21-0880.01

Hat sich die Arbeitsbelastung der Gremienbetreuung durch zusätzliche Aufgabenbereiche erweitert?

Antwort

Letzte Beratung: 27.05.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.2

Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Noetzel und der CDU-Fraktion

 

Die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gremienbetreuung erfüllen vielfältige Aufgaben für die Mitglieder der Bezirksversammlung. Die Aufgabenstellung ist vielfältig und die Arbeitszeiten gehen, zumindest bei den Sitzungen, über die „normalen“ Zeiten im Verwaltungsbereich hinaus. Dies alles wird in Bergedorf von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gremienbetreuung zur vollsten Zufriedenheit und ohne Gründe zur Beanstandung seitens der Politik erfüllt.

 

Es drängt sich allerdings in letzter Zeit der Eindruck auf, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gremienbetreuung mit zusätzlichen Aufgaben und Tätigkeiten belastet werden, die schnell dazu führen könnten, dass die bisherige gute Qualität der Arbeit leidet oder das Fristen nicht eingehalten werden können. Zum einen ist hieran aktuell sicher die Corona-Pandemie nicht unschuldig, einiges scheint aber leider auch hausgemacht zu sein.

 

Auffällig ist, dass die Positionen der Pressesprecher, für die bis Mitte 2020 zwei Vollzeitstellen zur Verfügung standen, seit einiger Zeit nicht mehr besetzt sind und dadurch häufig Mitarbeiter der Gremienbetreuung als „Pressesprecher“ in der Öffentlichkeit auftauchen.

 

In der Antwort des Bezirksamts auf die CDU-Anfrage „Protokolle der Bezirksversammlung und Ausschüsse - Immer später?“ (Drs. 21-0860.01) wird eine Erweiterung der Aufgaben der Gremienbetreuung auch begründet mit „der erforderlichen Neuregelungen und rechtlichen Prüfungen bedingt durch die Bildung einer Koalition“.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 7.5.2021 wie folgt:

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich:

  1. Welche Aufgaben/Tätigkeiten beinhaltet die Stellenbeschreibung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gremienbetreuung? Inwieweit sind dort insbesondere auch bezirksversammlungsferne Aufgaben beschrieben?

 

Die Abteilungen Geschäftsstelle der Bezirksversammlung und Interner Service haben seit der Verwaltungsreform die verschiedensten Aufgaben des internen Dienstbetriebes in ihrem Portfolio. Hierzu gehören neben der Gremienbetreuung/Betreuung der Bezirksversammlung (inkl. Abrechnung nach dem Entschädigungsleistungsgesetz) u.a. auch die Durchführungen von Wahlen und Abstimmungen, Betreuung des Internetauftritts, die Betreuung des Senatspostfaches (Koordination Bürgerschaftsanfragen) allgemeine Verwaltungstätigkeiten (z.B. die elektronische Aktenverwaltung/Poststelle).

 

 

  1. Wie viele VZÄ umfasst aktuell die Gremienbetreuung und sind diese voll besetzt? Wenn nein, in welchem Umfang sind die VZÄ besetzt, seit wann und warum?

 

Derzeit sind die Stellen in der Geschäftsstelle und der Gremienbetreuung besetzt. Da alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auch Aufgaben außerhalb der Gremienbetreuung wahrnehmen, können konkrete Zeitanteile nicht benannt werden.

 

 

  1. Wie hoch ist der aktuelle Stand an Überstunden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gremienbetreuung?

 

Das Auskunftsrecht der Bezirksversammlung aus § 24 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird begrenzt durch § 19 Abs. 3 BezVG. Demnach bestehen keine Rechte in Personal- und Organisationsangelegenheiten.

 

 

  1. Ist eine personelle Aufstockung bei der Gremienbetreuung geplant? Wenn ja, ab wann, in welchem Umfang und in welchem Bereich?

 

Nein.

 

 

  1. Erfüllen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktuell -regelmäßig oder gelegentlich- über die Stellenbeschreibung hinausgehende Aufgaben? Wenn ja, welche und in welchem zeitlichen Umfang?

 

Siehe Antwort zu 1. Die Aufgaben variieren tagesaktuell und können nicht nach Zeitanteilen beziffert werden.

 

 

  1. Gehört zum aktuellen Tätigkeitsbereich der Gremienbetreuung auch die Betreuung der Bergedorfer Koalition als solche, z.B. im Rahmen der Teilnahme an koalitionsinternen Sitzungen o.ä.? Wenn ja, warum und in welcher Form erfolgt diese exklusive Betreuung genau?

 

Nein.

 

 

  1. Gehören zum Aufgabenbereich der Gremienbetreuung auch rechtliche Prüfungen? Wenn ja, warum und in welchem Umfang?

 

Rechtliche Prüfungen, die sich aus dem Bezirksverwaltungsgesetz sowie dem Entschädigungsleistungsgesetz ergeben, gehören regelhaft zu den Aufgaben der Gremienbetreuer/innen.

 

 

  1. Soweit die Antworten zu 6. und 7. mit Nein beantwortet werden: Wie ist der oben zitierte Teilsatz in der Drs. 21-0860.01 dann zu verstehen?

 

Mit Beginn einer neuen Amtsperiode ergeben sich neue Berechnungen für Ausschussvorsitz, Ausschussgröße sowie bspw. neue Erfordernisse für Ausschussstrukturen.

 

 

Petitum/Beschluss

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