21-1277.01

Kosten für die mobile Baustellenüberwachung beim KulturA

Antwort

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31.03.2022
Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Emrich, Froh, Dietrich und der CDU-Fraktion

 

 

Die Antwort des Bezirksamtes zur kleinen Anfrage der CDU-Fraktion zu der Kostensteigerung für den Anbau am KulturA (Drs. 21-1259.01) weist in Frage 11 monatliche Kosten für eine leere Baustelle in Höhe von 2.000 EUR aus. Grund dafür sind die Mietkosten des Bauzauns und die Kosten von ca. 1.800 EUR für zwei mobile Baustellenüberwachungen per Videosystem und Fernübertragung. Beginnend ab März 2020 sind somit Kosten in Höhe von rechnerisch 46.000 EUR entstanden. Geld, dass ohne Gegenwert einfach weg ist, ohne dass auf der Baustelle gearbeitet wurde.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 17.02.2022 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

Vorbemerkung: Die Auswertung der geleisteten Abschlagszahlungen für die Baustellen-überwachung ergaben bis zum 31.01.2022 insgesamt eine Summe von 26.000,- €

 

1)      War die Baustellenüberwachung die ganze Zeit zwingend notwendig bzw. vorgeschrieben?

a)      Wenn ja, warum und auf welcher Grundlage?

b)      Wenn nein, warum wurde Sie dann nicht abgebaut, zumindest das teure Videosystem mit Fernüberwachung?

Zu 1):

Während der Sanierungsmaßnahme des Bestandsgebäudes kam es häufiger zu Vandalismusschäden am Gebäude. Deswegen wurde bereits vor Baubeginn entschieden, eine Videoüberwachung aufzustellen. Des Weiteren standen während der Rückbauarbeiten des Geländes diverse Baumaschinen vor Ort, auch diese sollten vor Vandalismus und Diebstahl geschützt werden.

Die Überwachung ist 24/7 besetzt und agiert bei Auffälligkeiten/unbefugtem Betreten mit Lautsprecherdurchsagen oder Alarmierung der Polizei. Laut Alarmprotokollen war es alleine in 2021 insgesamt 28 x erforderlich, dass die Bauüberwachung eingreifen musste.

 

 

2)      Wie hoch wäre die Kosten für den Ab- und Wiederaufbau der Baustellenüberwachung gewesen?

Zu 2): 

ca. 2.677,- € brutto

 

 

3)      Wer trägt die angefallenen Kosten dieser Baustellenüberwachung?

Zu 3): 

Das Bezirksamt.

 

 

4)      Wann war ursprünglich der Baubeginn geplant und wann war für das Bezirksamt absehbar, dass sich der Baubeginn verzögern wird?

Zu 4) 

Geplanter Baubeginn war Juni 2020.

Die Erstellung der Statik sowie das Baugenehmigungsverfahren haben aufgrund wiederholter Nachforderungen zu Verzögerungen in der Planung geführt.

Damit kam es zu einer Verschiebung der Ausschreibung und somit des Baubeginns.

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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