21-0724.01

Homeoffice im Bezirksamt Bergedorf

Antwort

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25.02.2021
Sachverhalt

Kleine Anfrage der BAbg. Mirbach, Jobs, Heilmann, Gruber, Westberg – Fraktion DIE LINKE

 

Zur Vermeidung von Kontakten wird durch Expert:innen und zuletzt auch den Bundespräsidenten die Arbeit im Homeoffice angemahnt, wo immer das möglich ist. Das Bezirksamt sollte hierbei mit gutem Beispiel voran gehen.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 21.01.2021 wie folgt:

 

Wir fragen daher:

  1. Wie viele Menschen arbeiten derzeit für das Bezirksamt Bergedorf?

 

Für das Bezirksamt sind derzeit 682 Personen tätig. (Stand 15.01.2021)

 

 

  1. Für welche Bereiche im Bezirksamt Bergedorf besteht eine Anwesenheitspflicht am Arbeitsplatz und warum? Wie viele Mitarbeiter:innen arbeiten jeweils in diesen Bereichen?

 

Grundsätzlich können in nahezu allen Bereichen des Bezirksamtes im Homeoffice gearbeitet werden. Ausnahmen sind zum Beispiel die gewerblichen Mitarbeiter:innen des Fachamtes Management des Öffentlichen Raumes sowie die Hausarbeiter und Hausmeister des Fachamtes Interner Service. In diesen Bereichen sind etwa 49 Personen beschäftigt. Aber auch in anderen Bereichen gibt es mindestens ein punktuelles Anwesenheitserfordernis, da vor Ort Tätigkeiten wahrgenommen werden müssen, die nicht im HomeOffice leistbar sind.

 

 

  1. In welchen Bereichen gab es im Jahr 2019 die Möglichkeit zur Arbeit im Homeoffice und durch wie viele Mitarbeiter:innen wurde diese Möglichkeit jeweils in Anspruch genommen?

 

Der Zugang zum Arbeiten aus dem Homeoffice wurde vereinzelt angelegt, war aber grundsätzlich überall möglich. Eine statistische Erfassung über die Anzahl der eingerichteten Zugänge sowie deren Nutzung gibt es nicht.

 

 

  1. In welchen Bereichen wurde im zweiten Quartal 2020 die Möglichkeit zur Arbeit im Homeoffice ermöglicht und durch wie viele Mitarbeiter:innen wurde diese Möglichkeit jeweils in Anspruch genommen?

 

Ab dem zweiten Quartal 2020 wurden die technischen Voraussetzungen an allen Büroarbeitsplätzen hergestellt. Sofern es Öffnungs- sowie Sprechzeiten und andere dienstliche Termine und Abläufe es zuließen, nutzten rund 80% der Mitarbeiter*innen (545) das Angebot und waren temporär im Homeoffice.

 

 

  1. In welchen Bereichen besteht momentan die Möglichkeit zur Arbeit im Homeoffice und durch wie viele Mitarbeiter:innen wird diese Möglichkeit jeweils in Anspruch genommen?

 

Siehe Antwort zu Frage 4.

 

 

  1. Welche Hilfen und Angebote erhielten oder erhalten Mitarbeiter:innen im Homeoffice?

 

Bei grundsätzlichen Problemen standen/stehen nach wie vor die örtliche IT-Abteilung sowie der Servicedienstleister Dataport telefonisch oder per Mail zur Verfügung. Erstere hat darüber hinaus für einzelne Problematiken entsprechende Anleitungen erstellt und zur Verfügung gestellt.

 

 

  1. Wie werden bzw. sind diese Mitarbeiter:innen hinsichtlich der notwendigen Hardware ausgestattet?

 

Bereits mit Bezug des Dienstleistungszentrums wurde der Fokus im Bezirksamt auf eine mobile Ausstattung (Notebooks) gelegt. Dieses wurde in den vergangenen Jahren auf weitere Bereiche ausgeweitet. Daher musste 2020 nur noch vereinzelt weitere Hardware beschafft werden, damit mobiles Arbeiten möglich ist und damit HomeOffice wahrgenommen werden kann.

 

 

  1. Welche Schwierigkeiten bestehen beim Homeoffice in der Verwaltung?

 

Die Schwierigkeiten beim Homeoffice in der Verwaltung unterscheiden sich in der Regel nicht von denen in der Privatwirtschaft. Generell stellen sich organisatorische und kommunikative Herausforderungen, wenn ein Großteil der Mitarbeiter:innen vom Homeoffice aus arbeiten. Darüber hinaus bietet die Bezirksverwaltung im Rahmen von Öffnungszeiten den Bürgern viele Dienstleistungen an, die nur vor Ort mit einer Präsenz erledigt werden können.

 

 

  1. Wird das Bezirksamt Bergedorf die Möglichkeit zur Arbeit im Homeoffice in der momentanen Ausgestaltung auch nach der Pandemie beibehalten? Wenn nein, warum nicht?

 

Die Arbeit im Homeoffice wird auch nach der Pandemie ein Bestandteil der Arbeitskultur im Bezirksamt bleiben.

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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