Erfassung in der PKS, auch wenn sie mit erheblichem Ermittlungsaufwand verbunden sind.
Fälle von Partnerschafts- bzw. Beziehungsgewalt werden in der PKS nicht gesondert gekennzeichnet bzw. ausgewiesen. Solche Fälle werden je nach Sachverhalt unter den jeweiligen Straftatenschlüsseln erfasst. Für die indirekte Auswertung von Beziehungsgewalt in der PKS können darin erfasste Daten zu Opfern im Zusammenhang mit dem zugehörigen Beziehungsgrad (Täter-Opfer-Beziehung) ausgewertet werden. Unter Partnerschaften werden „Ehepartner, eingetragene Lebenspartnerschaft, Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften und ehemalige Partnerschaften“ erfasst. Unter Familie sind „Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern, Geschwister, Schwiegereltern, -söhne, -töchter und sonstige Angehörige“ aufgeführt.
Allerdings kann über diese Kategorien nur ein Teil der Partnerschafts- bzw. Beziehungsgewalt abgebildet werden. Ein Opfer wird in der PKS nur bei „Delikten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter wie Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre und die sexuelle Selbstbestimmung“ erfasst. Darunter fallen Delikte wie Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung, Bedrohung und Nachstellung. Bei anderen Straftaten, die auch häufig bei Partnerschaftsgewalt beobachtet werden (z. B. Beleidigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Vortäuschen einer Straftat), findet keine Opfererfassung in der PKS statt.
Die Anzahl der Opferwerdungen entspricht nicht der Fallzahl: Im Gegensatz zur "Echttäterzählung" der Tatverdächtigen in der PKS handelt es sich bei der Opfererfassung um sog. "Opferwerdungen", d. h., wenn eine Person im Laufe eines Erfassungsjahres mehrfach Opfer von Straftaten geworden ist, wird sie auch mehrfach in der PKS erfasst. Daten zum Opfer werden nicht auf Basis der Fälle, sondern auf Basis der Erfassungen der Opferwerdungen ausgewertet.
Die Polizei wird ab dem PKS-Berichtsjahr 2026 ergänzend die Zahl der Opferwerdungen in Partnerschaften und Familien darstellen.
Die Polizei wird zukünftig ergänzend die Zahl der Fälle von Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten (PKS-Schlüssel 516500) darstellen.
Aus Sicht der Polizei erscheint eine Darstellung der Fallzahlen auf Bezirksebene allerdings nur sinnvoll, wenn sich auffällige Entwicklungen abzeichnen.
Die Tatbegehungsweise „Schockanruf“ wird in den standardisierten Tabellen der PKS nicht als eigene Kategorie ausgewiesen. Daher ist auf Grundlage der PKS keine Auskunft möglich.
Bei dem für dieses Deliktsfeld zuständigen Dienststelle des Landeskriminalamtes (LKA 43) werden Zahlen zu Schockanrufen in einem internen Monitoring erhoben. Diese Daten sind jedoch nicht qualitätsgesichert. Basierend auf diesen Daten wird die Polizei ergänzend Zahlen darstellen.
Siehe Antwort zu 3.
7. Opferspezifische Daten wie Alter, Geschlecht, Wohnort und Staatsangehörigkeit
Die Polizei wird ab dem PKS-Berichtsjahr 2026 ergänzend die Zahl der Opferwerdungen differenziert nach Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit (deutsch/nicht deutsch) bei Straftaten insgesamt darstellen. Der Wohnort von Opfern wird in der PKS nicht erfasst.
Bei der Interpretation ist zu berücksichtigen, dass Opferdaten zu Alter und Geschlecht geschätzt werden können, wenn diese nicht bekannt sind.
Daten zu Opfern werden in der PKS nur bei Delikten erfasst, für die im Straftatenkatalog eine Opfererfassung vorgesehen ist. Nach der bundeseinheitlich geltenden PKS-Richtlinie betrifft dies grundsätzlich Delikte gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre, sexuelle Selbstbestimmung).
Im Übrigen siehe Antwort zu 3.
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