21-1510

Kostenloses Parken durch Wiedereinführung der "Brötchentaste"

Antrag

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27.10.2022
Sachverhalt

Antrag von der AfD Fraktion Bergedorf
Reinhard Krohn, Eugen Seiler, Peter Winkelbach, Herbert Meyer
 

In einigen Stadtbezirken in Köln wurde die Möglichkeit, durch die Nutzung der "Brötchentaste" kostenlos 15 Minuten zu parken schon vor Jahren eingeführt, und dass mit großer Akzeptanz der Bevölkerung. Die Taste gilt ausschließlich in dafür ausgewählten, stark frequentierten Geschäftsstraßen oder in Teilbereichen der Geschäftsstraßen.

 

Auch im Bezirk Bergedorf würde sich die Einrichtung von Kurzparktickets an Geschäftsstraßen, wie zum Beispiel: Hinterm Graben, Bergedorfer Schloßstraße, Am Brink, Holtenklinkerstr. Bergedorfer Straße, Weidensbaumweg, Wentorfer Straße, Sander Markt., etc. lohnen.

 

Durch die gewollte und teilweise höchst willkürliche Vernichtung von weit über 3 500 Parkplätzen seit 2011 sind Autofahrer zunehmend auf der Suche nach freien Parkplätzen. Dadurch nehmen die gefahrenen Kilometer und der Ausstoß von CO2 zu.

 

Und trotzdem wurde in Hamburg zum Jahreswechsel die Gebühren für alle Parkzonen erhöht. Die Preise stiegen um bis zu 50 Prozent. Zwischen einem und drei Euro pro Stunde kostete ein Parkticket bislang am Automaten. Für alle Parkzonen wurden die Gebühren um 50 Cent pro Stunde erhöht.

 

Erst werden immer mehr öffentliche Stellplätze ersatzlos vernichtet und dann wird zur Verwaltung des Mangels an der Gebührenschraube gedreht.

 

Wir von der AfD lehnen diese Art der Verkehrspolitik ab. Im Sinne der Bürger müssen wir diesen Trend umkehren und die Parkplatzgebühren für öffentliche Parkplätze in Bergedorf reduzieren. Grade in Anbetracht der wirtschaftlichen Situation vieler Bergedorfer durch Inflation und Wirtschaftskrieg gegen Russland wäre dies ein kleiner vernünftiger Schritt zur Entlastung der Bürger.

 

 

Petitum/Beschluss

Das Bezirksamt wird dazu aufgefordert, 


Die Bezirksversammlung fordert die zuständige Stelle auf, das kostenfreie Parken an Parkscheinautomaten für bis zu 15 Minuten in Geschäftsstraßen und Geschäftsstraßenabschnitten einzuführen.

 

 

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