Hinweisschild für die BAB A25 an der Randersweide, Höhe Kreisel Nettelnburger Straße - Stellungnahme der Verkehrsdirektion
Letzte Beratung: 28.04.2025 Fachausschuss für Verkehr und Inneres Ö 9
Die Verkehrsdirektion (VD) 51 nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.03.25 (Drs. 21-0281) wie folgt Stellung:
Vorbemerkung
Die Bezirksversammlung (BV) Bergedorf setzt sich in ihrer Drucksache (Drs.) 22-0515 dafür ein, dass ein Hinweisschild für die Bundesautobahn (BAB) A25, an der Randersweide, vor dem Kreisel Nettelnburger Straße, aufgestellt und die Wegweisung dann über dieRandersweide, Allermöher Deich und Nettelnburger Landweg zur BAB – Anschlussstelle (AS) Nettelnburg geführt wird. Hintergrund ist eine etwaige Reduzierung von Fahrzeugen zugunsten der Nettelnburger Straße.
Stellungnahme
Die wegweisende Beschilderung für die BAB im Basisnetz richtet sich grundsätzlich an ortsunkundige Kfz-Fahrende.
Bei der vorliegenden Örtlichkeit handelt es sich um ein Wohnquartier, das von ortsfremden Kfz-Fahrende nicht bzw. selten befahren wird. Demnach ist nicht davon auszugehen, dass die geforderte Beschilderung eine verkehrliche Entlastung für die Nettelnburger Straße bedeuten würde. Die ortskundigen Kfz-Fahrenden würden die Beschilderung ignorieren. Die Fahrstrecke über die Randersweide – Allermöher Deich und Nettelnburger Landweg zur AS Nettelnburg ist über 1,1 km länger als die Fahrt durch die Nettelnburger Straße. Es ist nach hiesiger Ansicht und Einschätzung des PK 43 nicht zu erwarten, dass sich durch das Befahren der anbaufreien Umleitungsstrecke im Verhältnis zur dicht besiedelten Nettelnburger Straße zeitliche Vorteile ergeben. Eine vom PK 43 durchgeführte Unfallanalyse ergibt für die Nettelnburger Straße kein erhöhtes Unfallrisiko.
Aus den vorangestellten Begründungen wird die geforderte Beschilderung von der VD 51 abgelehnt
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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