Katastrophenschutz stärken: Mehr Schwimmzeiten in Bergedorf für Rettungsschwimmerausbildungen
Antrag
der BAbg Pelch, Froh, Dietrich und Fraktion der CDU
Die aktuelle weltpolitische Lage sowie zunehmende Anforderungen im Bereich des Katastrophen- und Zivilschutzes machen deutlich, dass funktionierende Rettungsstrukturen vor Ort unverzichtbar sind. Neben Feuerwehr, THW und weiteren Hilfsorganisationen spielen insbesondere qualifizierte Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer eine zentrale Rolle bei der Bewältigung von Notlagen, sei es bei Hochwasserereignissen, Großschadenslagen oder Badeunfällen.
Im Bezirk Bergedorf ist jedoch im Vergleich zu den anderen Hamburger Bezirken in den letzten Jahren ein deutlicher Mangel an nachrückenden Rettungsschwimmern festzustellen. Dieses ist im Kern auf fehlende Schwimmzeiten, in geeigneten zentralen Schwimmbädern, zurückzuführen. Neue Mitglieder für die entsprechenden Organisationen werden nahezu ausschließlich über die Rettungsschwimmerausbildung gewonnen.
Hier besteht im Bezirk Bergedorf, im Vergleich zu den anderen Bezirken, ein erhebliches Defizit. Derzeit steht mit dem Bille-Bad lediglich eine geeignete Schwimmhalle zur Verfügung, deren Kapazitäten bereits jetzt stark ausgelastet sind. Zusätzliche Wasserzeiten für die Ausbildung von Rettungsschwimmern sind kaum oder gar nicht verfügbar.
Das geplante Schwimmbad in Oberbillwerder wird zwar perspektivisch eine Entlastung bringen, jedoch ist dessen Realisierung erst in einigen Jahren zu erwarten. Zudem ist bereits jetzt absehbar, dass auch dieses Bad allein nicht ausreichen wird, um den steigenden Bedarf – insbesondere vor dem Hintergrund wachsender Bevölkerungszahlen – zu decken. Für die Rettungsschwimmerausbildung sind zudem spezifische Anforderungen an die Infrastruktur notwendig, insbesondere Becken mit einer Länge von mindestens 25 Metern sowie ausreichender Tiefe. Diese Voraussetzungen müssen bei zukünftigen Planungen zwingend berücksichtigt werden.
Hamburg weite Erhebungen zeigen zudem, dass rund 20 % der Grundschulkinder nicht schwimmen können. Auch die fehlenden Schwimmzeiten für Schüler sind mit zu berücksichtigen.
Vor diesem Hintergrund ist es dringend erforderlich, die Schwimminfrastruktur im Bezirk Bergedorf gezielt auszubauen und insbesondere die Rahmenbedingungen für die Rettungsschwimmerausbildung deutlich zu verbessern.
Um kurzfristig und mittelfristig Verbesserungen zu erzielen, sind neben dem Neubau eines weiteren Schwimmbades auch alternative Lösungen zu prüfen. Hierzu zählen beispielsweise die saisonale Überdachung geeigneter Freibäder, um diese ganzjährig für Ausbildungszwecke nutzbar zu machen, wie es in anderen Kommunen bereits erfolgreich umgesetzt wurde.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zum o.g. Beschluss unter Beteiligung der Bäderland Hamburg GmbH (Bäderland) wie folgt Stellung:
Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen,
Bäderland prüft entsprechende Anfragen und unterstützt im Rahmen der Möglichkeiten. Konkrete Anfragen u.a. vom Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) wurden jedoch nicht an Bäderland herangetragen.
Die derzeitig vergleichsweise umfangreichen Nutzungszeiten der DLRG, Ortsverband Bergedorf, im Billebad und auch im Schwimmbad Billstedt erfolgen im Rahmen des durch das Landessportamt vergebenen Verbandskontingents, das zentral an den Landesverband DLRG vergeben und von dort auf die Ortsgruppen verteilt wird. Nach Kenntnis von Bäderland ist dieses Kontingent aktuell ausgeschöpft. Eine darüber hinaus gehende Vergabe von Zeiten ist daher im bestehenden System (Runder Tisch Verbandsschwimmen, etc.) nicht ohne Weiteres möglich.
Das zu errichtende Bad Oberbillwerder wurde anhand der aus dem Bezirk und dem Sportamt gemeldeten Bedarfe konkret geplant. Eine „Unterplanung“ ist nicht erkennbar. Ein konkreter Bedarf für ein weiteres Bad im Bezirk Bergedorf wird vom Senat derzeit nicht gesehen. Gleichwohl hat Bäderland ein Gutachten zur hamburgweiten Versorgungsanalyse beauftragt. Die Ergebnisse werden zu gegebener Zeit mit den relevanten Stakeholdern geteilt werden.
Im Bezirk Bergedorf sind dem Senat keine klassischen Freibäder bekannt, die mittels Traglufthalle oder ähnlichem ganzjährig nutzbar gemacht werden könnten. Unabhängig davon sind solche Traglufthallen mit erheblichen investiven Mittelbedarfen verbunden. Der Energiebedarf ist sehr groß.
Alternative Lösungen könnten somit nur in Naturgewässern realisiert werden. Aufgrund der Abhängigkeit von Witterung, Boden- und Wassertemperaturen ist diese Alternative jedoch keine realistische.
Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ kann aufgrund der Förderkriterien nicht genutzt werden. Das Programm stellt Mittel für die Sanierung bestehender Bäder bereit.
Siehe Antwort zu 1.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) nimmt zum Petitum 4 des Antrags wie folgt Stellung:
Das Programm Sanierung Kommunaler Schwimmstätten soll im Grundsatz den erheblichen Sanierungsbedarf in kommunalen Schwimmbädern adressieren mit dem Ziel, das die Schwimmbäder ihre besondere Bedeutung für das Erlernen und den Erhalt der Schwimmfähigkeit, die Gesunderhaltung der Bevölkerung sowie den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration weiterhin erfüllen können.
Bei Freibädern sind sowohl Maßnahmen zum Erreichen einer möglichst klimaneutralen Wärmeversorgung bzw. der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien als auch zur Reduzierung des Einsatzes von Ressourcen (Wasser, Chemikalien, etc.) förderfähig. Im Rahmen einer Komplettsanierung kann ein Bündel aus Maßnahmen gefördert werden, z. B. die Sanierung oder Erneuerung von Schwimmbecken und Beckentechnik, wassersparende Armaturen und effiziente Wasseraufbereitung sowie energieeffiziente Pumpen und Anlagentechnik.
Erweiterungen der zu sanierenden Einrichtungen in Form von Anbauten oder eigenständigen Nebengebäuden als Erweiterungen von Freibädern können nur gefördert werden, wenn diese zwingend notwendig sind. Beispielhaft zu nennen ist die Vergrößerung von Treppenräumen oder Ergänzung von Fahrstühlen zur Umsetzung von Barrierefreiheit, die Erweiterung zur Unterbringung hinzukommender technischer Anlagen, die Bestandteil der Förderung sind, oder derdeutliche Anstieg der Nutzerzahlen des bestehenden Schwimmbades.
Eine saisonale Überdachung von Freibädern zur Nutzung in den Wintermonaten für zusätzliche Wasserzeiten für die Rettungsschwimmerausbildung entspricht aus Sicht der BSW nicht dem ausdrücklichen Ziel des Projektaufrufs. Den für Freibäder als förderfähig dargestellten Maßnahmen würde die Maßnahme entgegenlaufen, da durch die Nutzung in den Wintermonaten ein zusätzlicher Einsatz von Ressourcen und eine aufwändigere Wärmeversorgung notwendig wäre.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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