Ist das Wohnlagenverzeichnis ausreichend für eine angemessene Berechnung der Grundsteuer in den Vier- und Marschlanden? - Nachfragen
Auskunftsersuchen
der BAbg. Veit, Kramer, Jarchow und SPD-Fraktion
Nach Auskunft der zuständigen Behörde (Drucksache 22-0551.01) ist die Angabe der Faktoren, aus denen sich die Wohnlagenkennwerte der Blockseiten im Bezirk Bergedorf ergeben, im Rahmen einer bezirklichen Anfrage nicht möglich, da es sich um zu viele Blockseiten handele. Die Fragestellenden saßen hier offenbar der falschen Annahme auf, dass die Kriterien für die Einstufung der zuständigen Behörde digital vorliegen würden, denn schließlich wurde hieraus das Wohnlagenverzeichnis erstellt.
Wir fragen deshalb die zuständige Behörde:
1. In welcher Form liegen die zu den Wohnlagenkennwerten führenden Faktoren der zuständigen Behörde vor?
2. In welchem Umfang ist die zuständige Behörde in der Lage, die entsprechenden Daten zur Verfügung zu stellen?
3. Die Behörde verweist in ihrer Vorbemerkung zur Drucksache 22-0551.01 auf die Möglichkeit, „eine vom Wohnlagenverzeichnis abweichende Wohnlage im Einzelfall qualifiziert (z.B. durch einen Gutachter) nachzuweisen, wobei Methodenwahlfreiheit besteht“. Gibt es für Gutachterinnen und Gutachter die Möglichkeit, Einsicht in die Bewertung zu nehmen und diese dann zu überprüfen, oder erwartet die Behörde komplette Neubewertungen?
Beschluss: ---
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Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.