22-0509.01

"Housing First" in Bergedorf: Bilanz und Ausblick

Antwort

Letzte Beratung: 27.11.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.3

Sachverhalt

Auskunftsersuchen

der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Schander, Unbehauen

und der AfD-Fraktion Bergedorf

Auf Grundlage der Drucksachen-Nr. 22-0074.01 zur Bilanz und dem Ausblick des Projekts "Housing First" in Bergedorf, stellen sich der AfD-Fraktion Bergedorf weitere Fragen.

Das Projekt, welches ursprünglich am 31.06.2025 enden sollte, wirft bei den Bürgern wichtige Fragen bezüglich seiner Fortführung und seiner Effektivität auf. Es ist von entscheidender Bedeutung, zu verstehen, wie das Projekt bewertet wird, ob es fortgesetzt wird und welche Kriterien bei der Auswahl der Teilnehmer angewandt wurden.

Angesichts der komplexen Thematik der Obdachlosigkeit und der hohen Kosten für derartige Initiativen ist es unerlässlich, dass Transparenz bezüglich der eingesetzten Mittel und der erzielten Ergebnisse herrscht. Die Nachfrage nach Wohnraum in Hamburg ist enorm, und es muss sichergestellt werden, dass soziale Projekte nicht nur gut gemeint, sondern auch nachhaltig und gerecht umgesetzt werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu dem o. g. Auskunftsersuchen wie folgt Stellung:

r das Modelprojekt -Housing First Hamburg- besteht keine bezirkliche Zuordnung. Dementsprechend erfolgt die Wohnraumversorgung langzeitobdachloser Menschen Hamburg weit.

  1. Sind für das Projekt „Housing First“ in Bergedorf weitere finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt worden? Wenn ja, in welcher Höhe?

Die für das Projekt -Housing First Hamburg- aufgewandten Mittel werden nicht auf die Bezirke heruntergebrochen.

  1. Wie wird das Projekt „Housing First“ nach seinem ursprünglich geplanten Enddatum konkret fortgeführt?

Das Projekt -Housing First Hamburg- ist nach seinem Ende am 30.06.2025 zwei weitere Monate über Zuwendung finanziert worden, um die Unterstützung der Menschen übergangslos sicherzustellen.

In diesem Zeitraum ist das Leistungsangebot auf gesetzliche Leistungen gemäß §§ 67 ff. SGB XII Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten umgestellt worden.

Seit dem 01.09.2025 besteht eine Vereinbarung gemäß §76 SGB XII über Leistungen des begleiteten Wohnens im Rahmen persönlicher Hilfe gemäß §§ 67 ff. SGB XII auf Basis des Konzeptes Housing First für -Housing First Hamburg-.

  1. Wie bewertet die Bezirksversammlung das Projekt „Housing First“ insgesamt? Bitte begründen Sie die Bewertung (positiv/negativ) anhand von konkreten Ergebnissen und Zahlen.

Diese Frage ist nicht von der Sozialbehörde zu beantworten.

  1. Nach welchen genauen Kriterien wurden die obdachlosen Personen für die Teilnahme an diesem Projekt ausgewählt?

Das Angebot richtet sich an volljährige, langzeitobdachlos (mindestens ein Jahr) auf Hamburgs Straßen lebende Menschen (Einzelpersonen und Paare), die nach SGB II oder SGB XII leistungsberechtigt sind und deren prekäre Situation bisher nicht nachhaltig über die Hilfeangebote der Wohnungslosenhilfe beendet werden konnte.

Die Erfüllung dieser Kriterien war maßgeblich für die Teilnahme am Projekt.

  1. Wurde bei der Auswahl der Teilnehmer zwischen deutschen und nichtdeutschen Obdachlosen unterschieden?

Nein, die Auswahl der Teilnehmenden bezieht sich ausschließlich auf die dargestellten Kriterien.

  1. Was passiert mit den Personen, die bereits eine Wohnung im Rahmen des Projekts erhalten haben, wenn das Projekt ausläuft?

Über das Projekt wird Wohnraum vermittelt, die Teilnehmenden schließen unbefristete Mietverträge ab, die auch über den Projektzeitraum hinaus Bestand, haben. Die nachhaltige, unbefristete Wohnraumversorgung ist wesentliches Ziel des Leistungsangebotes.

  1. Was geschieht mit den Wohnungen, die im Rahmen des Projekts zur Verfügung gestellt wurden, wenn die betreffenden Personen das Projekt vorzeitig verlassen oder die Wohnung wieder aufgeben?

Das Ende der Zusammenarbeit zwischen Projekt und Teilnehmenden führt nicht zum Ende des Mietverhältnisses. Das Mietverhältnis kann ungestört fortgesetzt werden.

Wenn Personen eine Wohnung aufgeben, führt das zur Kündigung des Mietvertrages.

  1. Ist es bereits vorgekommen, dass Teilnehmer aus dem Projekt ausgestiegen sind oder ihre Wohnung wieder verlassen haben? Wenn ja, wie oft und aus welchen Gründen?

In vier Fällen:

Eine Person ist in ein anderes Bundesland umgezogen, lebt dort ebenfalls in einer Wohnung mit eigenem Mietvertrag.

Eine Person ist aufgrund einer kontinuierlichen Bedrohungslage mit Unterstützung des Projektes innerhalb Hamburgs umgezogen.

Eine Person hat aus medizinischen Gründen, die angemietete Wohnung wieder aufgegeben.

Eine Person hat die Zusammenarbeit mit dem Projekt beendet, der Mietvertrag hat weiter Bestand.

Der Vollständigkeit halber wird mitgeteilt, dass zwei Personen nach dem Einzug in die Wohnung verstorben sind.

Beide Wohnungen wurden dem Projekt wieder zur Vermittlung an weitere Teilnehmende des Projektes zur Verfügung gestellt.

Petitum/Beschluss

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