Hat der Flussregenpfeifer das Angebot der Kieseldächer im B-Plan Bergedorf 104 Curslack 19 angenommen?
Auskunftsersuchen
der BAbg. Schütt, Jacobsen, Kubat und FDP-Fraktion
Im Bebauungsplan Bergedorf 104 – Curslack 19 ist im Kapitel
5.13.4. „Maßnahmen zum Arten- und Biotopschutz“ die folgende Festlegung getroffen worden:
Für die Schaffung von Ersatzlebensräumen für den nach § 7 Absatz 2 Nummer 14 BNatSchG streng geschützten Flussregenpfeifer ist je Gebäude auf mindestens 50 v. H. der jeweiligen Dachfläche in den mit „Z“ bezeichneten Wohn,- Misch-, Gewerbe- und Industriegebieten ein bekiestes Dach anzulegen (vergleiche § 2 Nummer 29). Die Dachbekiesung wird festgesetzt, um einen Ersatz für verlorengehende Lebensräume des Flussregenpfeifers herzustellen. Auf Grund der zu erwartenden baulichen Ausnutzung wird mit der Festsetzung die für den Ausgleich erforderliche Mindestgröße sichergestellt. Die Bekiesung muss wegen des Brutverhaltens des Flussregenpfeifers auf einer möglichst zusammenhängenden Fläche in einer Dachebene erfolgen. Zur Anrechnung der Kiesfläche auf die Dachfläche gemäß Festsetzung muss es sich um eine reine Kiesfläche ohne Aufbauten wie zum Beispiel Solarpanels handeln
Die eigentlich aus energiepolitischer Sicht erwünschte Errichtung von Fotovoltaikanlagen auf Gebäuden ist nach dieser Festlegung ausgeschlossen. Insofern stellt sich die Frage, ob die Vorgaben des B-Planes ihren Schutzzweck erfüllen und die Flussregenpfeifer das Angebot auf den Kieseldächern angenommen haben.
Wir fragen die zuständigen Behörden in Hamburg und das Bezirksamt:
Wenn ja, in welcher Form? (Bitte Verfahren ausführen)
Wenn nein, warum nicht?
---
---