20-2016.04

Infrastruktur an der Einmündung Curslacker Neuer Deich / Am Schleusengraben sofort herstellen

Mitteilung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
08.06.2020
16.03.2020
Ö 4
30.01.2020
Sachverhalt

 

Zum Beschluss der Bezirksversammlung –Drucksache 20-2016.03- nimmt die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation wie folgt Stellung:

 

-  den anvisierten zeitlichen Ablauf der Umbaumaßnahmen an der Kreuzung Am Schleusengraben/Curslacker Neuer Deich vorzulegen,

 

-  darzustellen, wie die Verbindung zur geplanten Bushaltestelle auf der gegenüberliegenden Straßenseite gesichert werden soll und 

 

-  das noch in Auftrag zu gebende Verkehrsgutachten vorzustellen.    

 

 

Zu 1. und 2.:

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) hat im Auftrag der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) im Dezember des Jahres 2019 das Projekt Am Schleusengraben / Curslacker Neuer Deich initialisiert, welches die Errichtung der Haltestelle im Bereich der Auffahrt der Bundesautobahn Bergedorf in Richtung Bergedorf enthält. Es ist vorgesehen die Einmündung und die Verbindung zur gegenüberliegenden Straßenseite lichtsignalgesteuert einzurichten. Vor Errichtung der festinstallierten Lichtsignalanlage (LSA) wird als Überbrückungsmaßnahme eine provisorische LSA aufgestellt.

Die Errichtung der Haltestelle wird durch den LSBG im Arbeitspaket Öffentlicher Personennahverkehr Straße prioritär bearbeitet, eine konkrete Terminierung der Durchführung kann noch nicht vorgenommen werden.

 

Zu 3.:

Nach Auffassung der BWVI soll das in der Drs. 20-2016.03 geforderte Gutachten dazu dienen, die Einrichtung einer LSA zu bestätigen (s. Drs. 20-2016). Ein entsprechender Auftrag wurde bereits erteilt, daher wird dieser Themenpunkt als erfüllt angesehen. Von der Beauftragung neuer Gutachten wird abgesehen.  

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

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