Kriminalstatistik ergänzen
Letzte Beratung: 30.04.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.7
Antrag
der BAbg. Petersen-Griem, Roßborg und SPD-Fraktion
Am 13. April 2026 wurde den Mitgliedern des Ausschusses für Verkehr und Inneres die aktuelle Kriminalitätsstatistik für die Jahre 2024 und 2025 vorgelegt mit durchaus positiven Ergebnissen für Bergedorf. Bergedorf ist der Stadtteil mit den niedrigsten Fallzahlen und insgesamt ging die Zahl an Straftaten nicht nur hamburgweit um 5,4 %, sondern auch in Bergedorf um 3,2 % zurück. Das gilt insbesondere auch für den Bereich der Gewaltdelikte, der für das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung ist.
Allerdings sind die vorgelegten Daten unzureichend. Deutlich wird dies bei näherer Betrachtung der Gewalttaten. Der Begriff der Gewaltkriminalität in der Polizeistatistik umfasst unter anderem vorsätzliche Tötungsdelikte, Raubdelikte, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung sowie besonders schwere sexuelle Übergriffe, gefährliche und schwere Körperverletzung (siehe hierzu das Handout zur Kriminalitätsstatistik 2025 mit Stand vom 11. Februar 2026). In der uns vorgelegten Kriminalstatistik finden sich nur Daten zur Gewaltstatistik insgesamt und einigen wenigen Einzeldelikten. Auch gibt es keine Angaben zu den Opfern beispielsweise das Alter, Wohnort und ob und in welcher Beziehung diese zum Tatverdächtigen stehen. Im Übrigen stellen wir als Politiker: Innen immer wieder eine große Diskrepanz zwischen dem Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger und der objektiven Lage fest. Das wurde auch in der Sitzung deutlich als ein Vertreter des Seniorenbeirats davon berichtete, dass viel ältere Menschen Angst haben vor die Tür zu gehen. Um dem begegnen zu können, aber auch für unser politisches Handeln beispielsweise mit Blick auf Prävention, Aufklärung, Beratungsangeboten und vieles mehr, brauchen wir belegbare Zahlenangaben. Die nachstehend geforderten Daten liegen dem Landeskriminalamt vor (vgl. Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik in der aktuellen Fassung) und müssen nicht gesondert erhoben, nur eingefügt werden.
Vor diesem Hintergrund beantragen wir, die Bezirksversammlung möge beschließen:
Die Behörde für Inneres und Sport wird nach § 27 Bezirksverwaltungsgesetz gebeten, die dem Ausschuss für Verkehr und Inneres jährlich vorgestellte Kriminalstatistik für den Bezirk Bergedorf um folgende Punkte/Daten zu ergänzen:
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