21-0814.01

Homeschooling in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung

Mitteilung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
27.05.2021
Sachverhalt

 

Drs. 21-0814

Petitum/Beschluss:

Vor diesem Hintergrund beantragen wir, die Bezirksversammlung möge beschließen:

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass Fördern und Wohnen

1. möglichst viele Familien darin unterstützt, die Notbetreuung in der Schule für deren Kinder zu nutzen statt diese alleine in der Unterkunft lernen zu lassen.

2. kurzfristig Ideen für Lerngruppen in den Unterkünften entwickelt, wenn Familien die Notbetreuungsangebote nicht nutzen können, und die Voraussetzungen schafft, diese Ideen auch umzusetzen.

3. unabhängig von der Pandemie-Situation Konzepte erstellt, wie ein sinnvolles Lernen in Gruppen oder mit pädagogischer Unterstützung in den Einrichtungen möglich gemacht werden kann.

4. Dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration ist zeitnah zu berichten.

 

 

In der o. a. Angelegenheit nimmt die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) wie folgt Stellung:

 

Die BSB hat seit Beginn der Corona-Pandemie gezielt die Schülerinnen und Schüler in den Blick genommen, die aus unterschiedlichen Gründen einer gezielten Unterstützung bedürfen - beispielsweise weil sie an ihrem Wohnort keine förderlichen Lernbedingungen vorfinden. Die Schulen haben durchgängig - d.h. sowohl in Phasen des reinen Distanzunterrichts als auch in Phasen des Wechselunterrichts - ein Lern- und Betreuungsangebot von 8 bis 16 Uhr vorgehalten, bei dem unter pädagogischer Anleitung Kinder die für den Distanzunterricht vorgesehenen Aufgaben bearbeiten konnten. Kein Kind sollte bzw. soll von den Schulen abgewiesen werden.

 

Seit dem 15. März 2021 befanden sich alle Schülerinnen und Schüler aus Grundschulen, alle Schülerinnen und Schüler aus Abschlussklassen sowie alle Schülerinnen und Schüler aus Internationalen Vorbereitungsklassen und Basisklassen im Wechselunterricht.

 

Seit dem 17. Mai 2021 können aufgrund kontinuierlich sinkender Infektionszahlen alle Schülerinnen und Schüler in allen Jahrgangsstufen wieder in den Wechselunterricht in die Schule kommen. Siehe hierzu auch das Schreiben des Landesschulrates vom 14. Mai 2021 (https://www.hamburg.de/contentblob/15058408/df9a790a19a075928269c15a40832638/data/b-brief-14-mai-2021.pdf)

 

Die Aussetzung der Präsenzpflicht in Schulen ist zunächst bis zum 4. Juni 2021 verlängert worden.

Der Senat hat am 18. Mai 2021 weitere Öffnungen aufgrund der derzeit stabilen Infektionslage beschlossen. Dabei wurde auch beschlossen, dass zehn bis 14 Tage nach diesen weiteren Öffnungsschritten Anfang Juni in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen weitere Öffnungen im Bereich Schule erfolgen, siehe Pressemitteilung der BSB vom 18. Mai 2021 „Senat beschließt weitere Öffnungen aufgrund stabiler Corona-Infektionslage“ (Link steht noch nicht zur Verfügung).

 

 

Mit dem Wechselunterricht gestaltet sich die Beschulungssituation auch und besonders für schulpflichtige Kinder und Jugendliche in Wohnunterkünften für geflüchtete Menschen noch deutlich besser als zu Zeiten der vollständigen Aussetzung des Präsenzunterrichts an den Schulen vor den Märzferien.

 

Wo es infektionstechnisch vertretbar war, haben die Schulen die Schülerinnen und Schüler aus Wohnunterkünften, wie schon während der Aussetzung des Präsenzunterrichts an den Schulen, in den Präsenzunterricht geholt.

 

Mit Stand vom 17. Mai 2021 nutzten 2828 der Hamburger Schülerinnen und Schülern, die derzeit in Wohnunterkünften wohnhaft sind, die Präsenzangebote der staatlichen Schulen, was 69,1 % entspricht. Im Bezirk Bergedorf haben davon mit Stand vom 17. Mai 2021 339 Schülerinnen und Schülern (63,6 %), die derzeit in Wohnunterkünften wohnhaft sind, die Präsenzangebote der staatlichen Schulen genutzt.

 

Obwohl der Unterricht bis zum Beginn der Märzferien in der Regel in Form von Distanzunterricht abgehalten werden musste, hatten alle Sorgeberechtigten die Möglichkeit, ein Lern- und Betreuungsangebot in der Schule zu nutzen, in dem ihr Kind unter pädagogischer Anleitung die für den Distanzunterricht vorgesehenen Aufgaben bearbeiten konnte. Die Schulen haben ein Lern- und Betreuungsangebot von 8 bis 16 Uhr vorgehalten und kein Kind sollte von den Schulen abgewiesen werden. Alle Schülerinnen und Schüler, die an ihrem Wohnort keine förderlichen Lernbedingungen vorfinden, hatten durch diese Regelung die Möglichkeit, sich für das Lern- und Betreuungsangebot in der Schule anzumelden.

Von diesem Präsenzangebot partizipierten auch besonders schulpflichtige Kinder in Wohnunterkünften für geflüchtete Menschen.

 

Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Raumsituation in den Unterkünften, der unterschiedlich hohen Anzahl von zu beschulenden Kindern in den einzelnen Schulen aus den Unterkünften und der unterschiedlichen WLAN-Anbindung der Unterkünfte sind die einzelnen Schulen gehalten, jeweils individuelle Konzepte zu erarbeiten, damit die Beschulung dieser Kinder insbesondere auch in den Distanzphasen sichergestellt wird.

 

Die BSB hat bereits frühzeitig Handlungsempfehlungen an die Hand gegeben für die besondere Gruppe von Schülerinnen und Schülern.

So haben die Schulen Schülerinnen und Schüler wie Kinder und Jugendliche in Unterkünften angesprochen, um diese bzw. deren Sorgeberechtigten seit Beginn der Pandemiezeit zu informieren und zu beraten. Die Lehrkräfte wurden aufgefordert, geeignete Wege für die Kommunikation von Regelungen und Unterstützungsmöglichkeiten an Eltern zu entwickeln, die nicht über ausreichende Deutsch-Kenntnisse verfügen. Die BSB unterstützt die Schulen durch zahlreiche Maßnahmen wie z. B. mehrsprachige Elternbriefe und Podcasts, finanzielle Zuschüsse und Hilfe bei der Vermittlung von Sprach- und Kulturmittlern und/oder Elternmentoren aus dem entsprechenden Kulturkreis und ein umfangreiches Beratungsangebot der Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung am Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI).

 

Die Schulen müssen mit jeder geflüchteten Schülerin und jedem geflüchtetem Schüler mindestens einmal pro Woche persönlich Kontakt aufnehmen. Wie bereits in der Phase der ersten Aussetzung des Präsenzunterrichts haben zahlreiche Schulen für ihre Schülerinnen und Schüler aus Wohnunterkünften in den vergangenen Monaten zusätzlich auch Lernmaterialpakete zusammengestellt. Wie aus vielen Rückmeldungen der Schulen und den Erfahrungen bekannt ist, haben sich die Schulen gerade für die Schülerinnen und Schüler aus Wohnunterkünften stark eingesetzt, in vielen Fällen wurde und wird das erforderliche Unterrichtsmaterial für die Schülerinnen und Schüler kopiert und persönlich in den Unterkünften abgeliefert.

Die BSB und das LI unterstützen die Schulen gezielt bei der Gestaltung eines Unterrichtsangebots für die neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler unabhängig davon, ob dieser in Form von Präsenzunterricht oder Distanzunterricht stattfindet. Zu diesem Zweck wurde eigens ein Padlet für alle Vorbereitungsklassen- und Deutsch-als-Zweitsprache-Lehrkräfte eingerichtet (https://padlet.com/LIF11/2ffjj8wu3jcv3kig) und bietet zudem jeden Dienstag von 16 bis 17 Uhr einen Online-Austausch für diese Zielgruppe an (https://li-hh.reflact.com/austausch).

 

Hamburg konnte seit Ausbruch der Pandemie durch die massive Anschaffung zusätzlicher Endgeräte die digitale Ausstattung der Schulen deutlich verbessern. Diese Endgeräte können nun an diese Schülerinnen und Schüler verliehen werden.

 

Hamburg führt bei der Umsetzung des DigitalPakts Schule weit vor den anderen Bundesländern und investiert in die Digitalisierung fast fünf Mal so viel wie die anderen Bundesländer (siehe Pressemitteilung vom 22. Februar 2021 https://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/14918424/2021-02-22-bsb-hamburg-spitze-bei-investition-in-digitalisierung/).

Unter der Zusatzvereinbarung Sofortausstattungsprogramm zum DigitalPakt Schule hat der Bund insgesamt 500 Mio. € für die Anschaffung von mobilen Endgeräten zur Verfügung gestellt, wovon 12,79 Mio. € auf die Freie und Hansestadt Hamburg entfallen.

Die für Bildung zuständige Behörde hat diese Gelder bereits vollständig abgerufen und investiert und hat 2020 im Rahmen einer Ausstattungsinitiative mehr als 45.000 mobile Endgeräte für die Schulen angeschafft. Hinzu kommen die bereits vorhandenen 8.000 mobilen Endgeräte an allgemeinbildenden Schulen sowie die 10.000 an den berufsbildenden, so dass die staatlichen Hamburger Schulen insgesamt über 63.000 mobile Endgeräte verfügen.

 

Neben diesen 45.000 neuen Laptops und Tablets für Schülerinnen und Schüler wurden über 3.000 Displays und Projektoren allein im letzten Jahr an Hamburgs Schulen ausgeliefert. 95 Prozent aller staatlichen Schulen sind inzwischen mit WLAN ausgestattet, knapp 90 Prozent aller Klassenräume mit digitaler Präsentationstechnik. Mit diesem rasanten Ausbau der IT-Ausstattung steigt auch der Bedarf an Wartungsarbeiten. Zuständig für Wartung, Administration und Support der digitalen Endgeräte sind die Schulen, die vielerorts schon gute Lösungen gefunden haben. Für die IT-Wartung wird den Schulen jetzt deutlich mehr Geld zur Verfügung gestellt. Siehe hierzu auch die Pressemitteilung der BSB vom 3. Mai 2021 „Schulen bekommen mehr Geld für IT-Wartung“, siehe https://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/15042624/2021-05-03-bsb-mehr-geld-fuer-it-wartung-an-schulen/.

 

Die BSB hat damit eine im bundesweiten Vergleich sehr gute Ausstattung geschaffen, die auch an Schülerinnen und Schüler in öffentlich-rechtlichen Unterkünften durch die jeweiligen Schulen ausgeliehen werden können.

 

Sollte eine Verleihung digitaler Endgeräte nicht möglich sein, besteht – aufgrund eines zwischen der BSB, der für Soziales zuständigen Börde und den Jobcentern abgestimmten Verfahrens – die Möglichkeit, dass Schülerinnen und Schüler eine einmalige Leistung bis zu 350 € für digitale Endgeräte, Drucker oder sonstige Zubehör erhalten können.

 

Alle beschafften Endgeräte sind prinzipiell internetfähig. Sie können über WLAN oder über mobile Hotspots auf das Internet zugreifen. Sobald ein Internetvertrag geschlossen wurde, können sich die Endgeräte mit den SIM-Karten mit dem Internet verbinden. Die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit Endgeräten obliegt den Schulen, sodass die Entscheidung, LTE-fähige Geräte beziehungsweise SIM-Karten anzuschaffen, die einzelne Schule im Rahmen Ihrer Selbstverantwortung trifft.

 

Die BSB und das LI informieren die Schulen über die Möglichkeit, für Schülerinnen und Schüler ohne Zugang zu einem leistungsfähigen mobilen LTE-WLAN-Hotspot SIM-Karten anzuschaffen, um die diesen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellten Endgeräte entsprechend auszustatten.

Für die Ausstattung der öffentlich-rechtlichen Unterkünfte mit WLAN ist die für Soziales zuständige Behörde zuständig.

 

Die für Bildung zuständige Behörde baut im Rahmen der Umsetzung des DigitalPakts Schule flächendeckend an allen staatlichen Schulen ein leistungsstarkes WLAN mit ein GBit/s aus.

Dabei wurden bereits erhebliche Fortschritte gemacht, sodass Anfang März 2021 95 % aller Schulgebäude über WLAN verfügen, siehe Pressemitteilung vom 9. März 2021 (https://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/14950234/2021-03-09-bsb-wlan-ausbau-an-staatlichen-schulen/).

 

Zusätzlich zur Beschaffung von digitalen Endgeräten und Einrichtung des pädagogischen Lern –und Betreuungsangebots an den Schulen, hat die für BSB die Lernferien eingerichtet, siehe Pressemitteilung vom 10. März 2021 (https://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/14955750/2021-03-10-bsb-lernferien-2021/).

 

Wegen des erheblichen Schulausfalls in der Corona-Krise plant die für Bildung zuständige Behörde weiterhin ein umfangreiches Lernförderungs-Programm, um die entstandenen Lernrückstände im nächsten Schuljahr aufzuholen, siehe Pressemitteilung vom 25. März 2021 (https://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/14984118/2021-03-25-bsb-lerfoerderung/). 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

 

Drs. 21-0814

Vor diesem Hintergrund beantragen wir, die Bezirksversammlung möge beschließen:

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass Fördern und Wohnen

1. möglichst viele Familien darin unterstützt, die Notbetreuung in der Schule für deren Kinder zu nutzen statt diese alleine in der Unterkunft lernen zu lassen.

2. kurzfristig Ideen für Lerngruppen in den Unterkünften entwickelt, wenn Familien die Notbetreuungsangebote nicht nutzen können, und die Voraussetzungen schafft, diese Ideen auch umzusetzen.

3. unabhängig von der Pandemie-Situation Konzepte erstellt, wie ein sinnvolles Lernen in Gruppen oder mit pädagogischer Unterstützung in den Einrichtungen möglich gemacht werden kann.

4. Dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration ist zeitnah zu berichten.

 

 

In der o. a. Angelegenheit nimmt die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) wie folgt Stellung:

 

Die BSB hat seit Beginn der Corona-Pandemie gezielt die Schülerinnen und Schüler in den Blick genommen, die aus unterschiedlichen Gründen einer gezielten Unterstützung bedürfen - beispielsweise weil sie an ihrem Wohnort keine förderlichen Lernbedingungen vorfinden. Die Schulen haben durchgängig - d.h. sowohl in Phasen des reinen Distanzunterrichts als auch in Phasen des Wechselunterrichts - ein Lern- und Betreuungsangebot von 8 bis 16 Uhr vorgehalten, bei dem unter pädagogischer Anleitung Kinder die für den Distanzunterricht vorgesehenen Aufgaben bearbeiten konnten. Kein Kind sollte bzw. soll von den Schulen abgewiesen werden.

 

Seit dem 15. März 2021 befanden sich alle Schülerinnen und Schüler aus Grundschulen, alle Schülerinnen und Schüler aus Abschlussklassen sowie alle Schülerinnen und Schüler aus Internationalen Vorbereitungsklassen und Basisklassen im Wechselunterricht.

 

Seit dem 17. Mai 2021 können aufgrund kontinuierlich sinkender Infektionszahlen alle Schülerinnen und Schüler in allen Jahrgangsstufen wieder in den Wechselunterricht in die Schule kommen. Siehe hierzu auch das Schreiben des Landesschulrates vom 14. Mai 2021 (https://www.hamburg.de/contentblob/15058408/df9a790a19a075928269c15a40832638/data/b-brief-14-mai-2021.pdf)

 

Die Aussetzung der Präsenzpflicht in Schulen ist zunächst bis zum 4. Juni 2021 verlängert worden.

Der Senat hat am 18. Mai 2021 weitere Öffnungen aufgrund der derzeit stabilen Infektionslage beschlossen. Dabei wurde auch beschlossen, dass zehn bis 14 Tage nach diesen weiteren Öffnungsschritten Anfang Juni in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen weitere Öffnungen im Bereich Schule erfolgen, siehe Pressemitteilung der BSB vom 18. Mai 2021 „Senat beschließt weitere Öffnungen aufgrund stabiler Corona-Infektionslage“ (Link steht noch nicht zur Verfügung).

 

 

Mit dem Wechselunterricht gestaltet sich die Beschulungssituation auch und besonders für schulpflichtige Kinder und Jugendliche in Wohnunterkünften für geflüchtete Menschen noch deutlich besser als zu Zeiten der vollständigen Aussetzung des Präsenzunterrichts an den Schulen vor den Märzferien.

 

Wo es infektionstechnisch vertretbar war, haben die Schulen die Schülerinnen und Schüler aus Wohnunterkünften, wie schon während der Aussetzung des Präsenzunterrichts an den Schulen, in den Präsenzunterricht geholt.

 

Mit Stand vom 17. Mai 2021 nutzten 2828 der Hamburger Schülerinnen und Schülern, die derzeit in Wohnunterkünften wohnhaft sind, die Präsenzangebote der staatlichen Schulen, was 69,1 % entspricht. Im Bezirk Bergedorf haben davon mit Stand vom 17. Mai 2021 339 Schülerinnen und Schülern (63,6 %), die derzeit in Wohnunterkünften wohnhaft sind, die Präsenzangebote der staatlichen Schulen genutzt.

 

Obwohl der Unterricht bis zum Beginn der Märzferien in der Regel in Form von Distanzunterricht abgehalten werden musste, hatten alle Sorgeberechtigten die Möglichkeit, ein Lern- und Betreuungsangebot in der Schule zu nutzen, in dem ihr Kind unter pädagogischer Anleitung die für den Distanzunterricht vorgesehenen Aufgaben bearbeiten konnte. Die Schulen haben ein Lern- und Betreuungsangebot von 8 bis 16 Uhr vorgehalten und kein Kind sollte von den Schulen abgewiesen werden. Alle Schülerinnen und Schüler, die an ihrem Wohnort keine förderlichen Lernbedingungen vorfinden, hatten durch diese Regelung die Möglichkeit, sich für das Lern- und Betreuungsangebot in der Schule anzumelden.

Von diesem Präsenzangebot partizipierten auch besonders schulpflichtige Kinder in Wohnunterkünften für geflüchtete Menschen.

 

Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Raumsituation in den Unterkünften, der unterschiedlich hohen Anzahl von zu beschulenden Kindern in den einzelnen Schulen aus den Unterkünften und der unterschiedlichen WLAN-Anbindung der Unterkünfte sind die einzelnen Schulen gehalten, jeweils individuelle Konzepte zu erarbeiten, damit die Beschulung dieser Kinder insbesondere auch in den Distanzphasen sichergestellt wird.

 

Die BSB hat bereits frühzeitig Handlungsempfehlungen an die Hand gegeben für die besondere Gruppe von Schülerinnen und Schülern.

So haben die Schulen Schülerinnen und Schüler wie Kinder und Jugendliche in Unterkünften angesprochen, um diese bzw. deren Sorgeberechtigten seit Beginn der Pandemiezeit zu informieren und zu beraten. Die Lehrkräfte wurden aufgefordert, geeignete Wege für die Kommunikation von Regelungen und Unterstützungsmöglichkeiten an Eltern zu entwickeln, die nicht über ausreichende Deutsch-Kenntnisse verfügen. Die BSB unterstützt die Schulen durch zahlreiche Maßnahmen wie z. B. mehrsprachige Elternbriefe und Podcasts, finanzielle Zuschüsse und Hilfe bei der Vermittlung von Sprach- und Kulturmittlern und/oder Elternmentoren aus dem entsprechenden Kulturkreis und ein umfangreiches Beratungsangebot der Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung am Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI).

 

Die Schulen müssen mit jeder geflüchteten Schülerin und jedem geflüchtetem Schüler mindestens einmal pro Woche persönlich Kontakt aufnehmen. Wie bereits in der Phase der ersten Aussetzung des Präsenzunterrichts haben zahlreiche Schulen für ihre Schülerinnen und Schüler aus Wohnunterkünften in den vergangenen Monaten zusätzlich auch Lernmaterialpakete zusammengestellt. Wie aus vielen Rückmeldungen der Schulen und den Erfahrungen bekannt ist, haben sich die Schulen gerade für die Schülerinnen und Schüler aus Wohnunterkünften stark eingesetzt, in vielen Fällen wurde und wird das erforderliche Unterrichtsmaterial für die Schülerinnen und Schüler kopiert und persönlich in den Unterkünften abgeliefert.

Die BSB und das LI unterstützen die Schulen gezielt bei der Gestaltung eines Unterrichtsangebots für die neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler unabhängig davon, ob dieser in Form von Präsenzunterricht oder Distanzunterricht stattfindet. Zu diesem Zweck wurde eigens ein Padlet für alle Vorbereitungsklassen- und Deutsch-als-Zweitsprache-Lehrkräfte eingerichtet (https://padlet.com/LIF11/2ffjj8wu3jcv3kig) und bietet zudem jeden Dienstag von 16 bis 17 Uhr einen Online-Austausch für diese Zielgruppe an (https://li-hh.reflact.com/austausch).

 

Hamburg konnte seit Ausbruch der Pandemie durch die massive Anschaffung zusätzlicher Endgeräte die digitale Ausstattung der Schulen deutlich verbessern. Diese Endgeräte können nun an diese Schülerinnen und Schüler verliehen werden.

 

Hamburg führt bei der Umsetzung des DigitalPakts Schule weit vor den anderen Bundesländern und investiert in die Digitalisierung fast fünf Mal so viel wie die anderen Bundesländer (siehe Pressemitteilung vom 22. Februar 2021 https://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/14918424/2021-02-22-bsb-hamburg-spitze-bei-investition-in-digitalisierung/).

Unter der Zusatzvereinbarung Sofortausstattungsprogramm zum DigitalPakt Schule hat der Bund insgesamt 500 Mio. € für die Anschaffung von mobilen Endgeräten zur Verfügung gestellt, wovon 12,79 Mio. € auf die Freie und Hansestadt Hamburg entfallen.

Die für Bildung zuständige Behörde hat diese Gelder bereits vollständig abgerufen und investiert und hat 2020 im Rahmen einer Ausstattungsinitiative mehr als 45.000 mobile Endgeräte für die Schulen angeschafft. Hinzu kommen die bereits vorhandenen 8.000 mobilen Endgeräte an allgemeinbildenden Schulen sowie die 10.000 an den berufsbildenden, so dass die staatlichen Hamburger Schulen insgesamt über 63.000 mobile Endgeräte verfügen.

 

Neben diesen 45.000 neuen Laptops und Tablets für Schülerinnen und Schüler wurden über 3.000 Displays und Projektoren allein im letzten Jahr an Hamburgs Schulen ausgeliefert. 95 Prozent aller staatlichen Schulen sind inzwischen mit WLAN ausgestattet, knapp 90 Prozent aller Klassenräume mit digitaler Präsentationstechnik. Mit diesem rasanten Ausbau der IT-Ausstattung steigt auch der Bedarf an Wartungsarbeiten. Zuständig für Wartung, Administration und Support der digitalen Endgeräte sind die Schulen, die vielerorts schon gute Lösungen gefunden haben. Für die IT-Wartung wird den Schulen jetzt deutlich mehr Geld zur Verfügung gestellt. Siehe hierzu auch die Pressemitteilung der BSB vom 3. Mai 2021 „Schulen bekommen mehr Geld für IT-Wartung“, siehe https://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/15042624/2021-05-03-bsb-mehr-geld-fuer-it-wartung-an-schulen/.

 

Die BSB hat damit eine im bundesweiten Vergleich sehr gute Ausstattung geschaffen, die auch an Schülerinnen und Schüler in öffentlich-rechtlichen Unterkünften durch die jeweiligen Schulen ausgeliehen werden können.

 

Sollte eine Verleihung digitaler Endgeräte nicht möglich sein, besteht – aufgrund eines zwischen der BSB, der für Soziales zuständigen Börde und den Jobcentern abgestimmten Verfahrens – die Möglichkeit, dass Schülerinnen und Schüler eine einmalige Leistung bis zu 350 € für digitale Endgeräte, Drucker oder sonstige Zubehör erhalten können.

 

Alle beschafften Endgeräte sind prinzipiell internetfähig. Sie können über WLAN oder über mobile Hotspots auf das Internet zugreifen. Sobald ein Internetvertrag geschlossen wurde, können sich die Endgeräte mit den SIM-Karten mit dem Internet verbinden. Die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit Endgeräten obliegt den Schulen, sodass die Entscheidung, LTE-fähige Geräte beziehungsweise SIM-Karten anzuschaffen, die einzelne Schule im Rahmen Ihrer Selbstverantwortung trifft.

 

Die BSB und das LI informieren die Schulen über die Möglichkeit, für Schülerinnen und Schüler ohne Zugang zu einem leistungsfähigen mobilen LTE-WLAN-Hotspot SIM-Karten anzuschaffen, um die diesen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellten Endgeräte entsprechend auszustatten.

Für die Ausstattung der öffentlich-rechtlichen Unterkünfte mit WLAN ist die für Soziales zuständige Behörde zuständig.

 

Die für Bildung zuständige Behörde baut im Rahmen der Umsetzung des DigitalPakts Schule flächendeckend an allen staatlichen Schulen ein leistungsstarkes WLAN mit ein GBit/s aus.

Dabei wurden bereits erhebliche Fortschritte gemacht, sodass Anfang März 2021 95 % aller Schulgebäude über WLAN verfügen, siehe Pressemitteilung vom 9. März 2021 (https://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/14950234/2021-03-09-bsb-wlan-ausbau-an-staatlichen-schulen/).

 

Zusätzlich zur Beschaffung von digitalen Endgeräten und Einrichtung des pädagogischen Lern –und Betreuungsangebots an den Schulen, hat die für BSB die Lernferien eingerichtet, siehe Pressemitteilung vom 10. März 2021 (https://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/14955750/2021-03-10-bsb-lernferien-2021/).

 

Wegen des erheblichen Schulausfalls in der Corona-Krise plant die für Bildung zuständige Behörde weiterhin ein umfangreiches Lernförderungs-Programm, um die entstandenen Lernrückstände im nächsten Schuljahr aufzuholen, siehe Pressemitteilung vom 25. März 2021 (https://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/14984118/2021-03-25-bsb-lerfoerderung/). 

 

 

 

 

Anhänge

---