Integrationsinstrumente in Bergedorf
Letzte Beratung: 02.11.2021 Fachausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration Ö 4
Auskunftsersuchen der BAbg. Gündüz, Kramer, Petersen und SPD-Fraktion
des BAbg. Krönker und Grünen-Fraktion
des BAbg. Kubat und FDP-Fraktion
Im familienfreundlichen und diversen Bezirk Bergedorf ist das ehrenamtliche Engagement nach wie vor enorm hoch. Gerade in Zeiten der zunehmenden gesellschaftlichen Polarisierung ist dieses Engagement auch das Fundament des gesellschaftlichen Miteinanders. Auch die gegenwärtige Situation um COVID-19 schreckt viele Bergedorferinnen und Bergedorfer nicht davon ab, sich zu engagieren. Es werden kontinuierlich neue (digitale) Projektideen konzipiert, um die niederschwellige Unterstützung weiterhin zu ermöglichen. Zahlreiche Bildungs- und Beschäftigungsangebote in unterschiedlicher Form werden angeboten, um die verschiedensten Zielgruppen im Kontext von Flucht und Migration zu erreichen. Die initiierten Angebote aus der Zivilgesellschaft leisten einen konstitutiven Beitrag zur gesellschaftlichen Integration und sind identitätsstiftend für die Neuankömmlinge. Dies vorrausgeschickt, wäre ein Lagebild in der bezirklichen Flüchtlingshilfe von Vorteil, um auch perspektivisch eine gute integrative Arbeit zu leisten.
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zum Auskunftsersuchen vom 10.06.2021 wie folgt Stellung:
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:
Frage 1: Wie viele Menschen mit Migrationsgeschichte leben in Bergedorf?
1.1: Welche Nationalitäten haben sie? (Bitte jeweils nach Staatsangehörigkeit, in absoluten und prozentualen Zahlen aufschlüsseln)
Zu Frage 1 und zu Frage 1.1:
Vorbemerkung
Zu der „Bevölkerung mit Migrationshintergrund“ gehören die ausländische Bevölkerung sowie alle ab dem Jahr 1950 von außerhalb Deutschlands Zugewanderten unabhängig von ihrer Nationalität. Dazu zählen auch die in Deutschland geborenen eingebürgerten früheren Ausländerinnen und Ausländer sowie in Deutschland geborene Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit deutscher Staatsangehörigkeit, bei denen sich der Migrationshintergrund aus der Migrationserfahrung der Eltern oder eines Elternteils ableitet. Außerdem gehören zu dieser Gruppe seit dem Jahr 2000 auch die (deutschen) Kinder ausländischer Eltern, die die Bedingungen für das Optionsmodell erfüllen. Bei den hier dargestellten Befunden zur Anzahl der Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Hamburg handelt es sich nicht um statistische Ergebnisse im Sinne einer Erhebung, sondern um Schätzungen aufgrund statistischer Berechnungen des Statistischen Amts für Hamburg und Schleswig-Holstein.
Bevölkerung mit Migrationshintergrund nach den häufigsten Bezugsländern im Bezirk Hamburg-Bergedorf zum 31. Dezember 2020 | ||
Bezugsland |
Bevölkerung mit Migrationshintergrund |
Anteil an Bevölkerung mit Migrationshintergrund in % |
Polen |
9.827 |
19,1 |
Russische Föderation |
6.064 |
11,8 |
Afghanistan |
5.079 |
9,9 |
Kasachstan |
4.616 |
9,0 |
Türkei |
4.169 |
8,1 |
Syrien |
1.827 |
3,6 |
Ukraine |
1.112 |
2,2 |
Rumänien |
1.042 |
2,0 |
Ghana |
979 |
1,9 |
Iran |
934 |
1,8 |
ehemalige Sowjetunion* |
801 |
1,6 |
Irak |
524 |
1,0 |
Portugal |
508 |
1,0 |
Griechenland |
503 |
1,0 |
Bulgarien |
491 |
1,0 |
Italien |
476 |
0,9 |
Nordmazedonien |
444 |
0,9 |
Serbien |
398 |
0,8 |
Spanien |
382 |
0,7 |
Kroatien |
368 |
0,7 |
Österreich |
313 |
0,6 |
Vereinigtes Königreich |
301 |
0,6 |
Montenegro, Republik |
262 |
0,5 |
Nigeria |
260 |
0,5 |
China |
257 |
0,5 |
Frankreich |
251 |
0,5 |
Tunesien |
248 |
0,5 |
Niederlande |
246 |
0,5 |
Bosnien-Herzegowina |
237 |
0,5 |
Kosovo |
227 |
0,4 |
USA |
225 |
0,4 |
Kirgisistan |
224 |
0,4 |
Indien |
223 |
0,4 |
Ägypten |
222 |
0,4 |
Vietnam |
211 |
0,4 |
Brasilien |
202 |
0,4 |
Eritrea |
181 |
0,4 |
Aserbaidschan |
176 |
0,3 |
Marokko |
175 |
0,3 |
Togo |
157 |
0,3 |
Litauen |
154 |
0,3 |
Turkmenistan |
153 |
0,3 |
Thailand |
147 |
0,3 |
Usbekistan |
143 |
0,3 |
Pakistan |
142 |
0,3 |
Tadschikistan |
138 |
0,3 |
Schweiz |
137 |
0,3 |
Libanon |
137 |
0,3 |
Tschechische Republik |
135 |
0,3 |
Weißrussland |
133 |
0,3 |
Armenien |
128 |
0,2 |
Albanien |
127 |
0,2 |
Moldau, Republik |
121 |
0,2 |
Ungarn |
117 |
0,2 |
Somalia |
111 |
0,2 |
Kamerun |
110 |
0,2 |
Dänemark |
109 |
0,2 |
ehemaliges Serbien/Montenegro* |
101 |
0,2 |
Georgien |
101 |
0,2 |
Philippinen |
97 |
0,2 |
Ecuador |
93 |
0,2 |
Indonesien |
90 |
0,2 |
Lettland |
89 |
0,2 |
Algerien |
88 |
0,2 |
Peru |
87 |
0,2 |
Schweden |
82 |
0,2 |
Kolumbien |
79 |
0,2 |
Chile |
74 |
0,1 |
Finnland |
70 |
0,1 |
Korea, Republik |
68 |
0,1 |
Guinea |
64 |
0,1 |
Kanada |
59 |
0,1 |
Belgien |
58 |
0,1 |
Kenia |
57 |
0,1 |
Slowakei |
56 |
0,1 |
Elfenbeinküste |
53 |
0,1 |
Mexiko |
53 |
0,1 |
Australien |
52 |
0,1 |
übrige Länder |
2.490 |
4,8 |
Bevölkerung mit Migrationshintergrund |
51.445 |
100 |
* Bevölkerung mit Bezug zu einem ehemaligen Staat wurde den Nachfolgestaaten noch nicht zugeordnet.
Quelle: Melderegister am 31. Dezember 2020 (nur Hauptwohnsitze) ergänzt um Schätzungen mit MigraPro (Programm zur Generierung der Bevölkerung mit Migrationshintergrund aus dem Melderegister) durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein.
1.2: Wie hoch ist der Anteil der Einbürgerungen seit 2015?
Zu Frage 1.2:
Eine Auswertung, wie hoch der Anteil der Einbürgerungen seit 2015 im Bezirk Bergedorf ist, ist nicht möglich. Für eine Auswertung werden die jeweiligen Anschriften der Personen benötigt. Nach erfolgter Einbürgerung liegen die entsprechenden Daten bei der zuständigen Behörde nicht mehr vor. Ansonsten erfolgt keine Unterscheidung nach Bezirken.
1.3: Wie hoch ist der Anteil der Geflüchteten seit 2014?
Zu Frage 1.3:
Eine Beantwortung im Sinne der Fragestellung ist aufgrund nicht vorliegender statistischer Daten nicht möglich. Eine retrograde Auswertung zu jeweiligen Stichtagen in der Vergangenheit kann durch das ausländerrechtliche Fachverfahren PaulaGO nicht erfolgen.
Zum Stichtag 23.06. leben insgesamt 12.063 Menschen in Bergedorf, die gemäß der im „Flüchtlingsmonitoring“ verwendeten Definition als Flüchtling zu zählen sind und einen der nachfolgenden Aufenthaltstitel besitzen. Die Angaben sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:
Rechtsgrundlage | |
Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen |
|
nach § 22 Satz 1 AufenthG |
- |
nach § 22 Satz 2 AufenthG |
11 |
nach § 23 Abs. 1 AufenthG |
135 |
nach § 23 Abs. 2 AufenthG |
15 |
nach § 23 Abs. 4 AufenthG |
31 |
nach § 23a AufenthG |
44 |
nach § 24 AufenthG |
- |
nach § 25 Abs. 1 AufenthG |
116 |
nach § 25 Abs. 2 AufenthG (Flüchtlingseigenschaft zuerkannt) |
4.228 |
nach § 25 Abs. 2 AufenthG (subsidiärer Schutz gewährt) |
1.391 |
nach § 25 Abs. 3 AufenthG (Abschiebungshindernis) |
1.877 |
nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG |
115 |
nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG |
106 |
nach § 25 Abs. 4b AufenthG |
- |
nach § 25 Abs. 5 AufenthG |
725 |
nach § 25a Abs. 1 AufenthG |
101 |
nach § 25a Abs. 2 Satz 1 AufenthG |
4 |
nach § 25a Abs. 2 Satz 2 AufenthG |
4 |
nach § 25a Abs. 2 Satz 5 AufenthG |
- |
nach § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG |
93 |
nach § 25b Abs. 4 AufenthG (Ehegatte/Lebenspartner) |
9 |
nach § 25b Abs. 4 AufenthG (Minderjähriges Kind) |
20 |
Niederlassungserlaubnis |
- |
nach § 23 Abs. 2 AufenthG (besondere Fälle) |
- |
nach § 23 Abs. 4 AufenthG (Resettlement) NE |
- |
nach § 26 Abs. 3 Satz 1 AufenthG (Asyl/GFK nach 3 Jahren) |
127 |
nach § 26 Abs. 3 Satz 1 AufenthG (Asyl/GFK nach 5 Jahren) |
312 |
nach § 26 Abs. 3 Satz 3 AufenthG (Asyl/GFK nach 3 Jahren) |
- |
nach § 26 Abs. 3 Satz 5 i.V.m. §35 AufenthG |
41 |
nach § 26 Abs. 3 Satz 6 i. V. m. Satz 1 AufenthG (Ressettlement nach 5 Jahren) |
9 |
nach § 26 Abs. 3 Satz 6 i. V. m. Satz 3 AufenthG (Ressettlement nach 3 Jahren) |
1 |
nach § 26 Abs. 4 AufenthG (aus humanitären Gründen nach 5 Jahren) |
684 |
nach § 26 Abs. 4 AufenthG (aus humanitären Gründen nach 7 Jahren) |
|
Aufenthaltsgestattung |
- |
Aussetzung der Abschiebung (Duldung) |
1.864 |
Summe der Flüchtlinge |
12.063 |
Frage 2: Wie viele Menschen leben in Bergedorf in sogenannten Wohnunterkünften (WUK)?
Zu Frage 2:
In Bezug auf die in Bergedorf öffentlich-rechtlich untergebrachten Personen können die Daten den monatlichen Berichten zum Flüchtlingsmonitoring (zuletzt für Mai 2021 siehe Drs. 22/4951) der Parlamentsdatenbank zur Hamburgischen Bürgerschaft entnommen werden.
Frage 3: Wie viele Schülerinnen und Schüler wohnen in WUK?
Zu Frage 3:
Zum Zeitpunkt 31.05.2021 lebten 887 Kinder im schulpflichtigen Alter in den Unterkünften der öffentlich-rechtlichen Unterbringung.
3.1: Welche Schulen (Schulform) besuchen sie?
3.2: In welchen Feldern werden die Förderbedarfe für die Schülerinnen und Schüler gesehen?
3.3: Welche Projekte zur Deckung der Förderbedarfe im Zusammenhang mit Schule, Alphabetisierung und Sprache werden bereits umgesetzt?
3.4: Welche Projekte sind weiterhin, gerade durch die coronabedingten Ausfälle und die daraus entstandenen Förderlücken in Planung?
3.5: Welche Institutionen und Organisationen sind hier involviert?
3.6: Wie hoch ist der Anteil der Menschen mit Migrationsgeschichte in diesen Institutionen?
Zu den Fragen 3.1 – 3.6:
Seit dem 15. März 2021 befanden sich alle Schülerinnen und Schüler aus Grundschulen, alle Schülerinnen und Schüler aus Abschlussklassen sowie alle Schülerinnen und Schüler aus den insbesondere für Kinder und Jugendliche mit Flüchtlingshintergrund eingerichteten Internationalen Vorbereitungsklassen und Basisklassen im Wechselunterricht. Seit dem 17. Mai 2021 können aufgrund kontinuierlich sinkender Infektionszahlen alle Schülerinnen und Schüler in allen Jahrgangsstufen wieder in den Wechselunterricht in die Schule kommen. Seit dem 31. Mai 2021 kommen alle Schülerinnen und Schüler aller Jahrgänge und Schulformen bis zu den Sommerferien wieder zum vollen Präsenzunterricht nach Stundenplan in die Schulen.
Für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler, die nicht über ausreichend Sprachkenntnisse verfügen, um dem Unterricht in einer Regelklasse zu folgen, unterhält die BSB im Bereich der allgemeinbildenden Schulen ein spezielles Aufnahmesystem: Nicht in der lateinischen Schrift alphabetisierte Schülerinnen und Schüler besuchen zunächst für bis zu 12 Monaten eine Basisklasse. Alphabetisierte Schülerinnen und Schüler besuchen für bis zu 12 Monaten eine Internationale Vorbereitungsklasse (IVK). Mit Stand 16.06.2021 gibt es an Hamburger Schulen insgesamt 22 Basisklassen mit 224 Schülerinnen und Schülern und 136 IVK mit 1798 Schülerinnen und Schülern. Zur Anzahl der Basisklassen und IVK im Bezirk Bergedorf mit Stand 08.06.2021 siehe Drs. 22/4848 (Anlage 1).
Im Anschluss an die IVK wechseln die Schülerinnen und Schüler in eine Regelklasse und erhalten dort eine Anschlussförderung für weitere 12 Monate („3. Phase“). Parallel dazu werden die Schulen dazu angehalten und darin unterstützt, ihren Fachunterricht zunehmend sprachsensibler zu gestalten, so dass Schülerinnen und Schüler mit sprachlichen Defiziten ihre Sprachkompetenzen auch in der Regelklasse gezielt weiterentwickeln können.
Die BSB hat spezielle Regelungen getroffen, um durch die pandemiebedingt erschwerten Lernbedingungen auftretende Lernrückstände in dieser Schülergruppe aufzufangen. So kann auf Antrag der Zeugniskonferenz für Schülerinnen und Schüler, die die entsprechenden Lernziele der Vorbereitungsklassen nicht erreicht haben, der Verbleib in der Basisklasse und/oder IVK temporär um bis zu 3 Monate auf insgesamt maximal 15 Monate ausgeweitet werden. Weiterhin wird die Anschlussförderung von 0,7 Wochenarbeitszeitstunden (WAZ) pro Schülerin und Schüler für alle Schülerinnen und Schüler pauschal um drei Monate auf 15 Monate verlängert und damit verfünffacht. Diese erhöhte Ressourcenzuweisung gilt bis zum 31.01.2022.
Für die neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern gibt es regelhaft ein breites Unterstützungsangebot mit zahlreichen Projekten und Einzelmaßnahmen - z. B. spezielle Vorbereitungskurse für das Deutsche Sprachdiplom DSD I oder eine Reihe von Ausgleichsmaßnahmen für Abschlussprüfungen, etwa die Möglichkeit, im Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss, Mittleren Schulabschluss und in der schriftlichen Überprüfung an Gymnasien die Note in Englisch bzw. einer weiteren Fremdsprache durch die Note in einer Prüfung in der Herkunftssprache zu ersetzen. Von der zuletzt genannten Möglichkeit haben im Schuljahr 2019/20 661 Prüfungsteilnehmerinnen und –Teilnehmer Gebrauch gemacht. Dieses Unterstützungsangebot wurde in der Pandemiezeit noch einmal massiv ausgebaut:
So steht z. B. seit März 2021 allen Hamburger weiterführenden allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen das digitale Diagnostik-Tool „2P – Potenzial und Perspektive“ kostenlos zur Verfügung. Es ist speziell für Schülerinnen und Schüler mit keinen bzw. geringen Deutschkenntnissen im Alter von 10 bis 20 Jahren entwickelt worden und dient dazu, den Lernstand in den Fächern Deutsch als Zweitsprache, Mathematik und Englisch sowie ausgewählte überfachliche methodische und kognitive Basiskompetenzen einzuschätzen. In der kurzen Zeit seit der Rückkehr in den Präsenzunterricht wurden bereits fast 700 solcher 2P-Testungen v.a. mit Schülerinnen und Schülern aus IVK und der 3. Förderphase durchgeführt (siehe www.hamburg.de/2p).
Seit Beginn der Pandemie und den damit einhergehenden Phasen des Distanzunterrichts galt ein besonderes Augenmerk der BSB den neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern und insbesondere den Schülerinnen und Schülern in den Wohnunterkünften, die bevorzugt in Präsenz beschult wurden. Darüber hinaus wurden die Basisklassen und IVK bei den jeweiligen Öffnungsschritten generell prioritär behandelt. Weiterhin wurden die Schulen aufgefordert, geeignete Wege für die Kommunikation von Regelungen und Unterstützungsmöglichkeiten an Eltern zu entwickeln, die nicht über ausreichende Deutsch-Kenntnisse verfügen. Die BSB unterstützte und unterstützt die Schulen durch zahlreiche Maßnahmen wie z. B. mehrsprachige Elternbriefe und Podcasts, finanzielle Zuschüsse und Hilfe bei der Vermittlung von Sprach- und Kulturmittlern und/oder Elternmentoren aus dem entsprechenden Kulturkreis und ein umfangreiches Beratungsangebot der Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung am LI.
Die Schulen waren seit Beginn der Pandemie gehalten, mit jeder Schülerin und jedem Schüler – so auch in IVK und Basisklassen – einmal pro Woche persönlich Kontakt aufnehmen. Wie aus vielen Rückmeldungen der Schulen bekannt ist, haben sich die Schulen gerade für die Schülerinnen und Schüler aus Wohnunterkünften sehr stark eingesetzt. In vielen Fällen wurde das erforderliche Unterrichtsmaterial kopiert und persönlich in den Unterkünften abgeliefert. Die BSB und das LI unterstützen die Schulen gezielt bei der Gestaltung eines Unterrichtsangebots für die neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler, das sowohl in Form von Präsenzunterricht als auch von Distanzunterricht stattfindet): Das LI hat eigens zu diesem Zweck digitale Materialsammlungen und Austauschformate für alle Vorbereitungsklassen- und Deutsch-als-Zweitsprache-Lehrkräfte bereitgestellt.
Der Senat konnte seit dem Ausbruch der Pandemie durch die massive Anschaffung zusätzlicher Endgeräte die digitale Ausstattung der Schulen deutlich verbessern. Die für Bildung zuständige Behörde hat unter dem DigitalPakt Schule und unter der Zusatzvereinbarung Sofortausstattung über 63.000 Laptops und Tablets für die staatlichen Hamburger Schulen beschafft. Davon stehen mehr als 45.000 in den staatlichen allgemeinbildenden Schulen bereit. Aus dem Bestand können Tablets und Notebooks an bedürftige Schülerinnen und Schüler ausgeliehen werden, um eine Teilnahme an den digitalen Anteilen des Distanz- und Wechselunterrichts zu ermöglichen. Alle beschafften Endgeräte sind prinzipiell internetfähig. Sie können über WLAN oder über mobile Hotspots auf das Internet zugreifen. Für den Fall, dass aus diesem Kontingent kein Leihgerät für die betroffene Schülerin oder den betroffenen Schüler vorhanden ist, ist auf Antrag der betroffenen Schülerinnen und Schüler bzw. ihrer Sorgeberechtigten eine Bescheinigung zur Beantragung einer entsprechenden Ausstattung beim zuständigen Sozialleistungsträger durch die Schulleitung auszustellen. Das umfasst die Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs (SBG XII) sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Bezieherinnen bzw. Bezieher von Leistungen sind.
Zum Homeschooling in Wohnunterkünften siehe auch die Mitteilungsdrucksache der Bezirksversammlung Bergedorf Drs. 21-0814.01 (Anlage 2).
Für das neue Schuljahr ist ein breites Angebot zusätzlicher Fördermaßnahmen geplant, dass allen Schülerinnen und Schülern, so auch den Schülerinnen und Schülern in Basisklassen und IVK zugutekommen soll:
Anschluss – das Hamburger Mentorenprogramm“ wird in Kooperation mit der ZEIT-Stiftung durchgeführt und richtet sich an Schülerinnen der Jahrgangsstufe 4 mit pandemiebedingt gravierenden Motivations- und Leistungseinbrüchen sowie Lernrückständen in Deutsch und Mathematik. Das Programm startet im August 2021 mit kleinen Lerngruppen von bis zu fünf Kindern. Weitere Informationen zum Programm siehe unter https://www.hamburg.de/lernfoerderung/15078900/anschluss/
Das Angebot der zweiwöchigen Lernferien im Sommer 2021 kann von allen Schülerinnen und Schülern wahrgenommen werden. Sie lernen in der Regel täglich drei Schulstunden insbesondere in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch in einer Lerngruppe mit acht bis zehn Personen. In besonderer Weise gilt das Angebot für Schülerinnen und Schüler mit Lernschwächen und Sprachförderbedarf.
Zusätzliche Maßnahmen und Projekte zur motivationalen und psychosozialen Unterstützung, zum Beispiel Lernentwicklungsberatung, Lernbeistand, psychosoziale Kompetenzförderung und lernförderlichen Gruppenentwicklung sind in Planung.
Mit diesen Maßnahmen werden die zentralen Regelangebote der Lernförderung und der Sprachförderung ergänzt, die ebenfalls den neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stehen:
Das Regelangebot der Lernförderung nach § 45 HmbSG richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die in einem oder mehreren Fächern bzw. Lernbereichen nicht die in den Rahmenplänen festgelegten Leistungsanforderungen erfüllen. Art und Umfang dieser Förderung werden von der Schule mit den Schülerinnen und Schülern bzw. ihren Sorgeberechtigten vereinbart. In der Regel handelt es sich um zwei Unterrichtsstunden zusätzlichen Förderunterricht je Fach für zunächst ein Schulhalbjahr.
Das Regelangebot der Sprachförderung nach § 28 HmbSG richtet sich an Kinder und Jugendliche mit diagnostizierten Sprachförderbedarf. Es handelt sich hier um eine verbindliche Sprachförderung in zusätzlicher Lernzeit ergänzend zum Unterricht, i.d.R. in kleinen Förder-gruppen zu spezifischen Teilförderbereichen wie Lesen, Rechtschreibung, Deutsch als Zweit-sprache (DaZ), Grammatik o.Ä.
Frage 4: Welche Angebote finden normalerweise in den WUK statt? (Bitte jeweils nach Unterkunft aufschlüsseln)
4.1: Welche Angebote können durch die Eindämmungsmaßnahmen der Corona-Pandemie derzeit nicht stattfinden?
4.2: Welche Angebote sind in Planung? (Bitte jeweils nach Unterkunft aufschlüsseln)
Zu den Fragen 4 – 4.2:
Am 15.03.2020 informierte die Geschäftsführung von F&W die Unterkünfte zum ersten Mal, aufgrund der Infektionslage und der entsprechend geltenden Verordnungen, über die vorläufige Einstellung aller Angebote durch Freiwillige und Kooperationspartner. Von Juni bis November 2020 waren Angebote unter Einhaltung bestimmter Hygienemaßnahmen möglich. Allerdings gab es hier immer wieder Unterbrechungen, wenn bspw. Infektions- oder Verdachtsfälle in Unterkünften auftraten.
Einzelangebote (z. B. Nachhilfe) waren theoretisch durchgehend möglich. Seit Mai 2021 sind Angebote der Kinder- und Jugendhilfe unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls wieder möglich.
Zurzeit wird bei F&W, zunächst an Pilotstandorten, geprüft, inwiefern eine Wiederaufnahme von Angeboten gelingen kann. Wesentliche Faktoren hierfür sind die Einhaltung der unterkunftsspezifischen Hygieneregeln (Raumgrößen, Einhaltung von Abständen, Möglichkeiten zur Belüftung der Räume), die Verfügbarkeit von Freiwilligen und Kooperationspartnern und die Personalsituation der Unterkunft (gerade im Hinblick auf die Ferienzeit).
Die Angebotsstruktur in den Unterkünften können der Anlage 3 entnommen werden. Die Fragestellung lässt offen, ob nach bestimmten Altersgruppen gefragt wird, so dass alle Angebote benannt wurden. Die Unterkunft Achterdwars fällt insofern aus dem Rahmen, weil dort ausschließlich alleinstehende Männer untergebracht sind.
Im Übrigen auch siehe Antwortbeitrag zu 3.1-3.6.
Frage 5: Wie viele Angebote werden außerhalb der WUK angeboten? Welche Organisationen setzen diese Angebote um?
Zu Frage 5:
Die regelhafte soziale Infrastruktur (z.B. Jugendclubs, Kinder- und Familienzentren oder Eltern-Kind-Zentren) steht Geflüchteten und Zugewanderten Menschen als Teil von Zielgruppen wie „Jugendliche“ oder „Eltern mit kleinen Kindern“ zur Verfügung und wird hier nicht gesondert dargestellt. Im Bezirk Bergedorf vorgehaltene spezifische Angebote für Geflüchtete oder Angebote mit besonders niedrigschwelligen Zugangswegen sind in beigefügter Anlage 4 dargestellt.
Frage 6: Welche Projekte und Träger unterstützen bei spezifischen Themen wie Arbeitssuche, Wohnungssuche oder Ausbildungssuche? (Bitte jeweils aufschlüsseln)
Zu Frage 6:
Eine Auswertung oder auch Darstellung nach speziellen Projekten und Trägern die bei spezifischen Themen wie Arbeitssuche, Wohnungssuche oder Ausbildungssuche unterstützen, kann durch Job-center team.arbeit.hamburg oder die Agentur für Arbeit Hamburg nicht vorgenommen werden. In Hamburg ansässige Bildungsträger, stellen ihr Angebot an Maßnahmen und Projekten in der Regel über das „Hamburger Kursportal WISY“ und / oder über das Portal der „Bundesagentur für Arbeit, KURSNET“ zur Einsicht zur Verfügung. Alle bestehenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen stehen grundsätzlich auch Personen mit Fluchthintergrund offen. Hierunter fallen auch die in der Broschüre „Anschlüsse ermöglichen – Perspektiven eröffnen“ dargestellten Unterstützungsmöglichkeiten (siehe Anlage 5). Der Zugang ist bedingt durch den Status im Asylverfahren, der Rechtskreiszugehörigkeit, den Voraufenthaltszeiten sowie durch den individuellen Zugang zum Arbeitsmarkt und variiert nach den Fördervoraussetzungen des jeweiligen arbeitsmarktpolitischen Instruments. Als Angebot welches darüber hinaus konkret für die Zielgruppe der Personen mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund zur Verfügung steht, ist das Hamburg Welcome Center (HWC) zu nennen, welches unter anderem auch Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu den Themen Arbeitssuche und An-erkennung von Qualifikationen anbietet.
Weiterhin können für die Zielgruppe der Personen mit Fluchthintergrund die beiden nachstehenden Maßnahmen zur Kompetenzerprobung im Handwerk oder Lager/Logistikbereich mit Alleinstellungs-merkmal benannt werden:
Hin zum Handwerk: Für Menschen mit Migrations- und/oder Fluchthintergrund, besteht grundsätzlich die Möglichkeit an der Maßnahme „Hin zum Handwerk“ teilzunehmen. Inhalte der Maßnahme ist die Kompetenzfeststellung und das kennenlernen von diversen Handwerksfachbereichen, mit dem Ziel die vorhandenen Kompetenzen sichtbar zu machen und diese für den weiteren Integrationsprozess in den ersten Arbeitsmarkt zu nutzen. Diese Maßnahme ist besonders für den Personenkreis der unter 25-jähringen geeignet, da nach Möglichkeit eine Vermittlung in Ausbildung erfolgt.
Lager/Logistik: Für Menschen mit Migrations- und/oder Fluchthintergrund, besteht grundsätzlich die Möglichkeit an der Maßnahme „Lager/Logistik“ teilzunehmen. Inhalte der Maßnahme sind die praktische Erprobung, die Vermittlung von theoretischen Inhalten (wie z.B. die Berufskunde „Logistik in Deutschland“) sowie eine individuelle Bewerbungsvorbereitung, mit dem Ziel die vorhandenen Kompetenzen sichtbar zu machen und diese für den weiteren Integrationsprozess in den ersten Arbeitsmarkt zu nutzen. Die Bewertung der Kenntnisse und Fähigkeiten erfolgt am Ende der Kompetenzfeststellung durch einen Prüfer der Handelskammer.
6.1: Wie sehen die Vermittlungszahlen bei der Wohnungssuche aus?
Zu Frage 6.1:
Pandemiebedingt musste das Projekt „Begleitung von Geflüchteten bei der Wohnungssuche“ des Vereins Bergedorfer für Völkerverständigung in 2020 3 Monate pausieren. Dennoch wurden im Jahr 2020 77 Menschen aus öffentlicher Unterbringung in insgesamt 41 Wohnungen vermittelt.
6.2: Wie sehen die Vermittlungszahlen bei der Ausbildungs- und Arbeitssuche aus?
Zu Frage 6.2:
Eine Antwort im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich, da der Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit keine Daten auf Ebene des Bezirkes Bergedorf oder strukturiert nach Postleitzahlen statistisch erhebt und zur Verfügung stellen kann. Daten zu dem Geschäftsstellenbezirk Bergedorf werden im monatlich erscheinenden Arbeitsmarktreport veröffentlicht (Seiten 5, 8, 25 in der aktuellen Ausgabe; beigefügt siehe Anlage 6) und sind für die Vorjahre auch unter Statistik Seite der Bundesagentur für Arbeit abrufbar.
Frage 7: Wie viele Familien werden aus den WUK heraus in (privaten) Wohnraum (in Bergedorf) vermittelt?
Zu Frage 7:
Die Wohnungsvermittlung wird von der Fachstelle für Wohnungsnotfälle im Fallmanagement im Fachverfahren OPEN/PROSOZ bearbeitet und dokumentiert. Eigene Auswertungsmöglichkeiten bestehen nicht und es werden keine diesbezüglichen Statistiken außerhalb des Fachverfahrens geführt.
7.1: Wie fließt diese Zahl von Personen in die Bemessung der Finanzierung der Integrationsprojekte mit ein?
Zu Frage 7.1:
Die von der Sozialbehörde über die Richtlinie „Förderung der chancengerechten Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund“ geförderten Projekte sind in der Regel nicht auf einzelne Bezirke zugeschnitten. Sie finden stadtweit statt. Darüber hinaus siehe Drs. 22/4423. Im Übrigen findet die Zahl im Sinne der Fragestellung in der Bemessung der Finanzierung bezirklicher Projekte keine Berücksichtigung.
7.2: Wie fließt diese Zahl von Personen in die Finanzierung der Förderung von Ehrenamtsprojekten mit ein?
Zu Frage 7.2:
Die Zahl im Sinne der Fragestellung findet in der Bemessung der Finanzierung bezirklicher Projekte keine Berücksichtigung.
Frage 8: Welche Integrationsbedarfe werden seitens der Bergedorfer Verwaltung für die verschiedenen migrantischen Bevölkerungsgruppen gesehen?
Zu Frage 8:
Bedarfe sind für verschiedene Handlungsebenen zu identifizieren und zuzuordnen. Die FHH hat mit dem Hamburger Integrationskonzept „Wir in Hamburg!“ eine Integrationspolitische Gesamtstrategie für Teilhabe, Interkulturelle Öffnung und Zusammenhalt vorgelegt. Diese Strategie wird stetig überprüft und weiterentwickelt. Sie bildet mit ihren sieben fachlichen Themenschwerpunkten und 26 Handlungsfeldern einen konzeptionellen Handlungsrahmen, in dem auch die Bergedorfer Aktivitäten einzubetten sind.
8.1: Greift das Angebot der Integrationsträger diese Bedarfe vollumfänglich auf?
Zu Frage 8.1:
Der Hamburger Senat hat mit der Drucksache 22/2293 vom 24.11.2020 zum Umsetzungsstand des Hamburger Integrationskonzeptes bis Ende 2019 berichtet. Ein aktualisierter Bericht ist in Vorbereitung.
8.2: Wo werden Angebotslücken gesehen?
Zu Frage 8.2:
Neben der Versorgung mit Wohnraum erscheinen aktuell - verstärkt durch die lange Zeit im Homeschooling - insbesondere die Gestaltung von Bildungschancen und spezifischen Förderangeboten bei Lernrückständen besonders herausfordernd und dringlich zu sein. Darüber hinaus werden Bedarfe an muttersprachlichen Angebote bei posttraumatischen Belastungsstörungen, muttersprachlichen Therapiemöglichkeiten sowie muttersprachlichen Alphabetisierungen gesehen.
8.3: Wie ist das Angebot der ehrenamtlich arbeitenden Vereine in diese fachliche Aufgabe mit einbezogen?
Zu Frage 8.3:
Der Bezirk Bergedorf verfügt mit der AG Migration über ein Gremium, das aus Sicht der hauptamtlich tätigen Träger und migrantischen Selbstorganisationen Bedarfe aufdecken kann. Die Perspektive der Zielgruppen kann hierüber hinaus u.a. in den bestehenden Stadtteilbeiräten sichtbar werden.
8.4: Wie ist das Angebot der migrantischen Selbstorganisationen in diese fachliche Aufgabe mit einbezogen?
Zu Frage 8.4:
Siehe Antwort zu Frage 8.3
8.5: Welche Maßnahmen gibt es, um die sprachliche und interkulturelle Kompetenz der MSO in diese Arbeit mit einfließen zu lassen?
Zu Frage 8.5:
MSOs und engagierte Einzelpersonen sind mit ihrer Erfahrung, ihrem Wissen und ihren Zugängen unverzichtbare Brückenköpfe in den migrantischen Communities. Sie können Träger von Angeboten, Mitarbeitende, Sprach- und Kulturmittler, Ansprechpersonen für Verweisberatung, Visionäre und Ratgebende für alle Beteiligten sein.
8.6.: Welche Maßnahmen gibt es, um die MSO weiter zu professionalisieren, damit eine Hilfe zur Selbsthilfe gelingen kann?
Zu Frage 8.6:
Der Paritätische Hamburg bietet mit dem Projekt House of Resources Hamburg (HoR HH) Organisationen für Migrantinnen und Migranten u.a. Fachberatung zu rechtlichen und organisatorischen Fragen, kostenlose Büro- und Veranstaltungsräume, die unbürokratische Vergabe von Fördermitteln für die Durchführung von Veranstaltungen und Projekte, sowie Coaching und Begleitung bei der Durchführung.
Migrantische Netzwerke, wie die Hamburger Regionalstelle Nord des Bundeselternnetzwerkes der Migrantenorganisationen für Bildung & Teilhabe (bbt), bieten Austausch, Beratung und Fortbildung an.
Im Weiteren ist die Freiwilligen Akademie des AKTIVOLI-Landesnetzwerk Hamburg e.V. zu nennen, die ebenfalls Fortbildung, Beratung und Unterstützung anbietet.
Auch die Integrationsfachkraft im Bezirk ermöglicht in Ihrem Rahmen und die Mitarbeitenden der Zuwendungsabteilung des Bezirksamtes erläutern geduldig formale Notwendigkeiten im Zuwendungsverfahren.
8.7: Welche Fördermöglichkeiten gibt es zu letzterem für ehrenamtlich agierende Vereine?
Zu Frage 8.7:
Alle unter 8.6. genannten Angebote sind für MSOs kostenfrei.
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6 Anlagen
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