Ironman 2026 in den VuM (nur bei Mitnutzung der BAB A25) - Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport
Letzte Beratung: 25.09.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 9.3
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) nimmt zu dem in der BV am 26.05.25 beschlossenen Bericht des Regionalausschusses (Drs. 22- 0291.01) wie folgt Stellung:
Die Drucksache 22-0291.01 befasst sich mit der Durchführung des IRONMAN 2026 und insbes. mit dem Radstreckenverlauf durch die Vier- und Marschlande. Die Bezirksamtsleiterin in Bergedorf wird in der Drucksache aufgefordert, sich für die Umsetzung des vom Regionalausschuss erarbeiteten Radstreckenverlaufs unter Einbeziehung der Autobahn A 25 einzusetzen. Sollte dies nicht gelingen, wäre die Durchführung des IRONMAN im Bezirk Bergedorf abzulehnen. Die Bezirksversammlung (BV) Bergedorf hat sich dieser Beschlussfassung angeschlossen. Das Landessportamt (LSP) ist um Stellungnahme gebeten worden.
Der IRONMAN wird seit 2017 in Hamburg ausgetragen und zählt zu den spektakulärsten Langdistanz-Sportveranstaltungen Hamburgs. Die Radstrecke verläuft dabei seit 2018 in Teilen durch die Vier- und Marschlande. Der flache und dadurch rekordträchtige Streckenverlauf macht die Veranstaltung bei Profis und „Jedermännern“ zu einer der beliebtesten ihrer Art. Der IRONMAN hat zur Profilierung Hamburgs als europaweit führender Triathlonstandort entscheidend beigetragen.
Die Streckenplanung in den Vier- und Marschlanden hat sich nach dem tödlichen Unfall des Fahrers eines Begleitmotorrades im Jahr 2023 und der daraus entstandenen Forderung, gegenläufige Radstreckenführungen („Pendelverkehr“) zu vermeiden allerdings erschwert und eine deutlich angespannte Situation unter den Anwohnenden und Gewerbetreibenden hervorgerufen. Eine Streckenführung in nur eine Fahrtrichtung erfordert die Nutzung von erheblich mehr Straßenkilometern, die im Bereich der Vier- und Marschlande einen weitläufigen Rundkurs ergeben, der sich bis in die südlichen Wohnviertel Bergedorfs erstreckt. Dies hat zur Folge, dass sich viele Anwohnende und Gewerbetreibende im Inneren dieses Rundkurses befinden und ein Queren der Strecke nur über die Autobahn möglich ist. Nur mit Einbeziehung der A 25 fiele diese „Einkesselung“ und auch der Nutzungsbereich Bergedorf Süd weg.
Das LSP und der Staatsrat für Sport haben sich in den zurückliegenden Jahren in verschiedenen Gesprächen mit betroffenen Einrichtungen und Einzelpersonen sowie mit beteiligten Institutionen um Lösungen bemüht. Zuletzt hat die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, mit E-Mail vom 18. Juli 2025 gegenüber dem Bezirksamt Bergedorf und zuvor bereits dem LSP und dem Staatsrat für Sport mitgeteilt, eine Nutzung der A 25 - wie bereits auch für die Veranstaltung im Jahr 2025 - abzulehnen. Temporäre Sperrungen auf Autobahnen werden von der Autobahn GmbH äußerst restriktiv behandelt und scheinen bisher nur möglich, wenn diese als Kundgebung / Demonstration angemeldet sind, wie z.B. die Fahrradsternfahrt, oder bei der Ausfahrt zum Motorradgottesdienst, dem sog. „Biker-Konvoi“.
Da das Genehmigungsverfahren für die Veranstaltung nach § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG), welches im Bezirksamt Hamburg-Mitte geführt wird, nur dann in eine Genehmigung mündet, wenn alle beteiligten Stellen - wie die von der Streckenführung betroffenen Bezirksämter - sich positiv zum Antrag äußern, wäre die gesamte Veranstaltung ohne eine Zustimmung Bergedorfs nicht genehmigungsfähig. Das würde – wie oben dargestellt – eine ehebliche Schwächung des Sportstandorts Hamburg bedeuten.
Die IRONMAN Germany GmbH hat auf Anfrage des LSP zu dem Beschluss der BV Bergdorf mit E-Mail vom 18. Juli 2025 erklärt, dass auch für sie als Veranstalter die Nutzung der A 25 die favorisierte Lösung wäre. Hiermit könnte eine wirksame Entlastung für den Bereich der Vier- und Marschlande sowie Bergedorf Süd erreicht werden. Eine Radstrecke ohne die Vier- und Marschlande erscheint dagegen aktuell nur schwer umsetzbar zu sein und würde den Veranstalter vor kaum lösbare Probleme stellen.
Aus Sicht des LSP wird darauf hingewiesen, dass die Erfahrungen bei den Streckenplanungen der diesjährigen ADAC Cyclassics zeigen, dass der Veranstalter auch in Richtung der südlichen und westlichen Bezirke Hamburgs und dessen Umland mit ähnlichen Problemen konfrontiert ist. Bei abnehmender Unterstützung der Bezirke besteht die Gefahr, dass einzelne nicht stationäre Sportgroßveranstaltungen (wie Marathon, Cyclassics, IRONMAN, World Triathlon) in Hamburg nicht mehr stattfinden können. Dies wäre nicht nur ein herber Rückschlag für die Veranstaltenden, sondern auch ein erheblicher Imageverlust für die Stadt Hamburg.
Im Hinblick auf den IRONMAN würde die Autobahn-Variante für alle Betreffenden die beste Option darstellen (Entlastung der Bevölkerung und Rettungskräfte, ÖPNV, Pflegedienste, Attraktivität und Sicherheit für die Teilnehmenden). Wenn diese Variante auch nach nochmaligem Gespräch mit der Autobahn GmbH scheitert, sollte der Veranstalter erneut gebeten werden, die Möglichkeiten alternativer Streckenverläufe zu prüfen, so dass schnellstmöglich eine Entlastung im Bereich Bergedorf hergestellt werden kann. Das LSP würde es sehr begrüßen, wenn die Gesprächsbereitschaft seitens des Bezirksamtes Bergedorf mit dem Veranstalter hinsichtlich einer möglichen alternativen Radstreckenführung 2026 auch vor dem Hintergrund des Beschlusses der BV Bergedorf bestehen bleibt. Das LSP und der Staatsrat für Sport bieten weiterhin ihre Unterstützung bei der Suche nach einer Lösung an und würden eine Fortsetzung des konstruktiven Austausches sehr begrüßen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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