Infrastruktur an der Einmündung Curslacker Neuer Deich / Am Schleusengraben sofort herstellen
Der Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 25.06.2019, mit Drucksache 20-2016, Infrastruktur an der Einmündung Curslacker Neuer Deich / Am Schleusengraben sofort herstellen, folgendes beschlossen:
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert,
1. sich bei der BWVI bezüglich der Einmündung Curslacker Neuer Deich/Am Schleusengraben
- für den sofortigen Aufbau einer Lichtzeichenanlage einzusetzen.
- für die sofortige Einrichtung einer Bushaltestelle auf der Ostseite des Curslacker Neuer Deich einzusetzen.
- für die Umbenennung der Haltestelle „BAB-Ausfahrt Bergedorf“ zum Fahrplanwechsel einzusetzen.
im V+I über das Ergebnis seiner Bemühungen zu berichten.
Die Behörde für Inneres und Sport, Verkehrsdirektion nimmt zum Punkt 1 wie folgt Stellung:
„Im § 45 (9) StVO ist geregelt, dass Lichtsignalanlagen nur angeordnet werden dürfen, wenn dies durch besondere Umstände zwingend geboten ist.
Die Voraussetzungen ergeben sich aus den Verwaltungsvorschriften zu den §§ 25,37 StVO.
In einem notwendigen Bewertungsverfahren werden diese Voraussetzungen im Rahmen einer Notwendigkeitsuntersuchung vorgenommen. Im vorliegenden Fall ist die Ansiedlung von Gewer-bebetrieben und Bezug von Wohneinheiten in den Straßen Am Schleusengraben und Am Schilf-park noch nicht vollständig abgeschlossen. Daher wird der Schwerpunkt des Bewertungsverfah-rens auf einer prognostischen Betrachtung liegen. Eine Verkehrsunfallauswertung des Knotens mit insgesamt elf Verkehrsunfällen im Zeitraum 2016 bis 2019 zeigt bereits jetzt Auffälligkeiten und ist als Unfallhäufungsstelle ausgewiesen.
Eine zusätzliche Besonderheit liegt in der unmittelbaren Nähe der Anschlussstelle Hamburg-Bergedorf der A 25. Hier ist zu beachten, dass eine mögliche Lichtzeichenanlage den Verkehrs-abfluss der Anschlussstelle nicht dahingehend behindert, dass es zu Rückstaubildung auf die Autobahn kommt.
Neben der Prüfung einer Lichtzeichenanlage wird von hier angeregt, alternativ die Einrichtung eines Kreisverkehres mit Fußgängerüberweg zu betrachten.
Für eine endgültige Beurteilung ist ein Verkehrsgutachten erforderlich, welches von hier in Auf-trag gegeben wird.“
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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