Inklusionstafeln für Bergedorf
Letzte Beratung: 16.09.2026 Fachausschuss für Umwelt und Klimaschutz Ö 9.1
Ergebnis der Prüfung (unter Einbindung des Inklusionsbeirats):
Inklusionstafeln können je nach Inklusionsbedarf – z. B. körperlicher, geistiger oder sensorischer Art – in sehr unterschiedlichen Formen ausgestaltet sein. Für eine adäquate Umsetzung an den vorgeschlagenen Pilotstandorten wurde der Inklusionsbeirat Bergedorf um eine Einschätzung gebeten. Nach einer intensiven Auseinandersetzung mit der Thematik barrierefreier Kommunikation wurde festgestellt, dass die Vielzahl unterschiedlicher Behinderungen und die damit verbundenen, häufig sehr spezifischen Kommunikationsbedürfnisse eine flächendeckende und umfassende Lösung erheblich erschweren. Einheitliche Hinweisschilder können die individuellen Bedarfe daher nicht vollständig abdecken.
Trotz der o. g. Herausforderungen wird der Wert inklusiver Hinweisschilder durch die Teilnehmenden des – sich derzeit in Neukonstitution befindenden – Bergedorfer Inklusionsbeirats als Schritt in die richtige Richtung hervorgehoben. Für die Pilotierung könnten daher Schilder geeignet sein, die sich an bestimmte Zielgruppen von Menschen mit Behinderungen richten und eine visuelle oder leicht verständliche Unterstützung bieten. Zuspruch fanden hier insbesondere die Spielplatztafeln mit METACOM-Symbolen des Autismusverlags. Diese unterstützen die Kommunikation (auch für Personen mit geringen Deutschkenntnissen oder Sprachvermögen). Die Kosten für die Schilder liegen – je nach gewünschter Größe – zwischen 640 € und 1.000 €, für die im Petitum der Drs. 22-0426 benannten vier Standorte somit in einer Größenordnung von rund 2.500 € bis 4.000 €.
Pilotierung:
Angesichts der angespannten Haushaltslage erfolgt die Pilotierung zunächst an einem Standort: dem Spielplatz Nettelnburger Straße, der im Herbst 2026 mit dem Schwerpunkt Inklusion umgestaltet wird und sich daher als Teststandort anbietet.
Die Auswertung erfolgt als einfaches, standardisiertes Monitoring: Erhoben werden mit einem knappen, einheitlichen Rückmeldebogen Wahrnehmung und Verständlichkeit der Tafel. Da der Spielplatz zum Zeitpunkt der Installation erst neu hergestellt sein wird, ist für eine aussagekräftige Erhebung ein längerer Beobachtungszeitraum vorzusehen, der auch saisonale Nutzungsunterschiede abbildet.
Das Bezirksamt berichtet innerhalb von zwölf Monaten nach Fertigstellung der Umgestaltung und Installation der Pilottafel über die Ergebnisse des Monitorings zu Akzeptanz, Nutzung und Zustand. Der Inklusionsbeirat wird, sobald neu konstituiert, zur fachlichen Einordnung der Ergebnisse hinzugezogen.
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