21-1277

Kosten für die mobile Baustellenüberwachung beim KulturA

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

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Gremium
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03.03.2022
24.02.2022
Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Emrich, Froh, Dietrich und der CDU-Fraktion

 

Die Antwort des Bezirksamtes zur kleinen Anfrage der CDU-Fraktion zu der Kostensteigerung für den Anbau am KulturA (Drs. 21-1259.01) weist in Frage 11 monatliche Kosten für eine leere Baustelle in Höhe von 2.000 EUR aus. Grund dafür sind die Mietkosten des Bauzauns und die Kosten von ca. 1.800 EUR für zwei mobile Baustellenüberwachungen per Videosystem und Fernübertragung. Beginnend ab März 2020 sind somit Kosten in Höhe von rechnerisch 46.000 EUR entstanden. Geld, das ohne Gegenwert einfach weg ist, ohne dass auf der Baustelle gearbeitet wurde.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

1)      War die Baustellenüberwachung die ganze Zeit zwingend notwendig bzw. vorgeschrieben?

a)                 Wenn ja, warum und auf welcher Grundlage?

b)                 Wenn nein, warum wurde Sie dann nicht abgebaut, zumindest das teure Videosystem mit Fernüberwachung?

2)      Wie hoch wäre die Kosten für den Ab- und Wiederaufbau der Baustellenüberwachung gewesen?

3)      Wer trägt die angefallenen Kosten dieser Baustellenüberwachung?

4)      Wann war ursprünglich der Baubeginn geplant und wann war für das Bezirksamt absehbar, dass sich der Baubeginn verzögern wird?

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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