Hakenkreuze in Bäumen am Walter-Hammer-Weg (Boberg)
Letzte Beratung: 27.08.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.9
Auskunftsersuchen
der BAbg. Veit, Momenzada, Niemeyer und SPD-Fraktion
In die Rinde diverser Bäume in der Boberger Niederung, insbesondere entlang des Walter‑Hammer‑Wegs, wurden Hakenkreuze eingearbeitet (siehe Foto im Anhang). Diese wachsen teilweise wieder zu, einige vergrößern sich allerdings mit dem Wachstum der Bäume zusehends. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die zuständigen Behörden die Situation bewerten und ggf. weiter vorzugehen planen.
Wir fragen deshalb die Behörde für Inneres und Sport:
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) beantwortet das o.g. Auskunftsersuchen wie folgt:
1. Wie wird das öffentliche Zurschaustellen von verfassungsfeindlichen Symbolen (Hakenkreuz) in freier Natur rechtlich bewertet?
2. In welcher Situation ergibt sich ein Handlungsbedarf für öffentliche Stellen?
3. Wie werden vor diesem Hintergrund die im Naturschutzgebiet Boberger Niederungen und Umgebung eingeritzten Hakenkreuze bewertet?
4. Sind Anzeigen bzw. laufende oder abgeschlossene Ermittlungen in der Angelegenheit bekannt?
Das öffentliche Zurschaustellen von verfassungsfeindlichen Symbolen beispielsweise in Form von Hakenkreuzen begründet den Anfangsverdacht des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen gemäß § 86a Strafgesetzbuch (StGB).
Wenn ein entsprechender Verdacht vorliegt, wird durch die Polizei ein Strafverfahren eingeleitet. Die Polizei trifft gemäß § 163 Strafprozessordnung bei allen ihr zur Kenntnis gelangten Sachverhalten die zur Verfolgung von Straftaten erforderlichen Maßnahmen (sogenanntes Legalitätsprinzip).
Der erfragte Sachverhalt ist Gegenstand eines laufenden Strafermittlungsverfahrens wegen des Verdachts gemäß § 86a StGB. Die polizeilichen Ermittlungen hierzu sind derzeit noch nicht abgeschlossen. In ständiger Praxis wird daher von weiteren Angaben abgesehen.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet das o.g. Auskunftsersuchen wie folgt:
Ja, die betroffenen Bäume sind der BUKEA bekannt. Die Beschädigungen wurden im Oktober 2025 von einer Bürgerin an das Boberger Dünenhaus (Loki Schmidt Stiftung) gemeldet und anschließend an das zuständige Referat innerhalb der BUKEA weitergeleitet. Die Bürgerin hat zudem Anzeige bei der Polizei erstattet.
Nach aktuellem Kenntnisstand sind 14 Bäume entlang des Walter-Hammer-Wegs im Naturschutzgebiet Boberger Niederung betroffen.
Nein, der BUKEA sind vergleichbare Fälle im eigenen Zuständigkeitsbereich bislang nicht bekannt.
Entfällt.
Die Möglichkeiten zur baumschonenden Unkenntlichmachung sind stark begrenzt. Folgende Verfahren werden grundsätzlich geprüft:
Nach Abstimmung mit dem zuständigen Polizeikommissariat PK43 wurde kurzfristig die Freigabe zur Unkenntlichmachung der Symbole seitens des PK43/LKA73 erteilt. Die Umsetzung erfolgte im Juni 2026 kurzfristig durch das zuständige Fachreferat der BUKEA.
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