21-0814.02

Homeschooling in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung

Mitteilung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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17.06.2021
Sachverhalt

 

Drs. 21-0814

Petitum/Beschluss:

Vor diesem Hintergrund beantragen wir, die Bezirksversammlung möge beschließen:

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass Fördern und Wohnen

1. möglichst viele Familien darin unterstützt, die Notbetreuung in der Schule für deren Kinder zu nutzen statt diese alleine in der Unterkunft lernen zu lassen.

2. kurzfristig Ideen für Lerngruppen in den Unterkünften entwickelt, wenn Familien die Notbetreuungsangebote nicht nutzen können, und die Voraussetzungen schafft, diese Ideen auch umzusetzen.

3. unabhängig von der Pandemie-Situation Konzepte erstellt, wie ein sinnvolles Lernen in Gruppen oder mit pädagogischer Unterstützung in den Einrichtungen möglich gemacht werden kann.

4. Dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration ist zeitnah zu berichten.

 

 

Zum o.a. Beschluss nimmt die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) wie folgt Stellung:

 

Die konzeptionelle und organisatorische Verantwortung für die Beschulung von Kindern und Ju-gendlichen obliegt der für Bildung zuständigen Behörde. Andere Systeme können hier nur unter-stützend wirken. Die Sozialbehörde ist sich mit der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB), die hierzu eine eigene Stellungnahme verfasst hat, einig, dass insbesondere die Kinder und Ju-gendlichen, die in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung leben, einer besonderen Förderung über die Teilnahme am Präsenzunterricht in den Schulen bedürfen. Deshalb sind gerade diese Haushalte durch das Unterkunfts- und Sozialmanagement der Unterkünfte von Fördern & Woh-nen AöR (F&W) dazu angeregt worden, ihre Kinder in den Präsenzunterricht (Notbetreuung) zu entsenden,  wobei die letztendliche Entscheidung zur Teilnahme am Präsenzunterricht gemäß der Vorgaben der BSB den Eltern oblag bzw. obliegt.

 

Hier wird es ab dem 31.05.2021 eine Entspannung geben, weil aufgrund der gesunkenen Inzi-denzwerte wieder ein regulärer Präsenzunterricht an den Hamburger Schulen angeboten wird. Ebenso ist das Angebot, Räume (z.B. Nutzung von Bibliotheken) und Materialien (z.B. Nutzung von digitalen Endgeräten) der Schulen für die Umsetzung der Hausaufgaben oder für die Vorbe-reitungen des Unterrichts zu nutzen, durch das Unterkunfts- und Sozialmanagement an die be-troffenen Haushalte weitergegeben worden. Die Schulen selbst haben ihre Angebote an die be-troffenen Haushalte gesteuert und die Kinder und Jugendlichen dazu eingeladen.

 

Im Hinblick auf Förder- und Lernangebote in den Unterkünften stellt Fördern und Wohnen AöR (F&W) dort die Gemeinschaftsräume für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung, wenn sicher-gestellt ist, dass die einschlägigen Regularien gemäß Eindämmungsverordnung eingehalten werden können und eine verantwortliche Aufsicht über die Nutzung der Räumlichkeiten ermög-licht werden kann.

 

Die Durchführung von Gruppenangeboten für Schülerinnen und Schüler der Unterkünfte gehö-ren nicht zu den Aufgaben des Unterkunfts- und Sozialmanagements. Die gewöhnlichen und die coronabedingt hinzugekommenen Aufgaben des Unterkunfts- und Sozialmanagements füllen deren Kapazitäten zudem vollkommen aus, siehe Drs. 21/14777.

 

Der Einsatz von ehrenamtlichen Kräften ist sinnvoll, und bereits vor der Pandemie sind solche Angebote durchgeführt worden. Deshalb wird F&W - vor dem Hintergrund einer sich verbesser-ten Lage in der Pandemie und entsprechenden Lockerungen der Kontaktmöglichkeiten - das Ehrenamt umgehend wieder in den Alltag in den Unterkünften einbinden, sobald die Pandemie-lage dies ermöglich. Die Unterstützung der Personengruppe der Kinder und Jugendlichen wird dabei eine große Rolle spielen.

 

Die fortlaufenden Impfungen der öffentlich untergebrachten Personen wird die hierfür nötige Lockerung der Zugangsmöglichkeiten für das Ehrenamt in den Unterkünften sicher befördern.

 

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

 

Drs. 21-0814

Vor diesem Hintergrund beantragen wir, die Bezirksversammlung möge beschließen:

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass Fördern und Wohnen

1. möglichst viele Familien darin unterstützt, die Notbetreuung in der Schule für deren Kinder zu nutzen statt diese alleine in der Unterkunft lernen zu lassen.

2. kurzfristig Ideen für Lerngruppen in den Unterkünften entwickelt, wenn Familien die Notbetreuungsangebote nicht nutzen können, und die Voraussetzungen schafft, diese Ideen auch umzusetzen.

3. unabhängig von der Pandemie-Situation Konzepte erstellt, wie ein sinnvolles Lernen in Gruppen oder mit pädagogischer Unterstützung in den Einrichtungen möglich gemacht werden kann.

4. Dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration ist zeitnah zu berichten.

 

 

Zum o.a. Beschluss nimmt die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) wie folgt Stellung:

 

Die konzeptionelle und organisatorische Verantwortung für die Beschulung von Kindern und Ju-gendlichen obliegt der für Bildung zuständigen Behörde. Andere Systeme können hier nur unter-stützend wirken. Die Sozialbehörde ist sich mit der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB), die hierzu eine eigene Stellungnahme verfasst hat, einig, dass insbesondere die Kinder und Ju-gendlichen, die in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung leben, einer besonderen Förderung über die Teilnahme am Präsenzunterricht in den Schulen bedürfen. Deshalb sind gerade diese Haushalte durch das Unterkunfts- und Sozialmanagement der Unterkünfte von Fördern & Woh-nen AöR (F&W) dazu angeregt worden, ihre Kinder in den Präsenzunterricht (Notbetreuung) zu entsenden,  wobei die letztendliche Entscheidung zur Teilnahme am Präsenzunterricht gemäß der Vorgaben der BSB den Eltern oblag bzw. obliegt.

 

Hier wird es ab dem 31.05.2021 eine Entspannung geben, weil aufgrund der gesunkenen Inzi-denzwerte wieder ein regulärer Präsenzunterricht an den Hamburger Schulen angeboten wird. Ebenso ist das Angebot, Räume (z.B. Nutzung von Bibliotheken) und Materialien (z.B. Nutzung von digitalen Endgeräten) der Schulen für die Umsetzung der Hausaufgaben oder für die Vorbe-reitungen des Unterrichts zu nutzen, durch das Unterkunfts- und Sozialmanagement an die be-troffenen Haushalte weitergegeben worden. Die Schulen selbst haben ihre Angebote an die be-troffenen Haushalte gesteuert und die Kinder und Jugendlichen dazu eingeladen.

 

Im Hinblick auf Förder- und Lernangebote in den Unterkünften stellt Fördern und Wohnen AöR (F&W) dort die Gemeinschaftsräume für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung, wenn sicher-gestellt ist, dass die einschlägigen Regularien gemäß Eindämmungsverordnung eingehalten werden können und eine verantwortliche Aufsicht über die Nutzung der Räumlichkeiten ermög-licht werden kann.

 

Die Durchführung von Gruppenangeboten für Schülerinnen und Schüler der Unterkünfte gehö-ren nicht zu den Aufgaben des Unterkunfts- und Sozialmanagements. Die gewöhnlichen und die coronabedingt hinzugekommenen Aufgaben des Unterkunfts- und Sozialmanagements füllen deren Kapazitäten zudem vollkommen aus, siehe Drs. 21/14777.

 

Der Einsatz von ehrenamtlichen Kräften ist sinnvoll, und bereits vor der Pandemie sind solche Angebote durchgeführt worden. Deshalb wird F&W - vor dem Hintergrund einer sich verbesser-ten Lage in der Pandemie und entsprechenden Lockerungen der Kontaktmöglichkeiten - das Ehrenamt umgehend wieder in den Alltag in den Unterkünften einbinden, sobald die Pandemie-lage dies ermöglich. Die Unterstützung der Personengruppe der Kinder und Jugendlichen wird dabei eine große Rolle spielen.

 

Die fortlaufenden Impfungen der öffentlich untergebrachten Personen wird die hierfür nötige Lockerung der Zugangsmöglichkeiten für das Ehrenamt in den Unterkünften sicher befördern.

 

 

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