21-0282

Haushaltsplanentwurf 2020, hier: Beschlussvorlage Tiefbauprogramm

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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20.01.2020
Sachverhalt

Zweckbestimmung:
Neu-, Um- und Ausbau von Straßen (PSP-Element 2-22803010-10003.01)

sowie Grundinstandsetzung von Bezirksstraßen (PSP-Element 2-22803010-10003.02)

Rahmenzuweisung

2020: 1.102.000 Euro *

 

*Präambel: Der Gesamtansatz der Rahmenzuweisung „Grundinstandsetzung von Straßen“  für das Haushaltsjahr 2020 beträgt EUR 1.102.000,--. Die Rahmenzuweisung für 2020 wurde von der Fachbehörde komplett investiv veranschlagt.   

 

In der Anlage 1 ist das geplante Tiefbauprogramm 2020 als Beschlussvorlage zusammengestellt. Es besteht aus 4 Einzelmaßnahmen:

  1. Bau eines Kreisverkehrs an der Randersweide. Entsprechend dem Ergebnis der von MR beauftragten Verkehrsuntersuchung Nettelnburger Straße wird empfohlen, am Knoten Randersweide / Nettelnburger Straße / Kampweg einen Kreisel einzurichten. Diese Maßnahme dient der Leistungssteigerung des Knotens und der Erhöhung der Verkehrssicherheit. In 2019 wurde die Planung und eine erste Verschickung durchgeführt, eine Umsetzung kann ab 2020 erfolgen.                                                  

Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. EUR 822.000,--

  1. ÖPNV- Maßnahmen am Jean-Dolidier-Weg. Bedingt durch den Fahrplanwechsel im Dezember 2020 durch Neuordnung von Buslinien wird ein Zweirichtungsbetrieb auf dem Jean-Dolidier-Weg aufgenommen. Vorgesehen ist deshalb der Bau von 4 neuen Bushaltestellen, sowie Umbaumaßnahmen im Straßenverlauf (Schaffung von 2 Begegnungsstellen sowie eine Aufweitung der Einmündung in den Neuengammer Hausdeich.                                                                                                                        Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. EUR 200.000,--
  2. Tatenberger Weg – Kreisverkehr. Für den Knoten Tatenberger Weg / Tatenberger Deich / Ruschorter Hauptdeich ist die Beauftragung einer Prüfung vorgesehen, ob an dieser Stelle der Bau eines Kreisverkehrs möglich und sinnvoll ist.                                            Die Planungskosten betragen ca. EUR 40.000,--  
  3. Chrysanderstraße – Radfahrerfreundlicher Belag. Entsprechend der Drucksache 20-1929 soll eine Planung beauftragt werden, mit dem Ziel, in der Chrysanderstraße einen radfahrerfreundlichen Belag zu schaffen.                                                                                Die Planungskosten betragen ca. EUR 40.000,--  

 

 

Es entsteht ein Gesamtbedarf für 2020 von EUR 1.102.000,--, der sich mit den voraussichtlich zur Verfügung stehenden Kassenmitteln deckt.

 

 

In der Anlage 2 sind die Straßenbaumaßnahmen zusammengestellt, die das Bezirksamt in 2020/21 umsetzen will, die aber wie die Rahmenzuweisung Grundinstandsetzung von Bezirksstraßen (Tiefbauprogramm) nicht von der BV beschlossen werden müssen, sondern aus  Zuweisungen anderer Kostenträger finanziert werden. Die Mitteilung geschieht in diesem Fall zur  Kenntnisnahme.

 

  1. Die Straße Ochsenwerder Kirchendeich, Abschnitt von Eichholzfelder Deich bis Ochsenwerder Landscheideweg bedarf aufgrund des schlechten Fahrbahnzustandes einer Grundinstandsetzung, d.h. die oberste Deckschicht, sowie die Binderschicht müssen neu hergestellt werden, teilweise sind die Nebenflächen sanierungsbedürftig.

Für die Umsetzung dieser Maßnahme werden EMS – Mittel eingesetzt.                        

Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. EUR 350.000,--.

  1. Grundinstandsetzung Heckkatenweg, von Kurt-A.-Körber-Chaussee bis Bergedorfer Straße. Anlass für die Maßnahme zum gegenwärtigen Zeitpunkt war das extreme Starkregenereignis am 10.05.18, das auch im Heckkatenweg zu starken Überflutungen und großen Schäden geführt hat. Um Schäden dieser Art für die Zukunft zu verhindern oder zumindest abzuschwächen, wurde mit der Vergabe der Straßenplanung parallel eine Untersuchung des Entwässerungssystems auf Mängel und Schwachstellen beauftragt. Die Ergebnisse dieser Untersuchung (z.B. Ertüchtigungsmöglichkeiten der hydraulischen Leistungsfähigkeit) sind in das Planungskonzept für den Straßenbau eingeflossen. Aufgrund der Zerstörungen ist ein Vollausbau notwendig, einschl. der Nebenflächen und der Entwässerung. Finanziert wird die Maßnahme durch Mittel der FB. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. EUR 1.400.000,-- Die Maßnahme befindet sich z.Zt. im Bau.
  2. Die Straße Durchdeich von Heinrich-Osterath-Straße bis Lauweg bedarf aufgrund des schlechten Fahrbahnzustandes einer Grundinstandsetzung, d.h. die oberste Deckschicht, sowie die Binderschicht müssen neu hergestellt werden. Stellenweise wird ein neuer Vollausbau notwendig, die Nebenflächen sind teilweise sanierungsbedürftig und die Entwässerung bedarf einer grundsätzlichen Erneuerung /Modernisierung.  Zum Bearbeitungsstand: Siehe Mitteilung der Verwaltung Nr.21-0104                                                                     Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. EUR 5.300.000,--
  3. Vorgesehen ist die bauliche Umsetzung des 1. Bauabschnittes zur Umgestaltung der Straße Brookdeich von Bleichertwiete bis Arnoldistieg. Es handelt sich um die Umsetzung der abgestimmten Planung aus 2017/18, die die Umgestaltung der Verkehrsflächen unter Einbeziehung der Brookwetterung zum Inhalt hat.

      Die Maßnahme wird je zur Hälfte mit Komplementärmitteln der integrierten  

      Stadtteilentwicklung (RISE), sowie Wohnungsbaufördermitteln der BSW baulich 

      umgesetzt. Die Gesamtkosten betragen EUR 1.146.000,--.

  1. Grundinstandsetzung und  Umgestaltung der Bleichertwiete, 1. Abschnitt, zwischen Brookdeich und Soltaustraße. Die Maßnahme soll mit Komplementärmitteln der integrierten Stadtteilentwicklung kofinanziert werden. Der Antrag auf RISE-Förderung wurde genehmigt. Planung und Abstimmung ist 2019 erfolgt, eine Umsetzung der Maßnahme ist für 2020 vorgesehen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. EUR 500.000,--. 
  2. Neugestaltung des öffentlichen Platzes am Luisengymnasium. Im Rahmen des Schulerweiterungsbaus am Luisengymnasium entstand die Notwendigkeit der Neugestaltung des öffentlichen Platzes und der Neuordnung der Erschließung. Die Planung der Maßnahme durch ein Büro wurde in 2017 beauftragt, zurzeit wird die Ausschreibung vorbereitet, mit der baulichen Umsetzung wird im Frühjahr 2020 begonnen. Finanziert wird die Maßnahme aus Mitteln des Sanierungsprogrammes Hamburger Plätze der BSW. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. EUR 1.975.000,--
  3. Umgestaltung und Erneuerung Kurt-A.-Körber-Chaussee. Im Rahmen des Ausbaues der Velorouten (Bündnis für Radverkehr) wurde gemeinsam mit Fachbehörden, Polizei, Politik und Bezirk festgelegt, dass die Veloroute 9 im Bereich der Kurt-A.-Körber-Chaussee baulich optimiert werden soll. Vorgesehen ist neben der Grundinstandsetzung der Verkehrsflächen eine Verbesserung der Radverkehrsführung, teilweise Anordnung von Radfahrstreifen und die Verbesserung der Verkehrsführung am Knoten Sander Damm. Die Maßnahme umfasst den Bereich zwischen Kurt-A.-Körber-Chaussee / Oberer Landweg und Knotenpunkt Sander Damm / Kurt-A.-Körber-Chaussee. Baubeginn war Dezember 2019, die Maßnahme soll Ende Oktober 2020 beendet sein. Finanziert wird die Maßnahme durch Mittel der BWVI.                                                                     

Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. EUR 4.200.000,--. 

  1. Im Rahmen des Ausbaus der Veloroute 9 soll der Weg am nördlichen Bahngraben ausgebaut werden. Bauabschnitt vom Bahnhof Nettelnburg bis Brücke Fockenweide. Finanziert wird die Maßnahme durch Mittel der BWVI.                                                                      Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. EUR 60.000,--. 
  2. Im Rahmen des Ausbaus der Veloroute 8 ist ein Auftrag vergeben worden, der die Machbarkeit eines Radfahrstreifens am Ludwig-Rosenberg-Ring zwischen Sander Markt bis Wilhelm-Bergner-Straße untersuchen soll. Ggf. kann ein Ausbau in 2021 stattfinden. Finanziert wird die Maßnahme durch Mittel der BWVI.                                                                      Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. EUR 100.000,--. 
  3. Aufgrund der Wohnungsbauentwicklung am Schleusengraben werden zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Infrastruktur folgende Maßnahmen notwendig:                       10.1.                Umgestaltung des Knotens Sander Damm / Weidenbaumsweg mit dem Ziel der  Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Knotens. Vorplanungen und Untersuchungen der Leistungsfähigkeit werden im Bezirksamt seit 2014 erarbeitet, ein Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahme ist noch nicht absehbar.                                                     10.2.   Bau eines Geh- und Radweges auf der westlichen Seite des Schleusengrabens. Das planerische „Rückgrat“ der Entwicklungen entlang der Schleusengrabenachse bildet die geplante durchgängige Fuß- und Radwegeverbindung auf der Westseite des Gewässers. Diese wird nicht nur die neu entstehenden Quartiere am Schleusengraben mit dem Zentrum Bergedorfs verbinden, sondern auch erstmals eine attraktive durch-gängige Rad-und Fußwegeverbindung vom Bergedorfer Zentrum in das Naherholungs-gebiet Vier- und Marschlande darstellen. Der Ausbau des 1. Bauabschnittes ist vorgesehen für 2020.                                                                                                     

10.3.   Bau einer Brücke über den Schleusengraben. Ziel der Planung ist die Schaffung einer qualitätvollen Brückenverbindung für Fußgänger und Radfahrer über den Schleusengraben auf Höhe der Quartiere „Am Weidensteg“ und „Schleusengärten“. Damit kann zukünftig eine kurze und schlüssige Vernetzung der Quartiere auf beiden Seiten des Schleusengrabens, die Herstellung einer notwendigen direkten Schulwegverbindung von den Schleusengärten zur Schule Fiddigshagen in Nettelnburg, der Anschluss an die Bergedorfer Innenstadt, sowie eine erstmalige fußläufige Ost – West Verbindung über das Gewässer angeboten werden. Der LSBG plant und erstellt die Brücke im Auftrag des Bezirksamtes Bergedorf.                                                          

Finanziert werden diese Erschließungsmaßnahmen aus dem zentralen Finanzierungs-programm für Wohnungsbau der BSW.

  1. Grundinstandsetzung Billwerder Billdeich, zwischen Mittlerer Landweg und A1. Es handelt sich um den letzten Abschnitt der Grundinstandsetzung Billwerder Billdeich. Beauftragt werden soll in 2020 die Planung für eine Grundinstandsetzung (Decke, Binder, Nebenflächen, Entwässerung).Die Umsetzung ist vorgesehen für 2021. Finanziert wird die Maßnahme durch Mittel der BWVI.                                                                             Die Planungskosten belaufen sich auf ca. EUR 100.000,--.
  2. Umbau der Kehre im Elversweg. Die Kosten umfassen Planungs- und Baukosten. Finanziert wird die Maßnahme aus EMS-Mitteln der BWVI. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. EUR 32.000,--  

 

Mit der Bitte um Kenntnisnahme der Planungen 2020 / 2021 (Anlage 2) und Beschluss der Anlage 1.  

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt die vorstehende Maßnahmenliste für das Tiefbauprogramm 2020

 

 

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