Grundgesetz für Bergedorf
Letzte Beratung: 27.03.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 13.9
Antrag
der BAbg. Jarchow, Kramer und SPD-Fraktion
Ist es heute selbstverständlich, seine Meinung offen sagen zu können, seine Religion auszuüben, friedlich zu demonstrieren, unter demokratischen Bedingungen zu wählen, sich über eine unabhängige Presseberichterstattung informieren zu können, einen Beruf seiner Wahl auszuüben? In vielen Ländern der Welt ist dies nicht der Fall. Man muss den Eindruck gewinnen, dass die Zahl der tatsächlich freiheitlich-demokratischen Gesellschaften geringer wird. In Deutschland haben wir erlebt, wie mit der Weimarer Republik die erste Demokratie von den politischen Rändern verachtet und bekämpft wurde, letztendlich an ihrer Wehrlosigkeit zugrunde gegangen ist, womit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft der Weg bereit wurde. Die Arbeit des Parlamentarischen Rates in den Jahren 1948/1949 war auch von dem Geist geprägt, dass das Grundgesetz nicht nur ein Gegenentwurf zur Weimarer Reichsverfassung, sondern auch die Lehre aus der Geschichte sein sollte. Das Grundgesetz adressiert sowohl einen Auftrag und Appell an den Staat als auch an die Zivilgesellschaft und damit an uns, die Bürgerinnen und Bürger. Das Grundgesetz als Verkörperung einer freiheitlichen Gesellschaft lebt von der Grundüberzeugung der Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind aktiv für Demokratie und Menschenwürde einzutreten. Im Sinne einer Selbstvergewisserung dieser Aufgabe kann es dienlich sein, die Spitze des Grundgesetzes in Form der Artikel 1 bis 19 GG vor Augen zu haben und das an einem Ort, wie der Eisenbahnunterführung in der Alten Holstenstraße, der nicht öffentlich genug sein kann.
Die Umgestaltung der Eisenbahnunterführung Alte Holstenstaße ist Teil des Förderprogramms RISE Lebendige Zentren mit dem Handlungsfeld städtebauliche Strukturen, wobei die Projektträgereigenschaft dem Bezirksamt obliegt.
Beschluss:
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
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